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Verfasst Mi 09.05.2007 15:13 Titel
veranstalteradresse auf plakaten und flyern
weiß jemand zufällig, ob auf plakaten und flyern für veranstaltungen explizit der veranstalter mit samt adresse genannt werden muss (also ähnlich einem impressum)? wenn ja auf welchem gesetz oder welcher vorschrift begründet?
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