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Thema: Film Screenshot - Zitatrecht? vom 23.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Film Screenshot - Zitatrecht?
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HisDudeness
Threadersteller

Dabei seit: 23.11.2009
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Verfasst Mo 23.11.2009 21:40
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Film Screenshot - Zitatrecht?

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Ich habe dieses Urteil im Netz gefunden.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist im obigen Fall die Strafbarkeit gegeben, weil die Quelle der Screenshots nicht ordnungsgemäß angegeben wurde. Hab' ich das richtig verstanden?

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe eine Visitenkarte für einen Filmcharakter aus dem Streifen "The Big Lebowski" erstellt.
Diese Visitenkarte möchte ich als Arbeitsprobe bei Bewerbungen beilegen. (nicht kommerziell nutzen!).

In der jetzigen Version befindet sich auf dem Blatt neben der Visitenkarte noch ein Screenshot mit der Figur und ein kurzer erklärender Text.

Am unteren Seitenrand habe ich einen Schriftzug gesetzt: "„The Big Lebowski“ Copyright © Universal Studios 1998".

Ist das so rechtlich gesehen in Ordnung und noch vom Zitatrecht gedeckt? Ob nun in der Realität irgendein Hahn danach krähen würde, sei mal dahingestellt *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von HisDudeness am Mo 23.11.2009 21:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ghostface

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Verfasst Mo 23.11.2009 22:00
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das zitatrecht greift nicht auf screenshots, du brauchst zur veröffentlichung die genehmigung des urhebers. ich war früher mod in nem (nicht grad kleinen) filmforum, da mussten wir regelmäßig unerlaubte screenshots entfernen.
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flavio

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Ort: MUC
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Verfasst Mo 23.11.2009 22:02
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eine lizenzgebühr wäre dennoch fällig.
aber, mei das sind arbeitsproben, sofern du sie nicht online stellst. * Keine Ahnung... *
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HisDudeness
Threadersteller

Dabei seit: 23.11.2009
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Verfasst Mo 23.11.2009 22:06
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Danke für die schnellen Antworten!


hmmm...

Aber ich mache das doch eindeutig als Zitat kenntlich? Au weia!

Mit Quellenangabe, Copyright etc. - und öffentlich verbreiten werde ich es auch nicht (anders als im Beispiel "Filmforum"), schon gar nicht kommerziell?


Und das Urteil da oben? Hab' ich das nun richtig verstanden?
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.11.2009 11:06
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ghostface hat geschrieben:
das zitatrecht greift nicht auf screenshots, du brauchst zur veröffentlichung die genehmigung des urhebers. ich war früher mod in nem (nicht grad kleinen) filmforum, da mussten wir regelmäßig unerlaubte screenshots entfernen.


Das stimmt so nicht: erster Post
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HisDudeness
Threadersteller

Dabei seit: 23.11.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 24.11.2009 16:56
Titel

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Ryanthusar hat geschrieben:
ghostface hat geschrieben:
das zitatrecht greift nicht auf screenshots, du brauchst zur veröffentlichung die genehmigung des urhebers. ich war früher mod in nem (nicht grad kleinen) filmforum, da mussten wir regelmäßig unerlaubte screenshots entfernen.


Das stimmt so nicht: erster Post:
Nimroy hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Ich frag mich, wie ein Screenshot ein Zitat sein kann.
Ein Zitat ist ein Wort oder eine Wortkette. Wo siehst du da Parallelen zu einer bildlichen Darstellung?
Ich behaupte mit meinem Halbwissen, dass wir uns bei einer bildhaften Darstellung im Bereich des Urheberrechts, losgelöst vom Zitatrecht bewegen.

Aber wenn du dazu gegenteiliges raus findest lasse ich mich gern eines Besseren belehren.


Gut, dann belehre ich mal. *zwinker*

Es gibt auch ein sog. Bildzitat
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat


Wikipedia hat mich hierher verwiesen, wo folgendes zu lesen ist:
Zitat:
LG Berlin, Beschluß, Photonews 4/2000, 12:
Der Tagesspiegel veröffentlichte ein von Stephan Erfurt aufgenommenes SW-Foto aus dem Buch “Odessa” leicht beschnitten und blau eingefärbt. Eine Zustimmung des Fotografen hielt der Tagesspiegel nicht für erforderlich; er könne aus dem Buch zitieren, § 51 UrhG. Per Beschluß im einstweiligen Verfügungsverfahren verpflichtete das Gericht den Tagesspiegel künftig die Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen. Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf. Diese Voraussetzungen lagen nicht vor. Der Verlag erkannte die Verfügung an und zahlte auf eine außergerichtlichen Vergleich hin DM 1000,- als Schadensersatz.

Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.

Das trifft doch alles in meinem Fall zu!?
Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text - der Charakter wird vorgestellt/erklärt.
wobei das Bild nur unverändert - es ist völlig unverändert, einfach ein Screenshot.
und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf - "„The Big Lebowski“ Copyright © Universal Studios 1998" halte ich für ausreichend. Ich kann natürlich auch noch die exakte Sekunde im Film dazuschreiben, so wie bei Bücher die Seitenzahl *zwinker* ...

Und dabei ich veröffentliche es doch noch nicht mal?!

Das klingt für mich ganz danach als ob die Verwendung in meinem Fall vom Bildzitat gedeckt wäre. Hmm...?!


--
@ghostface & Ryanthusar:
ach ja: Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.
Bei Threads wie bspw. "Szenenraten!" u.ä., die man in vielen Filmforen findet, kann man IMHO davon ausgehen, dass die obigen Punkte nicht zutreffen... unverändert ja, über den Zitatzweck lässt sich streiten, aber die Auseinandersetzung mit dem Bild im Text und die zutreffende Quellen- bzw. Urheberangabe hab' ich in derartigen Threads noch nie gesehen.


Zuletzt bearbeitet von HisDudeness am Di 24.11.2009 17:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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