mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 04:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: ...schon irgendwie ein übles urteil vom 27.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> ...schon irgendwie ein übles urteil
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9  Weiter
Autor Nachricht
Endless_Dark

Dabei seit: 30.10.2006
Ort: stuttgart
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.08.2007 19:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

GreenMan hat geschrieben:
Endless_Dark hat geschrieben:
ist es auch illegal, wenn ich den ursprungsort des bildes drunterschreib bzw. nenne? wenn also klar gesagt wird, woher das bild ist?

Ja, denn damit "gibst" du ja auch noch "zu", dass du dir das Bild irgendwoher "geklaut" hast. Das ist wie wenn du z.B. ein Auto klaust und ein Schild dranhängst: "Das habe ich mir von ... genommen."

Aber darum gehts doch irgendwie: dass der "Ruhm dem gebührt, der's auch verdient hat". Wenn ich ein Bild verlinke und drunter schreib es ist von dem und dem, dann ist das doch nur in seinem Interesse?
Aber vielleicht seh ich das auch einfach noch zu naiv * Keine Ahnung... *
  View user's profile Private Nachricht senden
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 19:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Endless_Dark hat geschrieben:
GreenMan hat geschrieben:
Endless_Dark hat geschrieben:
ist es auch illegal, wenn ich den ursprungsort des bildes drunterschreib bzw. nenne? wenn also klar gesagt wird, woher das bild ist?

Ja, denn damit "gibst" du ja auch noch "zu", dass du dir das Bild irgendwoher "geklaut" hast. Das ist wie wenn du z.B. ein Auto klaust und ein Schild dranhängst: "Das habe ich mir von ... genommen."

Aber darum gehts doch irgendwie: dass der "Ruhm dem gebührt, der's auch verdient hat". Wenn ich ein Bild verlinke und drunter schreib es ist von dem und dem, dann ist das doch nur in seinem Interesse?
Aber vielleicht seh ich das auch einfach noch zu naiv * Keine Ahnung... *

Zu idealistisch wahrscheinlich.

Ist halt so, dass nicht alles, was in Gesetzesbüchern steht auch richtig sein muss.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 27.08.2007 20:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Endless_Dark hat geschrieben:

Aber darum gehts doch irgendwie: dass der "Ruhm dem gebührt, der's auch verdient hat". Wenn ich ein Bild verlinke und drunter schreib es ist von dem und dem, dann ist das doch nur in seinem Interesse?


Was im Interesse des Urhebers ist, entscheidet aber der Urheber. Deshalb: fragen.

Würdets Du es gerne sehen, dass etwas von Dir plötzlich auf bspw. einer Nazi-Seite auftaucht, am besten noch mit Deinem vollen Namen darunter, bloss weil deren Betreiber meint, dass es da gut hin passt?

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mo 27.08.2007 20:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Endless_Dark

Dabei seit: 30.10.2006
Ort: stuttgart
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.08.2007 20:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Okay, überstimmt.
Und eingesehen.

Naja, ich frag eh immer bevor ich irgendwas mach * Wo bin ich? *
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 20:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@GreenMan
Das Forenbetreiber haften ist nicht erst seit gestern so und wurde leider sogar schon durch das BGH schlussendlich entschieden. Such mal nach dem Stichwort Heise-Urteil.

Ansonsten kann ich mich c_writer schon in einigen Punkten anschließen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und nur weil es alle machen, ist es noch lange nicht erlaubt. Ich finde, man kann von jedem Benutzer des Internets soviel Eigenständigkeit und Sensibilität erwarten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Wenn ich bei einer Suchmaschine Bilder ausgespuckt bekomme, dann ist das noch lange kein Freifahrtschein (steht da bei Google nicht sogar was drüber?) Statt unreflektiert drauf los zu kopieren, kieber erst mal die Rechtslage klären.

Dabei gehe ich wohlgemerkt jetzt nur von dem Ablegen und Linken von dem Urheber nicht zugehörige Server aus. Beim sog. Hotlinking seh ich das etwas anders, weil ich das mit technischen Mitteln relativ einfach unterbinden kann.

Und um den hinkenden Beispielen noch eins hinzuzufügen: Wenn ich bei meinem Haus tagsüber die Tür auflasse, erwarte ich dennoch Respekt gegenüber meinem Eigentum und das nicht jeder einfach reingelatscht kommt. (Okay, wers doch tut macht dann Bekanntschaft mit dem Hund muahaha )
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 21:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

holt mal wer den taschenrechner hierfür ? * Applaus, Applaus *
  View user's profile Private Nachricht senden
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 21:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Nimroy,
oh, der Begriff "Heise-Urteil" ist mir durchaus bekannt *zwinker* Nur war dies kein BGH-Urteil, sondern vom (für solche Urteile bekannten) LG Hamburg. Aber vielleicht beziehst du dich ja hierdrauf.

Zitat:
Die Tatsache, dass der Betreiber eines Forums für rechtswidrige Inhalte bei Kenntnis haftet, entspricht der klaren gesetzlichen Regelung und war auch unter Juristen nicht umstritten.

Hier geht es aber darum, ob ein Forenbetreiber auch dann haften muß, BEVOR ihm der Inhalt bekannt geworden ist und ihm die Gelegenheit gegeben wurde, entsprechend zu handeln (was das LG Hamburg ja bejaht hat, das LG Berlin aber verneint!). Das würde nämlich bedeuten, dass Foren nur noch vollständig moderiert betrieben werden könnten. D.h. sämtliche Postings in diesem Forum könnten erst hier reingestellt werden, nachdem sie von einem Moderatorenteam sorgfältig auf mögliche Rechtsverstöße etc. überprüft wurden. Die Frage ist nur, ob das praktikabel ist ... und wer entscheidet überhaupt, was ein Rechtsverstoß ist ?
Die eigentliche Gefahr wäre dann aber, dass schon im Vornherein eine Zensur stattfindet von Forenbetreibern, die trotzdem immer noch mit der Angst vor teuren Abmahnungen leben müssten (z.B. die letzte GEZ-Aktion gegen akademie.de)


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 27.08.2007 21:21, insgesamt 8-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.08.2007 21:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

GreenMan hat geschrieben:
@Nimroy,
oh, der Begriff "Heise-Urteil" ist mir durchaus bekannt *zwinker* Nur war dies kein BGH-Urteil, sondern vom (für solche Urteile bekannten) LG Hamburg. Aber vielleicht beziehst du dich ja hierdrauf.



Genau! Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Urteil:Forenbetreiber haften auch ohne Kenntnis für Beiträge
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.