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Darkwing
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.07.2011 23:21
Titel [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben) |
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Ich muss mal in die Runde fragen, da wir hier ja auch einige juristisch Bewanderte ansässig haben:
Wie muss denn nun eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ihre Geschäftsbezeichnung (mindestens) formulieren - und wie kann sie sie formulieren? Was gibt es für Gestaltungsspielräume?
Ich dachte bis eben, die Sache wäre klar: Eine Phantasiebezeichnung als Bezeichnung im Geschäftsverkehr ist möglich, aber zusätzlich Pflicht ist dann noch: mindestens ein ausgeschriebener Vorname eines Gesellschafters, alle Nachnamen der Gesellschafter und der Zusatz "GbR" dahinter.
Pustekuchen. Jetzt scheint mirs so, dass da eigentlich eine ziemlich große Unsicherheit herrscht und das gar nicht (mehr) stimmt. Hat es da eine Änderung gegeben? In welchen Gesetzestexten steht denn vorgeschrieben, wie die "Firmierung" einer GbR auszusehen hat? Ich finde nämlich nix konkretes... nur immer in die Jahre gekommenen "Empfehlungen" (zB von IHKs) - aber auf welcher Grundlage empfehlen die denn da was? Ich will Paragraphen, Urteile und Kommentare über die h.M. - kein Rumgeeier.
Kann da zufällig jemand dienen?
Danke euch!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 09:09
Titel
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Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft laut §705 BGB. Das Führen eines Fantasienamens als Firmierung ist aber Kaufleuten bzw. Handelsgesellschaften vorbehalten (§17 HGB). Also: GbR = Personengesellschaft != Handelsgesellschaft
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 09:54
Titel
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Aber soweit ich weiß darf man als Personengesellschaft eine "Beschreibende" Bezeichnung mit im Namen führen, z.B. "Malerei Franz Hubert GbR".
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 09:55
Titel Re: [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben) |
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Darkwing hat geschrieben: | Ich dachte bis eben, die Sache wäre klar: Eine Phantasiebezeichnung als Bezeichnung im Geschäftsverkehr ist möglich, aber zusätzlich Pflicht ist dann noch: mindestens ein ausgeschriebener Vorname eines Gesellschafters, alle Nachnamen der Gesellschafter und der Zusatz "GbR" dahinter.
Pustekuchen. |
Wieso Pustekuchen?
Die alte Agentur in der ich angestellt war (ebenfalls GbR, immerhin um die 1 Million Umsatz im Jahr) hat ebenfalls einen Phantasienamen oder eine "Marke". Die volle Firmenbezeichnung "xyz GbR" taucht dann halt auf Geschäftsbriefen auf. Ich sehe gerade, im Internet wirbt sie sogar ausschließlich mit der Phantasiebezeichnung/Markennamen ohne irgendwo zu erwähnen, dass es sich um eine GbR handelt – es werden lediglich die drei "Geschäftsführer" aufgezählt.
Für einen Kunden (Einzelunternehmer) habe ich ebenfalls eine "Marke" gestaltet. Bei geschäftlicher Kommunikation wird das rechtlich Relevante eben mit aufgeführt.. damit man eindeutig erkennen kann, dass es sich um einen Einzelunternehmer handelt..
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 11:19
Titel Re: [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben) |
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deliciious hat geschrieben: | Darkwing hat geschrieben: | Ich dachte bis eben, die Sache wäre klar: Eine Phantasiebezeichnung als Bezeichnung im Geschäftsverkehr ist möglich, aber zusätzlich Pflicht ist dann noch: mindestens ein ausgeschriebener Vorname eines Gesellschafters, alle Nachnamen der Gesellschafter und der Zusatz "GbR" dahinter.
Pustekuchen. |
Wieso Pustekuchen?
Die alte Agentur in der ich angestellt war (ebenfalls GbR, immerhin um die 1 Million Umsatz im Jahr) hat ebenfalls einen Phantasienamen oder eine "Marke". Die volle Firmenbezeichnung "xyz GbR" taucht dann halt auf Geschäftsbriefen auf. Ich sehe gerade, im Internet wirbt sie sogar ausschließlich mit der Phantasiebezeichnung/Markennamen ohne irgendwo zu erwähnen, dass es sich um eine GbR handelt – es werden lediglich die drei "Geschäftsführer" aufgezählt.
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Das muss ja nicht zwingend richtig sein.
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Darkwing
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 11:26
Titel Re: [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben) |
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deliciious hat geschrieben: | Ich sehe gerade, im Internet wirbt sie sogar ausschließlich mit der Phantasiebezeichnung/Markennamen ohne irgendwo zu erwähnen, dass es sich um eine GbR handelt – es werden lediglich die drei "Geschäftsführer" aufgezählt. |
Genau - das ist die Frage: dürfen die das? Ich sehe das auch immer wieder, besonders auf Webseiten. Seit wann ist denn das erlaubt?
Zusatzfrage: sind Webseiten "Geschäftsbriefe", oder sind diese an einen "nicht direkt adressierten Empfänger" gerichtet?
Vllt erweitert das ja die ursprüngliche Frage:
1. Wie sind die Pflichtangaben einer GbR im gewerblichen Geschäftsverkehr?
2. Was sind die Pflichtangaben einer GbR in einem Imressum?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 11:30
Titel
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Da ist die Frage verkehrt rum gestellt. Die Frage muss ja lauten: Welche Regelungen gelten für ein Impressum auf einer Website?
Und laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG müssen auch Peronengesellschaften wie eine GbR die Rechtsform angeben.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 28.07.2011 11:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Darkwing
Threadersteller
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2011 11:44
Titel
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Wo steht denn das in § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG?
Zitat: | § 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen [...] |
Frage wäre: wie ist denn "der Name" nun richtig anzugeben?
Womit wir wieder bei Frage 1 wären. ^^
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