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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
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Verfasst Do 06.09.2007 17:07
Titel
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Petition gegen unlauteren Wettbewerb durch Abmahnvereine:
Zitat: | Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen. |
Anlass für diese Petition ist übrigens das "Eistee"-Urteil.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 06.09.2007 17:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 06.09.2007 17:10
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GreenMan hat geschrieben: | Petition gegen unlauteren Wettbewerb durch Abmahnvereine:
Zitat: | Wird berechtigt aber ohne Ankündigung abgemahnt, so hat der Abmahner zwei Drittel der entstehenden Anwaltskosten zu tragen. |
Anlass für diese Petition ist übrigens das "Eistee"-Urteil. |
Na, da sind wir mal gespannt:
Zitat: | (Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Montag, 3. September 2007) |
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
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Verfasst Fr 07.09.2007 02:56
Titel
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Ups, das mit dem Abschlußtermin hab ich gar nicht gesehen. Musste schnell weg ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 07.09.2007 02:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
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Verfasst Sa 02.08.2008 19:45
Titel
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Heute hol ich mal einen Zombie-Thread aus seinem Grab - ist aber noch nicht mal 1 Jahr alt, also noch ganz frisch
Anlass ist ein Urteil, wo es zwar um einen Blog geht, das aber auch für nichtkommerzielle Foren gilt:
http://www.heise.de/newsticker/Gericht-staerkt-Meinungsfreiheit-von-Blogs--/meldung/113720
Zitat: | Nach Meinung der Richterin würden durch eine Pflicht zur Vorab-Zensur bei der Einstellung von Artikeln zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell von Internetforen und Weblog würde insgesamt in Frage gestellt. |
Sollte sich hier noch jemand mit der selben Meinung wie c_writer äußern, empfehle ich, diese Beiträge vorläufig erstmal wieder rauszunehmen und erst nach einer sorgfältigen Prüfung durch sämtlichen Mods - mögl. unter Beteiligung eines Anwalts! - auf eventuelle rechtwidrige Äußerungen etc hin wieder mit einem entsprechenden Hinweis reinzusetzen. Diese Prüfung kann sich ja dann schon über mehrere Tage hinziehen ...
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Sa 02.08.2008 20:16, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
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Verfasst Sa 02.08.2008 22:10
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Auf jeden Fall ein positiv zu wertendes Urteil. Die Richterin scheint sich der technischen und kommunikativen Eigenschaften des Mediums bewußt zu sein.
Aber es lebt auch nicht jeder Richter hinterm Mond. Oder in Hamburg.
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
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Verfasst Di 03.02.2009 17:25
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Und aus aktuellem Anlass diesen Thread mal wieder aus dem Grab geholt:
http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-watscht-Kochbuch-Abmahner-ab--/meldung/122105
Es geht u.a. um eine Revision des "Eistee-Urteils", mit dem dieser Thread begonnen hat. So wie es aussieht, wird dort morgen endlich mal richtig Gerechtigkeit gesprochen:
Zitat: | Am 4. Februar will der Richter seine Entscheidung verkünden und bald darauf die schriftliche Begründung nachreichen. Sollte er so urteilen, wie er es heute angedeutet hat, könnten es die Kniepers und andere Massenabmahner künftig etwas schwerer haben, ihre vermeintlichen Ansprüche an den – stets gewählten – Hamburger Gerichten durchzusetzen. |
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 03.02.2009 17:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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