mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 23:13 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Verteilung von Flyern vom 04.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Verteilung von Flyern
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.06.2008 19:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Weiß jemand hier eigentlich gerade den Paragraphen oder eine verbindliche Rechtsquelle dazu? Wär cool... Lächel


Mark-Korb hat geschrieben:
PS. und wen man in nen Briefkasten Werbung einwirft auf dem steht "Keine Werbung!" kann man dich auch abahne und wegen Nötigung Anzeigen,


Richtig, bei allen anderen Brifekästen ist es erlaubt... Also, wenn dann gehst du halt von haus zu Haus oder?


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Mi 04.06.2008 19:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.06.2008 21:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich finde den Thread grade nicht.
Aber da war doch mal jemand der Flyer in einem Einkaufszentrum (mit dem Einverständnis der jeweiligen Geschäfte) ausgelegt hatten und dann von der Geschäftsleitung des Einkaufszentrums selber die Reinigungskosten aufs Auge gedrückt bekam, weil da anscheinend einige der Flyer am Boden gelegen waren und von der Putzkolonne beseitigt werden mussten. Da kam es dann, soweit ich mich erinnere, auch nicht auf die Menge der Flyer an, sondern einzig und allein darauf das es in dem Laden selbst verboten war.

Bevor ich das Geld einer Putzkolonne überweise die meine Werbung wegschmeisst, würde ich lieber Anzeigen schalten.

Ich will dir auch nicht den Mut nehmen dein Geschäft zum laufen zu bringen. Jeder muss mal anfangen, aber bei deinem Nick wäre es vielleicht sinnvoller Werbung in einschlägigen Geschäften und Zeitungen zu schalten. (Natürlich nur dann wenn dein Nick auch was mit deinem Leben an sich was zu tun hat) *g*


Mike
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.06.2008 22:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

elfengarten hat geschrieben:
Lieber Zim,
was bedeutet legal.
Die Lebensmittelmärkte etc. verteilen ja auch ihre Werbung in den Briefkästen.
Es ist mir nicht bewußt, das das illegal ist. -- ich nehme keine Drogen.--
Habe gott sei dank den Tipp vorher bekommen.
Muß aber sagen die REaktion hier, nämlich schadenfroh zu sein hätte ich nicht erwartet.


Schadenfroh? … Ich?… OK idR schon * Keine Ahnung... * aber worüber sollte ich bei dir schadenfroh sein? … Das du noch rechtzeitig den Tipp bekommen hast das deine kleine Werbeaktion mit bestehenden Gesetzen kollidiert und du keine Strafe zahlen musst?

*balla balla*
  View user's profile Private Nachricht senden
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.06.2008 23:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kaschperlkopf hat geschrieben:
Ich finde den Thread grade nicht.
Aber da war doch mal jemand der Flyer in einem Einkaufszentrum (mit dem Einverständnis der jeweiligen Geschäfte) ausgelegt hatten und dann von der Geschäftsleitung des Einkaufszentrums selber die Reinigungskosten aufs Auge gedrückt bekam, weil da anscheinend einige der Flyer am Boden gelegen waren und von der Putzkolonne beseitigt werden mussten. Da kam es dann, soweit ich mich erinnere, auch nicht auf die Menge der Flyer an, sondern einzig und allein darauf das es in dem Laden selbst verboten war.
Mike


There you go ->

http://www.mediengestalter.info/forum/41/flyer-mit-genehmigung-verteilt-1-tag-spaeter-595-00-euro-rech-96639-1.html
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 04.06.2008 23:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Flyer hinter Autoscheibenwischer sind ja nervig und verpönt, lästig sind sie besonders wenn es regnet.
Aber eine Idee habe ich, damit sie doch noch Beachtung finden.

Man sammelt einfach die Knöllchentütchen und steckt die kleinen Werbebotschaften darin.

Ob das legal ist? * Keine Ahnung... * ich habe es noch nicht ausprobiert *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
texel

Dabei seit: 16.01.2008
Ort: BaWü
Alter: 46
Geschlecht: -
Verfasst Do 05.06.2008 10:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nanu hat geschrieben:
Man sammelt einfach die Knöllchentütchen und steckt die kleinen Werbebotschaften darin.


Klasse Idee *balla balla*

Mein Spruch des Tages. Danke
  View user's profile Private Nachricht senden
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.06.2008 10:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nanu hat geschrieben:
Flyer hinter Autoscheibenwischer sind ja nervig und verpönt, lästig sind sie besonders wenn es regnet.
Aber eine Idee habe ich, damit sie doch noch Beachtung finden.

Man sammelt einfach die Knöllchentütchen und steckt die kleinen Werbebotschaften darin.

Ob das legal ist? * Keine Ahnung... * ich habe es noch nicht ausprobiert *zwinker*


und was machst du mit den geschenkbändchen, in das die knöllchentüten, in denen die knöllchen stecken, eingewickelt sind???? Au weia!

bei uns gibts nur einen zettel - fertig aus. und ähnlich verfahren diese ätzenden gebrauchtwagen-an- und -verkäufer, die ihre visitenkarten in die fahrertür stecken * grmbl *
  View user's profile Private Nachricht senden
nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.06.2008 11:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

So absurd ist die Idee scheinbar doch nicht, Ebay macht mal wieder Schlagzeilen

Zuletzt bearbeitet von nanu am Do 05.06.2008 11:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Namensnennung auf Flyern?
veranstalteradresse auf plakaten und flyern
Privatverkauf von Flyern / Logos
Rechte beim Verwenden von fremden Flyern
[Recht] Schule verbietet Verwendung ihres Namens auf Flyern
(frage zu flyern)moin moin...
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.