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Thema: Herausgabe der offenen Datei bzw. Druckdaten vom 22.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Herausgabe der offenen Datei bzw. Druckdaten
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Druckkopp
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2005
Ort: Bad Bentheim
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.02.2008 11:08
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Herausgabe der offenen Datei bzw. Druckdaten

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Hallo liebe Kollegen,

muss ich einem Kunden, der bei mir einen Prospekt mit Schriften und Bildern erstellen lassen hat, die pdf bzw. qxd-Datei herausgeben?
Genauer gesagt: Bislang hat der Kunde über uns drucken lassen. Nun möchte er die offene Quarkdatei haben um selber Veränderungen vorzunehmen. Bin ich zur Herausgabe verpflichtet?

Gruß Druckkopp
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2008 11:13
Titel

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bemüh mal die suche - das thema hatten wir schon öfter...

grundsätzlich musst du keine offenen daten rausgeben, außer es ist was anderes vereinbart. der kunde hat im zweifelsfall ein endprodukt (z.b. eine broschüre) bestellt und diese auch bekommen. evtl. ein druckfähiges pdf zum nachdruck kannst du dem kunden zukommen lassen. aber rechte an offenen daten hat er nicht.

beliebtes argumentationsbeispiel: wenn du ein auto kaufst, krichste ja auch nicht die baupläne mit dazu um dir n zweitwagen zu basteln...
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Druckkopp
Threadersteller

Dabei seit: 04.08.2005
Ort: Bad Bentheim
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.02.2008 12:18
Titel

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Der Auftrag war im letzten Jahr abgeschlossen. Nun möchte der Kunde einen Nachdruck mit leichten Änderungen haben. Ich habe ein Angebot erstellt. Nun bin ich wohl zu teuer. Der Kunde besteht jetzt auf die Herausgabe der Datei. Ich habe ihm nun geschrieben, dass Bilder und Schriften Lizensrechtlich geschützt sind. Wir haben ihm aber eine drucktaugliche geschlossene PDF-Datei angeboten. Ich bin ja mal gespannt wie er reagiert.
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