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Thema: Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung? vom 02.12.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechtsverletzung bei Templatebearbeitung?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 02.12.2014 17:33
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@ Jade-Haus: Eine geistige Schöpfung zu Papier gebracht braucht auch kein Design, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Daher sehe ich Punkt 1 schon anders. 2-4 sind für die Urheberrecht auch nicht weiter relevant. Allerdings fehlen mir hier einschlägige Erfahrung in Bereich Architektur, daher ist es nur meine Meinung. Bei Fotos braucht man ja auch keine Schöpfungshöhe. *zwinker*

@Tormentor: Wie Nimroy schon anmerkte, kann man so keine Hilfe bieten. Templates sind ja eigentlich dazu gedacht, das man sie modifizieren kann, oder nicht?


Habe gerade mal kurz gesucht (Architektur und Urheberrecht), sah interessant aus: http://www.akbw.de/fileadmin/download/dokumenten_datenbank/AKBW_Merkblaetter/Architekturbuero_Bueroberatung-Buerobetrieb/Merkblatt285-Urheberrecht.pdf


Zuletzt bearbeitet von am Di 02.12.2014 17:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Jade-Haus

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Verfasst Mi 03.12.2014 09:48
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@ Netfliete: Wenn es sich denn um eine eigene geistige Schöpfung handelt, dann ja. Aber in der Praxis sieht es etwas anders aus. Architekten und Bauingenieure erfinden bei einem Planungsentwurf das Rad nicht jedes mal neu. Meist gehen dem Entwurf intensive Gespräche mit dem Bauherrn voraus, der oftmals genaue Vorstellungen von seinem "Traumhäusle" hat: "Ich hätte gerne einen Erker wie Müllers, eine Garage wie Meiers und die Haustür von Hubers."
Etwas anders sieht es bei Designer-Häusern oder Industrie-Objekten, die für Wettbewerbe entworfen werden aus. Hier machen sie die Herren Architekten schon etwas mehr Mühe.
Letztendlich würden dann jeder Bauherr, der seine Butze nachträglich mit einem Außenwärmedämmsystem versieht, gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn er aus einem Backsteingebäude eine modern anmutende Hütte mit Putzfassade macht. Oder was ist mit einer neuen Dacheindeckung, weil hier neue Dämmung eingebracht werden musste und die alten Dachsteine nicht mehr lieferbar sind?

edit:
Architekt zum Kunden: "Sorry, ich kann keinen Anbau an Ihr bestehendes Wohnhaus planen, weil ich sonst gegen das Urheberrecht verstoße!"
Kunde: "Jepp. Kann ich verstehen. Ich bin Mediegestalter." *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Mi 03.12.2014 09:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 03.12.2014 10:05
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Bitte verlagert oder beendet die Architektur-Debatte hier. Sonst mach ich das für euch. Grins

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 03.12.2014 10:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 03.12.2014 14:33
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Ich habe den Architektur-Vergleich angestoßen, da ich hier viele Parallelen zum Webdesign sehe.
Wenn ich mir z.B. den Artikel hier anschaue, bräuchte man nur ein paar Begriffe tauschen und hätte eine schöne Beschreibung unseres Problems mit Gestaltern, die ihre Werke nicht vom Kunden verunstaltet sehen möchten:

http://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html

Wichtig finde ich vor allem der Hinweis auf die nötige Schöpfungshöhe. (Da sind die Ansprüche bei der Angewandten Kunst deutlich höher als bei den freien Künsten.)
Eine Webseite kann noch so perfekt umgesetzt sein - so lange man kein Argument hat, warum gerade diese Seite über den rein handwerklichen Qualitäten steht, wird man es schwer haben, einen Richter davon zu überzeugen, warum man sich auf das Urheberrecht berufen will.
Die Google-Suche spuckt mir zu Webdesign und Urheberrecht jedenfalls keine einheitliche Linie wie deutsche Gerichte in ähnlichen Fällen geurteilt haben.

Und selbst wenn man solch eine Auseinandersetzung gewinnen sollte - der Gestalter könnte leicht von manch einem als egozentrischer Korinthenkacker empfunden werden, mit dem man besser keine Geschäfte macht. *pah*
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Tormentor667
Threadersteller

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Ort: Lauterstein
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Verfasst Di 23.12.2014 13:29
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Erstmal sorry für die späte Rückmeldung meinerseits, das Weihnachtsgeschäft hat mich erwischt. * Ich geb auf... * Nun zu den Fragen:

Nimroy hat geschrieben:
Gegenfrage: Was hast du dem Kunden denn in Rechnung gestellt? Was war als Lieferobjekt (schriftlich / vertraglich!)vereinbart, vor allem zum Thema Nutzungsrechte?

In Rechnung gestellt wurde die Entwicklung einer Internetseite inkl. Template und Inhalten, was das Nutzungsrecht angeht wurde nichts vereinbart und da habe ich bisher immer nach dem Motto gearbeitet: "Nur was vereinbart wurde, ist vereinbart!", dies betrifft dann auch Nutzungsrecht und Bezug zum Urheberrecht.

Nimroy hat geschrieben:
Und über welchen Klagewert sprechen wir hier?

Lächerliche 500 Euro, eher ein damaliger Freundschaftspreis als ein ernstzunehmendes Projekt wofür ich mir im Nachhinein immer noch in den Arsch beise.

Nimroy hat geschrieben:
Und eine persönliche Anmerkung: Ich finde es albern und unprofessionell.

Vielleicht bin ich da einfach ehrenkäsig, ja, aber mich ärgert das im Moment einfach unheimlich, es ist ja trotzdem meine geistige Schöpfung mit der da Schabernack betrieben wird (und vorallem Werbung) und anhand meines Rechtsbewusstseins läuft da was schief.

Nefliete hat geschrieben:
@Tormentor: Wie Nimroy schon anmerkte, kann man so keine Hilfe bieten. Templates sind ja eigentlich dazu gedacht, das man sie modifizieren kann, oder nicht?

Ich habe das bisher eigentlich nie so gesehen, es handelt sich ja um kein "fertiges Template zum Download und modifizieren" sondern um ein für den Kunden zugeschnittenes Design für seine Internetseite nach Corporate Vorgaben, aber vielleicht habe ich da auch einfach eine falsche Hintergrundinfo?!

top hat geschrieben:
Und selbst wenn man solch eine Auseinandersetzung gewinnen sollte - der Gestalter könnte leicht von manch einem als egozentrischer Korinthenkacker empfunden werden, mit dem man besser keine Geschäfte macht. *pah*

In dem Fall würde ich mich bestätigt fühlen * Applaus, Applaus *
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 08.01.2015 16:47
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Tormentor667 hat geschrieben:

Nefliete hat geschrieben:
@Tormentor: Wie Nimroy schon anmerkte, kann man so keine Hilfe bieten. Templates sind ja eigentlich dazu gedacht, das man sie modifizieren kann, oder nicht?

Ich habe das bisher eigentlich nie so gesehen, es handelt sich ja um kein "fertiges Template zum Download und modifizieren" sondern um ein für den Kunden zugeschnittenes Design für seine Internetseite nach Corporate Vorgaben, aber vielleicht habe ich da auch einfach eine falsche Hintergrundinfo?!

Also doch kein Template? Das ist für mich im Zweck schon ein gravierender Unterschied. Das spielt dann auch eine Rolle bei den nicht definierten Nutzungsrechten. Wenn nichts vereinbart wurde gilt: § 31 Absatz 5 UrhG
Zitat:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.


Demnach wäre ein "Template" durchaus modifizierbar und nicht zwingend allein durch dich.

Tormentor667 hat geschrieben:
"Nur was vereinbart wurde, ist vereinbart!", dies betrifft dann auch Nutzungsrecht und Bezug zum Urheberrecht.

Du kannst leider nicht deine eigenen Regeln aufstellen im Urheberrecht.
 
Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
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Verfasst Mo 22.06.2015 11:01
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Nefliete hat geschrieben:
Demnach wäre ein "Template" durchaus modifizierbar und nicht zwingend allein durch dich.

Gibt es hierfür eine gesetzliche Definition von "Template"? Das ist genau das, was ich nicht verstehe.

Ich habe dem Kunden quasi Seite und Design komplett aufgesetzt, logischerweise hat er Adminzugang, aber um das Template zu bearbeiten (Joomla) muss er in die FTP Ebene, CSS bearbeiten, Grafiken austauschen, etc. und genau das war nie vereinbart.

Im Endeffekt hat der Kunde mein geistiges Eigentum entstellt, und das ärgert mich.
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Nimroy
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Verfasst Mo 22.06.2015 11:29
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Nein, gibt es nicht. Es gibt höchstens dieses Urteil hier:
http://www.ra-plutte.de/2013/11/lg-duesseldorf-design-einer-webseite-kann-als-geschmacksmuster-geschuetzt-sein/

Aber hier ging es um das Design und vor allem die "Nicht-Beauftragung" und vermeintliche Verwendung durch den Beklagten.
Das ist bei dir aber anders. Du hast ein template gebaut, ausgeliefert und bezahlt bekommen. Es liegt auf dem Server des Kunden und wenn die Rechnung bezahlt ist, ist es sein Besitz und Eigentum. Und dann kann er damit machen, was er will.
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