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Thema: ...schon irgendwie ein übles urteil vom 27.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> ...schon irgendwie ein übles urteil
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.02.2009 07:15
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Na das wäre ja mal wenigstens ein kleiner Erfolg.
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X7X

Dabei seit: 18.03.2007
Ort: Frankfurt
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.02.2009 16:28
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Hallo, ich finde das mit der Haftung des Forumbetreiber ist ein ganz perfides Spiel.

Mal angenommen, ich betreibe ein eigenes Forum und will einen meiner Mitbewerber (der ein besser frequentiertes Forum betreibt) eins auswischen. Ich erstelle mir also einen Mailaccount bei einem freemailer, nenne mich Michel und poste im Thema "Plauderecke" das ich am Wochenende was tolles gekocht habe. Ich stelle das Rezept rein und bebildere das mit Images aus genanntem Kochbuch.

Da das Forum wie angedeutet, stark frequentiert ist, fällt mein Beitrag warscheinlich nicht auf und rutscht bald nach hinten. Vieleicht unterstützt mein krimminelles Vorhaben auch noch ein kleiner Hinweis beim Urheber der Bilder und schon bald hat mein Konkurent eine Abmahnung im Briefkasten.

Das Ganze noch mit ein paar anderen (gefälschten) Usern in weiteren Beiträgen und verschiedenen Bildquellen und mein Widersacher braucht eine eigene Rechtsabteilung.

Da kann einem als Forumsbetreiber schnell die Lust vergehen und wenn ich solche Urteile sehe könnt ich kotzen. Ich bin auch absolut dafür Copyright verstöße zu ahnden, aber das was da abläuft legt wirklich den Verdacht einer gewerbsmäßigen Abmahnstrategie nahe.

Grüße und hoffentlich abmahnfreie Zeit

Andreas
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.02.2009 16:55
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Und so ist anscheinend der Stand zur Zeit:
http://weblawg.saschakremer.de/2009/02/03/ag-hamburg-keine-anwaltskosten-fur-kochbuch-fotografen

Dieses Urteil bezieht sich auf das (immer noch widerrechtliche) Posten von Bildern aus dem berühmt berüchtigten "Kochbuch" nebst nachfolgenden Massenabmahnungen. Das Urteil hat aber den Gewinn für die Kochbuch-Betreiber erheblich zurechtgestutzt auf 100€ ohne Anwaltskosten/Bild.

Hier die Geschichte mit dem Eistee. Besonders interessant und aufschlußreich ist der Teil mit dem Telefongespräch *zwinker*
http://www.bundesligaforen.de/thread.php?threadid=15909


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 05.02.2009 17:43, insgesamt 6-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.03.2009 16:13
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... and finally: http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962
Zitat:
Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet. Denn erst mit diesem Schreiben habe der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.

Auch äußerst wichtig für dieses Forum!


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 22.03.2009 16:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 22.03.2009 16:57
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Danke mal an dieser Stelle dafür, dass du die Geschichte weiterverfolgst und uns über den laufenden Stand informierst! *Thumbs up!*
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