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Thema: Film Screenshot auf Flyer vom 31.03.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Film Screenshot auf Flyer
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acidhouse
Threadersteller

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Verfasst Mo 31.03.2014 09:40
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Film Screenshot auf Flyer

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Hallo,

ich habe eine Frage auch wenn diese kurios sein sollte und für die meisten wirklichen Mediengestalter wohl allein schon von der Art ein No-Go wäre möchte ich sie trotzdem stellen.

Ich bin derzeit an einem Projekt mit 4 Flyern dran für eine Party mit dem Zusatz "IN SPACE"
Der VA möchte das unbedingt im Stil von einem gewissen Film.

Nun habe ich aus spass ein Bild von einem Screenshot integriert (ja in eine Printgrafik, ich weiß das ist eh schon schlimm genug). Es sieht auch nicht schlecht aus. Jedoch stellt sich nun natürlich die Frage ob das rechtlich erlaubt ist (bestimmt nicht).

Ich bin da nun mal überhaupt nicht bewandert, habe nun hier auch schon ein bisschen recherchiert und es taucht immer wieder Zitatrecht auf, aber meist zu irgendwelchen Webgrafiken.

Abgesehen davon das es nicht erlaubt ist, aber man würde es wagen, wen würde man dann an den Karren fahren können, dem Grafiker oder dem Kunden?

Die VA ist auch in einem anderen Land, hat das evtl. noch einen zusätzlichen Einfluss?

Wäre schön wenn mir dazu jemand was sagen könnte auch ein Verweis falls das Thema doch existieren sollte wäre hilfreich

Danke schonmal!
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Zoro

Dabei seit: 06.05.2008
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Verfasst Mo 31.03.2014 09:46
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Lass es einfach.
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acidhouse
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2013
Ort: Konstanz
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Verfasst Mo 31.03.2014 10:03
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Danke, werde ich wohl auch.

Trotzdem interessiert mich wer am Ende dafür haftet.

bzw. wie weit müsste ich das Bild verfälschen (zB Kopf austauschen) das es nicht Strafbar wäre?
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.03.2014 10:22
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Eine Abmahnung/Klage ginge zuerst an den Veranstalter, der könnte sich dann aber auch wieder an Dich wenden.
Und Verfremdung geht auch nicht. Du könntest Darth Vader auch mit einem Wachsmalstift abzeichnen, trotzdem verwendest Du urheberrechtlich geschütztes Material.
Lass es einfach.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 31.03.2014 10:24
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acidhouse hat geschrieben:
Danke, werde ich wohl auch.

Trotzdem interessiert mich wer am Ende dafür haftet.

bzw. wie weit müsste ich das Bild verfälschen (zB Kopf austauschen) das es nicht Strafbar wäre?


Du-darfst-den-Screenshot-NICHT-nutzen.

Nicht nutzen, ok? Auch Verändern wäre eine Nutzung.
 
fullpowertrip

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.03.2014 10:53
Titel

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Das mit dem verändern ist immer wieder spaßig. Klar, wenn du es doll veränderst, gehts. Nimm, um bei dem Beispiel zu bleiben, Darth Vader raus, ersetz ihn durch ein von Foto von einem Toasbrot (von dir gemacht) und dann nimmst du den Hintergrund noch weg und ersetzt ihn z.B. durch ein Foto von deinem Küchentisch. Ich denke, dann bist du relativ sicher vor Abmahnungen *ha ha* *Thumbs up!*
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.03.2014 11:18
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Darth Toastbrot *ha ha*
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
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Verfasst Mo 31.03.2014 11:27
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Einige Filmverleihs bzw. Produzenten bieten offizielles Pressematerial (Setfotos) an. Bei Nennung des Copyright im Fuß, am Rande oder im Impressum gehts vielleicht ... besser beim Anbieter nachfragen ... Ich würde das also nicht gleich komplett ausschließen aber natürlich zu Um- und Vorsicht mahnen.

Zuletzt bearbeitet von qualidat am Mo 31.03.2014 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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