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Thema: [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben) vom 27.07.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben)
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Do 28.07.2011 11:46
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Zitat:
...bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform.


Siehe auch: http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.07.2011 11:47
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Re: [UNKLAR] Geschäftsbezeichnung einer GbR (Pflichtangaben)

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Nimroy hat geschrieben:
deliciious hat geschrieben:
Darkwing hat geschrieben:
Ich dachte bis eben, die Sache wäre klar: Eine Phantasiebezeichnung als Bezeichnung im Geschäftsverkehr ist möglich, aber zusätzlich Pflicht ist dann noch: mindestens ein ausgeschriebener Vorname eines Gesellschafters, alle Nachnamen der Gesellschafter und der Zusatz "GbR" dahinter.

Pustekuchen.


Wieso Pustekuchen?
Die alte Agentur in der ich angestellt war (ebenfalls GbR, immerhin um die 1 Million Umsatz im Jahr) hat ebenfalls einen Phantasienamen oder eine "Marke". Die volle Firmenbezeichnung "xyz GbR" taucht dann halt auf Geschäftsbriefen auf. Ich sehe gerade, im Internet wirbt sie sogar ausschließlich mit der Phantasiebezeichnung/Markennamen ohne irgendwo zu erwähnen, dass es sich um eine GbR handelt – es werden lediglich die drei "Geschäftsführer" aufgezählt.



Das muss ja nicht zwingend richtig sein. *zwinker*


Ich würde vermuten, die fehlende Angabe auf der Webseite ist nicht richtig und kann eventuell sogar abgemahnt werden. Wissen tu ich es nicht – deswegen interessiert mich diese Frage auch. Dass Phantasienamen aber im Allgemeinen verwendet werden dürfen oder eben anders ausgedrückt: eine Marke, das halte ich für richtig, solange in geschäftlichen Dingen die Firmenbezeichnung deutlich gemacht wird. Unter geschäftlich würde ich selbst (allein aus Vorsicht) auch die Webseite und diverse andere Unterlagen sehen. Warum sollte ein Einzelunternehmer auch keine Marke ins Leben rufen dürfen?

Aber wie gesagt, so "kenne" und verstehe ich das – leider fehlt aber auch mir eine verlässliche Quelle, weswegen mich der Thread ebenfalls interessiert!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.07.2011 11:54
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naja, Quellen habe ich ja jetzt genannt
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Darkwing
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.07.2011 12:08
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Zitat:
...bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform.


Siehe auch: http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html


Du weist schon, dass eine GbR keine juristische Person ist, oder? Demnach laut dem Gesetztext keine Rechtsform anzugeben bräuchte.


Nimroy hat geschrieben:
naja, Quellen habe ich ja jetzt genannt

Mit "Quellen" ist so eine Sache... in deinem Link stehen durchaus für uns interessante Dinge:

Zitat:

Hierbei gilt allgemein:
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OHG) die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten;
- Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Personengesellschaften der Sitz.

Neu ist hierbei, dass nun auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf ihre Rechtsform hinweisen muss.


Naja, das ist im Prinzip bekannt - siehe Anfangspost. Aber warum macht es dann beinahe niemand? Das im Zitat dick markierte weicht auch vom Gesetzestext ab und muss für mich als Meinung gelten, solange das nicht wenigstens mit einem Urteil untermauert wird.

"Neu" ist auch wieder relativ: der Artikel hat keine Datumsangabe... So viel zur Qualität der "Quellen".

So kommen wir leider nicht so recht weiter...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 28.07.2011 13:19
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In meinen Augen hast du eine falsche Erwartungshaltung. Du suchst ein Gesetz in dem Steht "Eine GbR muss in einem Impressum die Rechtsform angeben"

Aber das wirst du nicht finden. Du wirst ein paar Urteile finden und vielleicht auch Kommentare zum von mir genannten Gesetztestext. Aber die bezeihen sich eben immer auf §5 TMG

So zum Beispiel hier:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Impressumspflicht/880-OLG-Hamm-Az-4-U-1109-Anforderungen-an-ein-Webseiten-Impressum-einer-GbR.html

Und ja, ich weiss das eine Personengesellschaft keine juristische Person im eigentlichen Sinne ist. Aer im Fall des TMG wurde der Begriff weiter gefasst als im HGB
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Darkwing
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2006
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Verfasst Fr 29.07.2011 11:33
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Nimroy hat geschrieben:
In meinen Augen hast du eine falsche Erwartungshaltung. Du suchst ein Gesetz in dem Steht "Eine GbR muss in einem Impressum die Rechtsform angeben"

Nein, das suche ich nicht - ich möchte aber quasi die Gesetze zusammensuchen, aus denen sich ergibt, wie eine GbR ihren Namen überhaupt erst einmal zu formulieren hat. Das scheint ja niemandem klar zu sein und es weis auch scheinbar niemand wo man nachsehen könnte. Schon mal witzig.

An welchen Stellen sie den Namen dann wie komunizieren muss, ist die nächste Frage. Auch der konkrete Fall, wie man das Impressum formulieren würde, ergibt sich dann ja daraus.

Interessant war aber in deinem Link auch zu lesen, dass hierbei Unterschiede möglich sind, je nach dem, ob die GbR gewerblich tätig, vllt sogar am Ferabsatzverkehr teilnimmt, oder ob diese vollständig nicht-kommerziell orientiert ist. Wobei ich vermuten würde, dass bei Teilname am Fernabsatz, die "strengsten Regeln" greifen.

Insofern bietet das Urteil bei Telemedicus einen interessanten Hinweis, in dem dort zu lesen ist: "...weil sie den Handelsnamen der Klägerin, der "U1 GbR" lautet, unzutreffend wiedergibt…". Das Gericht ist also scheinbar der Meinung, dass "Phantasiename GbR" als Bezeichnung einer GbR zulässig ist. Frage ist: als alleinige Bezeichnung?


Nimroy hat geschrieben:
Aer im Fall des TMG wurde der Begriff weiter gefasst als im HGB

Wo steht denn das, dass das so ist? Dafür könnten wir mal eine Quelle gebrauchen... die würde uns weiterhelfen.


Zusatzfrage wäre auch noch: wenn man als Deutscher und als deutsche Firma, ansässig in Deutschland, in dem die Amtsprachte "deutsch" ist, seinen gewerblichen Internetauftritt mit Teilname am Fernabsatz, ausschließlich auf englisch verfasst, inwieweit und ob man dann überhaupt noch der Forderung des Artikel 246 EGBGB nach "Klarheit und Verständlichkeit" nachkommt. Dies bezieht sich jetzt ganz speziell auf den Fernabsatz, aber gibt es vergleichbare Vorschriften auch für andere Fälle?
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Smooth-Graphics

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Verfasst Fr 29.07.2011 11:39
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Also ich habe vom Anwalt folgende Information:

Eine GbR darf unter fiktivem Namen auftreten: "MyDesignAgency". Auf rechtlich relevanten Dokumenten (Rechnungen, Impressum) muss jedoch 1. der GbR Name (Max Muster und Mina Meier GbR) auftauchen + der ganze Rest wie Gesellschafter, etc.

EDIT: Es ist auch eigentlich rechtlich vollkommen klar geregelt. Es gibt die Möglichkeit für Einzelunternehmen (GbR = Zusammenschluss aus Einzelunternehmen) einen fiktiven Namen zu verwenden, wenn der richtige mit verwendet wird in rechtl. relevanten Schreiben (s.o.). Damit gilt das ebenfalls für die GbR. Wie Nimroy schreibt, ist eine Firmierung auf Handelsgesellschaften festgelegt. Ein fiktiver Name ist aber bei korrekter Nutzung (s. Satz 1-2 hier) keine Firmierung.


Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Fr 29.07.2011 11:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Alter: 45
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Verfasst Fr 29.07.2011 11:39
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[quote="Darkwing"]
Nimroy hat geschrieben:
scheint ja niemandem klar zu sein und es weis auch scheinbar niemand wo man nachsehen könnte. Schon mal witzig.


Ja doch. Hab ich ja ganz zu Anfang erwähnt. BGB und HGB.
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