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Thema: Urheberrechte vom 06.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechte
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staff.fksw
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2007
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Verfasst Do 06.12.2007 22:23
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Urheberrechte

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Hallo,

ich habe eine Einzellfirma und habe Momentan mehere Projekte bekommen die
ich leider nich alleine Abarbeiten kann. Um diese Kunden an mich weiterhin zu Binden,
habe ich die Projekte in meinem Namen an einer anderen Firma weitergegeben. (Werbekarten / Webseite).

In Sachen Werbekarten möchte ich aber, das mein Firmen Name auf der Karte Erscheint:
Realisierung unter xyz.de

Auch möchte ich diese Projekte auf meiner Webseite erscheinen lassen.

Nun habe ich aber das Problem, das ich ja nicht der Urheber von diesen Projekten bin, und
diese Firma kann mich nicht auf den Karten als ausführende Firma kennzeichnen, denn das wäre eine grobe Urheberrechtsverletzung.

Ich möchte mich natürlich nicht mit Fremden Federn schmücken und es kann und ist ja auch so mit den Rechten, aber ich bin doch der Auftraggeber und diese Firma Arbeitet ja Quasi als Subunternehmer für mich.
Habe ich da keine möglichkeiten, das mein Name etc. da erscheint???

Kann mir da bitte einer was zu Schreiben???!!!

Tausend Dank im voraus.


Diesen Text bekamm ich von der Firma:

Bzgl. Ihres Anliegens (Nutzungsrechte/Werbungsrechte) muss mein
Urheberrechtsvermerk natürlch nicht auf der Karte erscheinen, was auch nicht
notwendig ist, da ein Urheberrecht bzw. das Recht an der geleisteten Arbeit
des Schöpfers nicht übertragbar ist. Urheberrechte und
Nutzungs-/Werbungsrechte sind "zwei verschiedene Paar Schuhe" wie man so
schön sagt, wo hingegen ein Nutzungs-/Werbungsrecht natürlich eingeräumt
werden kann. (Was bei Aufträgen/Arbeiten dieser Art in der Regel auch der
Fall bzw. üblich ist). Darum kann ich Sie hier leider auch nicht als
ausführende Firma, die das Werk realisiert hat mit "Realisierung:
www.xyz.de" vermerken, denn das wäre eine grobe
Urheberrechtsverletzung.

Die Einräumung von Nutzungs-/Werbungsrechten berechtigt jedoch auch nicht
zur Veröffentlichung eines durch Drittfirmen erstellten Werkes in Ihrem
Portofolio oder zu einem eigenen Urheberrechtsvermerk, wie er von Ihnen
gewünscht wird.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Fr 07.12.2007 10:50
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Das musst du mit deinem Subunternehmer aushandeln und ihm die Nutzungsrechte abkaufen. Dann kannst Du das Design auch unter deinem Namen vermarkten und online präsentieren. Das Urheberrecht behält dein Subunternehmer.
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Zim

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Ort: Earth Rocks
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Verfasst Fr 07.12.2007 10:53
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Wer schreibt dem Kunden die Rechnung? Das ist eigentlich das einzige was zählt. Ihr schriebt ja nicht drauf: »das Urheberrecht liegt bei… «

Wenn ich Freelancer oder andere Firmene für ein Projekt ranhole steht am Ende mein Firmenname drunter sonst nix… es sei denn es wurde vertraglich anderes geregelt.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 07.12.2007 11:43
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aber du würdest dich doch mit fremde federn schmücken, du hast einen auftrag ja weitergeleitet, weil du ihn nicht machen kannst. der auftraggeber bleibt aber dein kunde, du bist nur der mittelsmann.
ich würde darauf verzichten, das in dein portfolio aufzunehmen. es ist zwar dein kunde, aber nicht deine arbeit. außerdem hat sich das subunternehmen auch klar dazu geäußert. mach dir keine probleme wo keine sind.

ich kann gut verstehen, daß es für dich blöd ist. aber die leistung wurde von jemand anderem geleistet. es sei denn du lieferst ihnen daten die du gemacht hast, wie texte, templates, bilder ua. dann könnte man im portfolio erklären was du daran gemacht hast.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.12.2007 11:59
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Nefliete hat geschrieben:
aber du würdest dich doch mit fremde federn schmücken...

Kommt drauf an, als was er sich darstellt. Als Firma, Werbeagentur oder explizit als Einzelperson.
Bei letzterem wäre es wirklich etwas grenzlastig, ausser das Design ist von dir und der Subunternehmer macht nur sowas wie Reinzeichnung odee Feintuning.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 07.12.2007 12:06
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mag sein, aber das wäre in meinen augen dennoch nicht korrekt. aber ich will ihm da auch nix streitig machen. einen job zu vermitteln halte ich eben nicht für vorzeigewürdig.
 
Nachtfalter
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Ort: -

Verfasst Fr 07.12.2007 12:20
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Ich würde das nicht immer so verbissen sehen, mit Rechte abkaufen etc.

Ich arbeite als Freelancer für diverse Firmen und die Rechte liegen IMMER bei den Agenturen, die mich beauftragen. Hab ich kein Problem mit, denn die zahlen meine Rechnung, geben mir Folgeaufträge und sind im Zweifelsfall aber auch verantwortlich, wenn was schiefgeht.

Kommt also darauf an, wer verantwortlich ist für das Projekt. Der gehört ins Impressum.
Versucht einen Kompromiss zu finden, schreibt beide rein, mit dem was sie gemacht haben:

Verantwortlich: Deine Firma, Layout: Max Mustermann
 
 
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