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Thema: Screenshot mir Bildcredit? vom 09.05.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Screenshot mir Bildcredit?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 09.05.2016 13:17
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Screenshot mir Bildcredit?

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Hallo Leuts, ich hätte da mal eine Frage. Erst einmal geht nur ums Verständnis und nicht direkt um eine rechtliche Lage.
Folgendes Szenario:
Ein Redakteur besteht darauf, bei allen Screenshots in seinem Artikel im Bildcredit genannt zu werden (Fotos: Name). Ich meinte, das es albern sei, da er "nur" einen Screenshot gemacht habe und nicht den Inhalt selbst. Daher würde überhaupt kein Bildcredit korrekt sein. Außerdem müsste es wenn "Screenshots" im Bildcredit heißen und nicht "Fotos". Das sind für mich technisch zwei unterschiedliche Dinge. Über die Beharrlichkeit des Kollegen will ich mich jetzt nicht auslassen. Ist das bei Euren Produktionen auch üblich, dass man denjenigen als Bildnachweis nennt, der den Screenshot gemacht hat?

Rechtlich wäre es natürlich auch interessant, ob es korrekt ist, einen Bildnachweis bei einem Screenshot anzubringen. Ich kann mir da allerdings keine Grundlage vorstellen. Hat jemand dazu mal was gehört? Ich würde jetzt ungern unseren Justiziar in Anspruch nehmen, ist eben nur eine Kleinigkeit. Und ich wollte dieses Thema jetzt nicht groß machen...
 
gjet

Dabei seit: 09.10.2008
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Verfasst Mo 09.05.2016 14:04
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Alsi ich würde einmal sagen durch alleiniges Drücken einer Taste(nkombination) wird keine Schöpfungshöhe erreicht. Lächel Somit kann auch keine Urheberschaft des Screenshot-Erstellers erhoben werden.

Der Teufel steckt vielmehr in einem anderen Teil, nämlich mit dem Screenshot keine Urheberrechte Dritter zu verletzen, deren Content du abfotografierst und veröffentlichst! Da ist Vorsicht geboten und bei Erlaubnis zur Verwendung auch Namensnennung nötig.

mfg
Markus
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Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 09.05.2016 14:16
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Re: Screenshot mir Bildcredit?

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Nefliete hat geschrieben:
Ein Redakteur besteht darauf, bei allen Screenshots in seinem Artikel im Bildcredit genannt zu werden (Fotos: Name).


Ist auf dem Screenshot auch ein Foto, dass er nicht selber fotografiert hat?
Dann wäre ein Credit des Redakteurs mehr als frech.
Und für ein Stück Text als Screenshot wäre ein Credit nur albern.
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Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 09.05.2016 14:56
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Bei den Screenshots handelt es sich um eine Software-Oberfläche (Rechte sind geklärt - internes Produkt).
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Mo 09.05.2016 15:11
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... aber auch ein Userinterface hat jemand gestaltet, der daran Rechte haben kann ... * Keine Ahnung... *
Ansonsten würde ich dem "Kollegen" darauf hinweisen, dass er sich dadurch höchstens lächerlich macht ... und, wenn er dann immer noch will, mache ihn lächerlich ...

BTW: kannst du den Screenshot nicht selbst und nicht sogar selbst besser hinkriegen?
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
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Verfasst Mo 09.05.2016 15:11
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Wenn jeder der das Programm verwendet durch Drücken des Sccreenshot-Kürzels zum exakt gleichen Ergebnis kommt, liegt die Schaffenshöhe dafür bei genau 0. Wenn 10 Leute das selbe aus der gleichen Perspektive Fotografieren, kommt zumindestens bei Laien durch verwackeln oder Fehlbelichtung noch unterscheidbare Bildinhalte zustande, aber in dem Fall, ist das Pillepalle, respektive steht diametral dem Sinn der Nennung des Bildschaffenden gegenüber.

Wenn du solchen Ansinnen nachgibst, dauert es nicht mehr lange und du wirst an einem Fotokopierer erst auf den Kopier-Knopf drücken dürfen, nachdem du dich ausgewiesen hast und deine ID mit einkopiert werden kann.

Der Name „screencopy" für Screenshot, wie er im angelsächsischen Sprachraum eigentlich gebräuchlicher ist, trifft die Tätigkeit da deutlich besser.
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Benutzer 62312
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 09.05.2016 16:29
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@ Frank: Die Nummer ist auf jeden Fall so affig, das ich den Bildnachweis vlt sogar extra groß mache! Ich denke das einer der Hintergründe die VG-Bild ist. Bei einem "Foto" wird vergütet. Wie gesagt, Rechte sind alle geklärt.

@Mialet: Da ist was dran.

Ich mache die Screenshots jetzt einfach selbst und verzichte auf eine Namensnennung. *ha ha*
 
 
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