mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 17:07 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Vertragliche Abmachung bei Kooperation - was muss rein? vom 01.06.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertragliche Abmachung bei Kooperation - was muss rein?
Autor Nachricht
Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 01.06.2014 18:13
Titel

Vertragliche Abmachung bei Kooperation - was muss rein?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Liebe Mediengestalter und angehende,

ich habe mal eine Frage hinsichtlich einer geschäftlichen Kooperation und zwar geht es hierbei um folgendes:

Ich bin seit 3 Jahren selbstständig, habe mir in dieser Zeit einen guten Kundenstamm und eine vertrauenswürdige Reputation erwirtschaftet. Nun habe ich in dieser Zeit schon häufiger mit einem ehemaligen Kollegen darüber gesprochen, dass wir mal über eine Zusammenarbeit nachdenken sollten. Er ist hauptberuflich Lehrer, hat aber eine Ausbildung zum Mediengestalter, ich bin in einer Werbeagentur fest angestellt und habe zusätzlich noch mein Nebengewerbe um welches sich nun derzeit dreht (ist ein angemeldetes, eigenes Gewerbe, kein Kleinunternehmen mehr).

Vom Ablauf her und auch in Rücksprache mit unseren Arbeitgebern haben wir uns dazu entschlossen, dass er zwar im Namen meines Unternehmens Kundenaquise betreibt, Aufträge durchführt, Arbeiten tätigt, ich dann am Ende die Rechnung stelle und er anhand dieser gestellten Rechnung eine eigene - auf sein angemeldetes Gewerbe - Rechnung an mich stellt mit 85% der Summe nach Abzug des Wareneinsatzes und der Selbstkosten, somit blieben mir noch 15%.

Sinn und Zweck ist es erstmal die Partnerschaft zu testen, wie das ganze läuft und was tatsächlich dabei rauskommt. Er hat somit den Vorteil, dass er unter einem guten Namen und mit einer guten Ausstattung (Webseite besteht, Portfolio besteht, Flyer, Werbegeschenke etc. sind vorhanden) zum Kunden kann und eine Absicherung hat wenn mal was in die Hosen geht (läuft ja über meine Versicherungen), ich widerum habe bei all seinen Aufträgen einen Gewinn von 15% und wir beide erweitern unseren Radius, erreichen mehr Leute, und können untereinander auch Aufträge hin und her schieben. Wenn das dann mal alles Früchte trägt und sich in ein Gleichgewicht pendelt, kann man auch weiterdenken und sich eine GbR oder ähnliches in Erwägung ziehen, aber bis dahin ist ja noch Zeit.

Die Frage ist nun einfach, auch mit Hinblick auf den Fall dass es nicht klappt und wir im schlimmsten Fall im großen Streit auseinandergehen (ich bezweifle es, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen): Wie sieht ein Vertrag aus, der diese Punkte alle beinhaltet und dafür sorgt, dass mein Ex-Partner dann später nicht meine eigenen Kunden untergräbt oder Interna gegen mich verwendet?

Ich weiss, das ist vermutlich eine Sache für den Rechtsanwalt, aber eventuell kann ich mir da viel an Nerven sparen, wenn ich die Erfahrung anderer erstmal in Betracht ziehe und schaue wie das gängigerweise gelöst wird.

Besten Dank,
beste Grüße,
Tormi
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 02.06.2014 13:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bist du mit "deiner" Versicherung auch wirklich sicher? Gründet ihr eine GbR oder beauftragst du ihn als freien Mitarbeiter oder stellst die ihn an? Deine Versicherung (Berufshaftpflicht) schließt ja nicht automatisch Freie Mitarbeiter mit ein, oder nicht?

Meiner Erfahrung nach hört jede Freundschaft auf, wenn es um Geld geht. Mit einem Anwalt wärst du natürlich besser Beraten als mit Meinungen aus einem Forum. Die Grundlage sind die definierten Rechte, Pflichten und Konditionen beider Vertragsparteien. Vertrauen ist beschränkt.
 
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.06.2014 09:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Vertrag darf frei formuliert werden. Soll hißen: All das, as du beschrieben hast, kann da rein. Ds ergänzt du um die Rsiken und das, was beim Eintritt der Risiken passieren soll. Und dann hast du auch schon einen ersten Vertragsentwurf.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.06.2014 09:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bitte
1. die ewige Frage mit der KSK für euch klären. Nicht das er Dir jahrelang Rechnungen schreibt und die KSK auf einmal Nachforderungen stellt und
2. das Thema Scheinselbstständigkeit klären.

Lasst euch doch mal von Eurer IHK beraten.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Webseitenerstellung - vertragliche Regelungen
Zusammenarbeit / Kooperation zweier Agenturen
internationale Kooperation:= Abzocke-Gefahr?
DSGVO Opt-in bei rein funktionellen Cookies?
[Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein?
[Recht] Muss bei Werbeantwortkarten Hinweis zu den AGB rein?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.