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Thema: Selbstgemachtes Foto mit Promi drupp - Recht? vom 17.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Selbstgemachtes Foto mit Promi drupp - Recht?
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$tefan
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 10:11
Titel

Selbstgemachtes Foto mit Promi drupp - Recht?

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Hallo,

hab n Foto ausm Fussballstadion mit nem Fussballspieler drauf auser 1. Liga.

Darf ich das Foto bsp. für n Flyer verwenden oder gibt das Ärger mit dem Fussballspieler?

kurze knackige antwort bitte *zwinker*
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 10:28
Titel

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kurze und knackige antwort: nö.
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Majuskel
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.10.2008 10:29
Titel

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kurze und knackige antwort: jepp.
 
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 10:31
Titel

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ergo: frag deinen anwalt! Grins
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 10:37
Titel

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http://www.mediengestalter.info/forum/41/kommerzielle-nutzung-von-promi-fotos-76241-2.html

Nein. Stichwort "Recht am eigenen Bild". Zwar kann man argumentieren, dass Profi-fußballer personen dr zeitgeschichte seien, aber in einem kommerziellen kontext dürfte das nicht zählen.
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Majuskel
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 17.10.2008 10:55
Titel

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Code:
Neben dem Schutz der Privatsphäre gibt es weitere Fälle, in denen auch bei Personen der Zeitgeschichte eine Einwilligung zur Veröffentlichung erforderlich ist (§ 23 Abs. 2 KUG). Dazu muss ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen bestehen. Dies ist z. B. immer bei Werbung gegeben: das Recht am eigenen Bild ist kommerzialisierbar und hat einen Vermögenswert. Das Bild darf nicht zu Werbe- oder Geschäftszwecken missbraucht werden. Anders sieht es aus, wenn ein Bild bei Werbung für ein Medienprodukt verwendet wird, z. B. die Titelseite eines Magazins zeigt einen Prominenten und wird als Werbung für das Magazin plakatiert.

Unzulässig wäre beispielsweise, T-Shirts oder Sammeltassen mit den Abbildungen von Prominenten ohne deren Einwilligung zu vertreiben.

Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 1995, dass die Witwe von Willy Brandt postum dessen Darstellung auf einer Gedenkmünze dulden musste[5]; dieses Urteil wurde im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt[6].


http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 12:03
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@radschlaeger, nimroy und majuskel: seit wann kann man auf Oder-Fragen mit "ja" bzw. "nein" antworten Hmm...?!

Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 17.10.2008 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 17.10.2008 12:06
Titel

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Mischpult hat geschrieben:
@radschlaeger, nimroy und majuskel: seit wann kann man auf Oder-Fragen mit "ja" bzw. "nein" antworten Hmm...?!
*bäh* klugkackamacher
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