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Thema: Urheberrechte abtreten bzw. ausschließen vom 23.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrechte abtreten bzw. ausschließen
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maninweb
Threadersteller

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Verfasst So 23.04.2006 09:45
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Urheberrechte abtreten bzw. ausschließen

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Hi zusammen...

hab' hier schon gesucht, aber nichts passendes gefunden.
Gibt ja des öfteren mal Freiberufler Verträge, wo das Recht auf
Urheberschaft ausgeschlossen werden soll, speziell die Paragrafen 13 und 25.
Z.B. die Entwicklung eines Tools, wo Quellcode, Bilder usw. uneingeschränkt zum
Auftraggeber übergehen sollen.

Meine Frage...

ist das überhaupt zulässig bzw. wenn man sowas unterschreiben würde,
hat das überhaupt Bestand?


Gruss
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst So 23.04.2006 09:58
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Das Urhebrrecht kann nicht übertragen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

§29, Abs. 1

Es können lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden.
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maninweb
Threadersteller

Dabei seit: 10.03.2005
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Verfasst So 23.04.2006 11:27
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Danke für die schnelle Antwort und den Link Lächel

Wenn ich das also richtig verstehe, kann man das ruhig in so einer
Rahmenvereinbarung drinlassen; gerade wenn auch noch drinsteht...

Zitat:

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung insgesamt oder einzelne von ihnen nicht
rechtswirksam und/oder undurchführbar sein oder sollte diese Vereinbarung eine
regelungsbedürftige Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Punkte nicht berührt.


Noch 'ne Frage: wenn man jetzt jeglicher Verwertung und Nutzung zustimmt,
müßten doch auch alle Ansprüche Dritter gegen einen selbst entfallen; oder?

Gruss
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 23.04.2006 12:11
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Nein.

Da man meistens von einem Werkvertrag nach BGB ausgehen kann, muss das Werk frei von Sach- oder Rechtsmängeln sein.
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Verfasst Mi 20.01.2010 13:36
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Nimroy hat geschrieben:
Das Urhebrrecht kann nicht übertragen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

§29, Abs. 1

Es können lediglich Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden.


Danke, genau das habe ich gesucht! *Thumbs up!*
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Alter: 58
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Verfasst Do 21.01.2010 13:09
Titel

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Ich bin mir zwar nicht sicher ob meine Frage hier eingehört, aber mal schauen ....

Ich habe für eine Firma mal sehr viele Bilder gemacht, leider gibt es über das alles nichts schriftliches.
Mir wurde immer gesagt, die Bilder die ich gemacht habe sollen für ein Buchprojekt sein, daraus wurde
nur nie etwas.
Jetzt ist es so, dass es die Firma bald nicht mehr geben wird und jetzt kommt meine Frage:
Was passiert mit den Bilder und die Nutzungsrechte?
Weren diese automatisch alle dem Urheber (also mir) übergeben?
Ich treffe mich morgen mit einigen von denen und würde gerne ein paar Fragen vorab hier klären, oder hier
kommen wichtige Fragen auf die ich morgen klären sollte. (was für ein Satz * Wo bin ich? * , aber egal )
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Do 21.01.2010 13:14
Titel

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Die Urheberrechte sind nie wo anders als bei dir gewesen. Was du meinst sind die Nutzungsrechte.

Was ja unkritisch zu sein scheint ist, dass eine Übertragung der Nutzungsrechte von dir auf die Firma stattgefunden hat. Die Firma ist im Sinne des Gestezgbers eine juristische Person. Du schilderst, dass es das Unternehmen demächst nicht mehr geben wird. Heißt das, dass das Unternehmen liquidiert wird? Wird es einen Rechtsnachfolger geben? Dann könnten nämlich alle Rechte, soprich auch die Nutzungsrechte an diesen Rechtsnachfolger übergehen. Und mit dem müsstest du dich dann streiten, dass das Nutzungsrecht nur eingeschränkt übertragen wurde. Wenn es keinen Rechtsnachfolger geben wird, dann müssten ie Rechte wieder an dich zurückfallen.

Aber du vergibst dir ja nichts, wenn du das nochmal kurz niederschreibst und morgen für alle Beteiligten fixierst, was nach deiner Meinung mit den Rechten passieren kann und soll.
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
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Alter: 58
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Verfasst Do 21.01.2010 13:45
Titel

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Hallo Nimroy,

es geht um folgenden Fall:

http://www.mediengestalter.info/forum/41/kunde-will-nutzungsrechte-abkaufen-135987-1.html?highlight=nutzungsrechte

Genau um diese Firma geht es, sie wird ganz sicher nicht an andere Personen weitergegeben sondern liquidiert, aber so weit ist es noch nicht.
Eben dieser Karatelehrer möchte die ausschliesslichen Nutzungsrechte mir abkaufen und 2 Personen aus der Firma
wollen es verhindern, daher suche ich mit diesen 2 Personen morgen das Gespräch.

Daher stellen sich mir die Fragen was mit den Bildern passiert wenn es nichts schriftliches gibt und wem gehören
die Nutzungsrechte an den tausenden von Bildern wenn die Firma sich "aufgelöst" hat?
Kann man mir nach der Liquidierung verbieten, dass ich die Bilder alleine vertreibe?
Reicht in dem Falle die mündliche Absprache, dass der Auftraggeber dieser Firma mir immer gesagt hat,
dass die Bilder ausschliesslich für das Buch gemacht werden.
Inwieweit habe ich der Firma die Nutzungsrechte übergeben?

Besten Dank für Deine Hilfe!
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