Autor |
Nachricht |
cinammon
Threadersteller
Dabei seit: 23.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 04.08.2010 12:46
Titel Webseitenerstellung - vertragliche Regelungen |
|
|
Hallo,
wir wollen uns eine Webseite erstellen lassen. Da wir Ärger in einem anderen Projekt hatten, wollen wir dieses Mal genauer auf vertragliche Details achten und diese schon in der Ausschreibung genau aufführen.
Fall A
Wir lassen uns von einer Agentur eine Webseite auf Basis von einem Open Source CMS erstellen, schließen auch einen Hosting-, Wartungs- und Supportvetrag mit denen ab, stellen aber nach einer Weile fest, dass sich die Zusammenarbeit mit denen als zu schwierig gestaltet und wollen nun die Seite woanders hosten und warten lassen.
Ich gehe davon aus, dass das bei einem Open Source CMS möglich ist.
--> wie formuliere ich das am besten im Vertrag?
Fall B
Die Webseite wird mit einem proprietären CMS erstellt. Könnte man dann die Seite überhaupt von einer anderen Agentur betreuen lassen? Ich nehme an, die Agentur muss sich ja nicht in die Karten (oder besser in den Source Code) schauen lassen.
Fall C
Eventuell wird die Webseite durch einen anderen Betreiber übernommen. Dafür soll nicht extra zu löhnen sein.
--> ist dieser Fall mit der "Übertragung des uneingeschränkten Urheberrechts" abgedeckt?
Freue mich, auf eure Hinweis!
|
|
|
|
|
blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 04.08.2010 12:58
Titel Re: Webseitenerstellung - vertragliche Regelungen |
|
|
cinammon hat geschrieben: | Hallo, |
Hallo, für Vertragsformulierungen solltet Ihr kein Forum zu Rate ziehen, sondern einen Anwalt. Abgesehen davon, dass individuelle Rechtsberatung Nicht-Fachpersonen sowieso verboten ist, kann euch nur der Anwalt rechtsverbindliche Auskunft geben, Verträge wirklich wasserdicht formulieren und er haftet auch noch dafür.
Einen Hinweis dennoch:
Zitat: | Eventuell wird die Webseite durch einen anderen Betreiber übernommen. Dafür soll nicht extra zu löhnen sein.
--> ist dieser Fall mit der "Übertragung des uneingeschränkten Urheberrechts" abgedeckt? |
Nein - weil das Urheberrecht überhaupt nicht übertragbar ist. Übertragbar sind lediglich Nutzungsrechte ... Eine entsprechende Formulierung in einem Vertrag wäre daher ungültig. Deshalb und weil es für Laien viele solcher Fallstricke gibt -> Anwalt.
blindtext
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
cinammon
Threadersteller
Dabei seit: 23.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 04.08.2010 13:04
Titel
|
|
|
Ok, ich will auch keine Rechtsberatung, sondern eure Erfahrung. Ich meine, diese Fragestellungen müssen doch bereits bei vielen aufgetreten sein. Und sorry, es sollte heißen"uneingeschränktes Nutzungsrecht" und nicht "uneingeschränktes Urheberrecht".
|
|
|
|
|
remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 04.08.2010 13:07
Titel Re: Webseitenerstellung - vertragliche Regelungen |
|
|
1. getrennte verträge für umsetzung und hosting bzw. wartung abschliessen.
2. proprietäre software gibt es sowohl als SaaS modell (anbietergebunden) als auch als 'frei' lizensierbare, autarke installationen. kommt auf das cms an inwiefern hier andere agenturen a) damit arbeiten dürfen b) für das cms geschult sind.
3. urheberrechte sind nicht übertragbar. ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes nutzungsrecht an allen für den betrieb der internetpräsenz erforderlichen daten und inhalte, sowie deren zugänglichmachung, sollte ausreichen.
rechtsberatung beim anwalt, hier nur meine meinung
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Vertragliche Abmachung bei Kooperation - was muss rein?
|
|