mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 02:06 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Pflichtangaben auf Geschäftsbrief vom 23.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Pflichtangaben auf Geschäftsbrief
Autor Nachricht
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 23.07.2006 17:51
Titel

[Recht] Pflichtangaben auf Geschäftsbrief

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
weiß jemand, wie das bei Freiberuflern aussieht? Ich habe hier gelesen, dass Folgendes drauf muss:

Rechtsform
Sitz der Gesellschaft
Registergericht
Handelsregisternummer
Geschäftsführer (muss nur bei GmbH)
Aufsichtsratsmitlieder (nur AGs und GmbHs)
Vorstände (nur bei AGs)
Geschäftsführer / Vorstände / Aufsichtsratsmitglieder und Vorstände immer mit vollem Vor- und Zunamen.

Rechtsform - was soll ich denn da schreiben? Oder reichen Kontoangaben und Steuernummer? Ja, ne?

Viele Grüße
die Tofutante


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 24.07.2006 18:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 23.07.2006 18:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

auf der rechnung muß deine adresse und name stehen. wenn du eine einzelfirma bist, reicht dein name. wenn du eine gmbh bist, muss halt gmbh stehen, weil eine gmbh eine juristische person ist. man könnte dich dann nicht verklagen... sondern nur die gmbh als person. ( ein beispiel )
der richtige empfänger ( ganz wichtig ) da die rechnung für den empfänger sonst nicht zum vorsteuerabzug taugt.
eine rechnung an eine gmbh kannst du nie an eine natürliche person schicken.
rechnungsnummer muss rauf
steuernummer muss rauf

das war das was muss..

zweckmäßig wäre noch deine bankverbindung und telefon usw.
sind aber keine pflichtangeben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 23.07.2006 23:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Alles klar, vielen Dank für die Info, mode93.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Briefbogen Pflichtangaben auf die Rueckseite?
[Recht] Plakat f. nichtkommerzielle Website-Pflichtangaben ?
Pflichtangaben auf Firmenstempeln?
newsletter pflichtangaben
Newsletter -> Pflichtangaben?
Pflichtangaben in Zeitungs-Anzeigen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.