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Thema: Homepage Urheberrechte vom 21.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Homepage Urheberrechte
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smou
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2008
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.09.2009 12:05
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Homepage Urheberrechte

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hallo zusammen,
habe folgende frage:

Für eine Firma wurde von einer Werbeagentur eine Homepage erstellt und nach Vorgabe mit Inhalten befüllt. Nun fallen die monatlichen Updates zu teuer aus und die Firma möchte die Pflege der Homepage selbst übernehmen. Ist die Firma dazu berechtigt neue Inhalte selbst einzupflegen und Veränderungen vorzunehmen oder liegen die Rechte für Design und Programmierung usw. bei der Werbeagentur? Für die Homepage wurde ja bezahlt, somit müsste man ja mit den Daten machen dürfen was man will oder irre ich mich? kann die Werbeagentur festlegen in ihren agbs ob sie die fortlaufenden rechte hält?

vielen dank im vorraus für eure antworten.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.09.2009 12:14
Titel

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Also erst mal sollte eine »Werbeagentur« sowas wissen – es sei denn das ist mal wieder so ein webdesigner der sich werbeagentur schimpft.

1. Natürlich dürfen die neue Inhalte einpflegen (es sei denn es existiert ein bindender Pflegevertrag)

2. Ob das Layout verändert werden darf kann in einem Vertrag festgehalten werden. Im normalfall erreicht eine Website bzw die anordnung der elemente nicht die erforderlichen schöpfungshöhe um überhaupt schützenwert zu sein.


Also bitte im vorfeld über solche dinge klar werden (auch das eine firma nicht jede bescheuerte klausel akzeptieren wird die eine eigenmächtige veränderung verbietet). Das muss halt alles in die Preiskalkulation am anfang rein. Wenn man z.b. den eigentlichen Gewinn über die langfristige Pflege machen möchte ist das sehr wichtig.
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smou
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2008
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 21.09.2009 12:19
Titel

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oh sorry...ich frage aus sicht der firma und nich aus sicht der werbeagentur...ein pflegevertrag besteht nicht.
muss ich mal rausfinden obs da n vertag gibt wo das alles festgehalten ist..aber ich glaube fast nicht
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