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Thema: registered logo so etwas zulässig? vom 18.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> registered logo so etwas zulässig?
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 17:16
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registered logo so etwas zulässig?

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Hi!

Hier ein Beispiel von dem ich mal wissen möchte in wie weit das Rechtens ist:




Das obere Logo wurde so registriert, darf man drunter einen Claim einfügen ? bzw verschiedene?

Wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen kann!
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 18.12.2007 17:38
Titel

Re: registered logo so etwas zulässig?

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palmy hat geschrieben:
Hi!

Hier ein Beispiel von dem ich mal wissen möchte in wie weit das Rechtens ist:


Mir ist nicht klar, was Du eigentlich wissen willst. Das "R" im Kreis bedeutet, dass es sich um eine "Registered Trademark" handelt, also um eine zumindest in einem nationalen Register eingetragene Marke. So weit ist das alles "Rechtens".

Zitat:
Das obere Logo wurde so registriert, darf man drunter einen Claim einfügen ? bzw verschiedene?


Was genau willst Du wissen? Ob Du das mit einem eigenen Claim (?) als eigenes Logo verwenden darfst? * Keine Ahnung... *

c_writer
 
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 20:47
Titel

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Ich denke er will wissen ob man bei einem eingetragen Logo das (R) noch dran machen darf wenn man das Logo durch einen Claim erweitert.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 20:56
Titel

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naja es sieht wohl so aus, das die schriftzüge media und pharma nciht unter die registratur fallen, das hauptlogo an sich aber unverändert ist und deshalb weiterhin geschützt. man könnte die beiden unterbereiche als "gestalterisches beiwerk" verargumentieren. damit würden die beiden schriftzüge an sich nicht zum logo gehören...

ich hab das vor kurzem auf ner packung von lebkuchen schmidt gesehen. dort ist nur die bildmarke mit der stadtsilhouette von nürnberg registriert. der schriftzug schmidt lebkuchen an sich nicht. auf der packung war dann einmal die nackte bildmarke mit (r) und bei den anderen logos (die alle auf der bildmarke aufgebaut haben) stand kein r dabei.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 18.12.2007 20:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 20:59
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Ich wuerde da einfach mal beim DPMA direkt anfragen oder einen Fachanwalt konsultieren.
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.12.2007 21:09
Titel

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DPMA ist da in aller regel recht hilfreich, sonst ebenfalls die Empfehlung: Anwalt.
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.12.2007 00:32
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heav hat geschrieben:
Ich denke er will wissen ob man bei einem eingetragen Logo das (R) noch dran machen darf wenn man das Logo durch einen Claim erweitert.


Genau das meine ich... ob sich halt jemand daran stören wird / würde
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 19.12.2007 00:53
Titel

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palmy hat geschrieben:
heav hat geschrieben:
Ich denke er will wissen ob man bei einem eingetragen Logo das (R) noch dran machen darf wenn man das Logo durch einen Claim erweitert.


Genau das meine ich... ob sich halt jemand daran stören wird / würde


Kommt darauf an, wer dieser jemand ist und wer derjenige ist, der da erweitert. Grins

Warum fragst Du nicht einfach den Markeninhaber? Denn wer sonst sollte da was ändern oder erweitern, wenn nicht jemand, der für den Markeninhaber tätig wird?

c_writer
 
 
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