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Thema: Was sind meine Möglichkeiten ? vom 03.12.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Was sind meine Möglichkeiten ?
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Nimroy
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Verfasst Mo 03.12.2012 12:36
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Ich denke, es gibt nur einen Entwurf? Oder hatte dein Entwurf den technischen reifegrad eines einsetzbaren Produktes?

Versetz dich dochmal in die Lage des unternehmens. Die suchen ein neues Logo und jemand aus der verwaltung sagt "hey, ich kenn da wen, die wiederum kennt vielleicht wen" und so findet das den Weg zu deiner Freundin. Man fragt sie und sie bejaht, dass sie wen kennen würde, dem sie alles erkläre und der dann mal was schicke. Und dann sendest du denen einen Entwurf, der aber im Grunde fertig ist. Schreibst auch rein, dass das erst mal nur der erste Entwurf sei und man sicher noch das ein oder andere abstimmen müsse. Der Unternehmer guckt sich das an und sagt "Hey, das ist super. Da muss man nix mehr besprechen. Mit dem bevorstehenden Umzug haben wir da eh keine zeit mehr für". Und im stille Post Prinzip liegt das erst auf eis und dann buddelt es jemand aus, der weder von dir noch von deiner Freundin oder gar den Konditionen wusste. Da lag halt was auf dem Fileserver im Ordner "Logo neu".
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 03.12.2012 12:40
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Wenn du dein Recht einklagen willst, von dem du meinst, dass du es hast (was erstmal geklärt werden müsste), brauchst du vermutlich einen Anwalt. Bist du berufsrechtschutzversichert? Hast du ordentlich Kohle für einen Anwalt? Denn erstmal musst du alles bezahlen, erst wenn sich herausstellen sollte, dass du Recht bekommst, übernimmt die Kosten die Gegenseite. So sie denn zahlungsfähig und nicht insolvent oder so ist.

Ist es dir den ganzen Aufwand wert? Da würde ich noch mal scharf drüber nachdenken. Klar, du ärgerst dich jetzt, bis sauer. Aber um vor Gericht Bestand zu haben, ist einfach von Anfang an zuviel schief gelaufen, an dem vor allem du schuld bist. Kein schriftlicher Vertrag, kein direkter Kontakt mit dem Kunden, keine genauen Absprachen etc. Da solltest du draus lernen und es beim nächsten mal richtig machen. Dann kann man im Zweifel eher was ausrichten.

Lass es gut sein, nutze deine Energie für sinnvollere Dinge.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 03.12.2012 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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SL-Design

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Verfasst Mo 03.12.2012 12:51
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Illumaus hat geschrieben:
Lass es gut sein, nutze deine Energie für sinnvollere Dinge.


So ist es.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 03.12.2012 12:52
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chester87 hat geschrieben:
na dass sie zwar den kontakt herstellte, dennoch aber auch Zeugin ist, dass ich das logo gestaltet und umgesetzt habe. ich habe auch beiden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie mit mir rücksprache halten müssen, wenn dieser Logo-entwurf benutzt werden sollte...

das wäre doch mein recht:

- §97 Abs. 1 S. 1, 1.Alt.UrhG
- §97 Abs. 2 S. 1, 2.AltUrhG
- §97 Abs. 2 S. 1 UrhG
- §98 Abs. 1 S. 1 UrhG respektive §69f Abs. 1 S.1 UrhG


du kannst dich natürlich darauf berufen. ABER! wenn die gegenseite auch einen anwalt einschalten sollte, dann wird das erste sein, was dieser anwalt macht, die schöpfungshöhe bestimmen lassen. damit steht und fällt die urheberschaft. dann musst du beweisen können, das du ganz klare anweisungen hinterlassen hast. daher macht man einen vertrag! aussage gegen aussage ist was ganz anderes. und ob du dich im zweifel auf deine freundin verlassen kannst, wenn es um einen rechtsstreit geht... warte das mal ab. wie schon erwähnt, halte ich deine chancen für sehr gering. und kann mir auch nicht vorstellen, das es sich auch lohnen würde.

was meinst du denn was dir zusteht? die grundlage wird dein kostenloser entwurf sein.

arbeitest du freiberuflich oder mit gewerbeschein?
 
Benutzer 116623
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Verfasst Mo 03.12.2012 12:54
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chester87 hat geschrieben:


das wäre doch mein recht:

- §97 Abs. 1 S. 1, 1.Alt.UrhG (...)


Vorausgesetzt, ein Richter entscheidet, dass dein Entwurf überhaupt die nötige Schöpfungshöhe hat. Die Chancen sind nicht groß. Überlege einfach, ob du das willst: Mit erheblichen Kosten für einen Anwalt in ein eventuelles Verfahren gehen oder nicht. Wenn du verlierst, bleibst du auf den Kosten sitzen.
 
chester87
Threadersteller

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Verfasst Mo 03.12.2012 13:06
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noch keines von beidem.. ich bin noch in der Ausbildung und mache jetzt dann die Prüfung...

deswegen hab ich ja auch früher fehler gemacht die mir jetzt nicht mehr passieren würden...

habe auch mit diversen anderen leuten darüber geredet und wir kommen ca auf einen streitwert von 5000 bis 10000 euro

wie es sich zusammensetzt?

nunja da gibt es son kleines buch wo die höhe des betrages festgesetzt wird, für widerechtlich benutze bilder.
wir haben jetzt mal, einen untersten wert von 40 euro genommen pro benutztes Monat. da die für jedes Produkt wo es veröffentlicht wurde berrechnet wird, kommen wir bei Visitenkarten, Briefpapier, 5xT-shirts und Autobeschriftung auf:

8x40 euro = 320 Euro für 1 Monat
18x320 euro = 5.760 euro für 1 1/2 jahre nicht erlaubter Benutzung

darauf kann man egal wieso 100% Schadensersatz draufschlagen womit wir dann schonmal bei 10000 euro wären...

und selbst wenn das logo irgendwo bei denen aufn server gelegen hatte (unwissenheit schützt vor strafe nicht)

so würde ich das sehen..
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 03.12.2012 13:12
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chester87 hat geschrieben:
habe auch mit diversen anderen leuten darüber geredet und wir kommen ca auf einen streitwert von 5000 bis 10000 euro

sorry, das wird mir jetzt zu blöd... schalte mal einen anwalt ein oder stell eine strafanzeige bei der polizei, das kommt dich günstiger. den rest wirst du dann am eigenen leib erfahren... *zwinker*
 
SL-Design

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Verfasst Mo 03.12.2012 13:14
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chester87 hat geschrieben:

nunja da gibt es son kleines buch wo die höhe des betrages festgesetzt wird, für widerechtlich benutze bilder.
wir haben jetzt mal, einen untersten wert von 40 euro genommen pro benutztes Monat. da die für jedes Produkt wo es veröffentlicht wurde berrechnet wird, kommen wir bei Visitenkarten, Briefpapier, 5xT-shirts und Autobeschriftung auf:

8x40 euro = 320 Euro für 1 Monat
18x320 euro = 5.760 euro für 1 1/2 jahre nicht erlaubter Benutzung

darauf kann man egal wieso 100% Schadensersatz draufschlagen womit wir dann schonmal bei 10000 euro wären...


*ha ha* Ich möchte den Richter sehen, der Deine Rechnung nachvollziehen soll.
Aber mach mal, Du wirst nur erstmal eine heftige Summe für Deinen Anwalt investieren müssen.


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Mo 03.12.2012 13:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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