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Thema: Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech vom 28.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech
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YourVision
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Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
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Verfasst Mi 28.11.2007 14:49
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Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech

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Ich habe vor einer Woche A6 Flyer (500 g Papier, aber spielt ja auch nichts zur Sache) drucken lassen.
Ich hatte geplant, in Geschäften nach der Auslage zu bitten, und habe dieses dann auch in meinem Stadtteil gemacht.

Gestern bin ich in ein großes Einkaufszentrum gefahren, und da ich sowieso noch ca 60-80 Flyer in der Tasche hatte dachte ich- hey, wieso da nicht auch Fragen.

Ich habe freundlich in Geschäften & auch an Ständen (Glühweinständen) nachgefragt, und jeweils 2-5 Flyer aufeinander ausgelegt, wenn ich die ausdrückliche Erlaubnis zum Auslegen bekam.

So, 1 Tag später (!) also heute kommt folgender Brief:

"Offensichtlich führten Sie am 27.11.07 eine Verteilaktion von Flyerin in A5 Größe für "xxxx" durch (Slogan falsch geschrieben aber tut ja nichts zur Sache).
In diesem Zusammenhang haben Sie, ohne dass ihnen hierfür eine Genehmigung vorlag, in unserem Einkaufscenter an verschiedenen Orten die Flyer auf Bänken und sonstigen freien Plätzen hinterlegt. Ein Original legen wir als Anlage bei.

Einen Großteil der Flyer fanden wir auf dem Boden wieder, so dass unser Personal unter erheblichem Zeitaufwand die Flyer aufheben und beseitigen musste.

Wir machen Sie für diesen Zeitaufwand verantwortlich und fügen als Anlage unsere Rechnung über 595,00 Euro bei, und bitten um Überweisung.

XXX
Verwaltungsgesellschaft
Geschäftsführer"

Wer hat Recht? Was mache ich jetzt?

Edit: sorry für die Rechtschreibfehler, bin momentan gerade etwas aufgewühlt


Zuletzt bearbeitet von YourVision am Mi 28.11.2007 16:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
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Verfasst Mi 28.11.2007 14:57
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Sag ich dir nicht gerne aber das musste wohl bezahlen… die einzelnen Buden- und Shopbesitzer können dir da glaube ich eh keine Erlaubniss für geben – da zählen die Regeln der Geschäftsführung des EKZ – und deren Erlaubniss hättest du dir holen müssen. (und davon mal abgesehen hättest du die Erlaubniss der einzelnen auch schriftlich haben müssen)


ZIM
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YourVision
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.11.2007 14:58
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scheiße.
Hab ich mir schon gedacht.
Naja, ok, verdammt teures Lehrgeld.
Werds heute noch überweisen.
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 15:01
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7,50 für einen Flyer aufheben WOW!

Zim hat aber recht, Du musst Dir schon vorher eine schriftliche Genehmigung des EKZ einholen...
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 15:02
Titel

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Warte!

… erst noch auf 2-3 andere antworten hier… ich bin mir recht sicher das ich Recht habe aber man weis ja nie… so schnell musst du sowieso nicht überweisen… lass dir mal erst schön die Hausordnung oder die AGB der Geschäftsleitung übergeben.


ZIM
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 15:04
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>> anwalt. das beste was du in dem fall tun kannst...
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 15:06
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erstmal persönlich den kontakt suchen... vielleicht kannst du ja noch was retten...
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theGRUNGEone

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Leipzig | Essen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 28.11.2007 15:08
Titel

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Zim hat geschrieben:
lass dir mal erst schön die Hausordnung oder die AGB der Geschäftsleitung übergeben.


ZIM


ja unbedingt. nicht kampflos aufgeben.
vllt kannst du mit denen ja auch mal
nett sprechen. wenn du das nicht willst,
nimm dir echt einen anwalt. aber nicht
einfach so kohle rausbuttern. die müs-
sen dir erstmal ordentlich was vorlegen.
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