mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 22:59 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: eBay-Bewertungsklausel zulässig? vom 05.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> eBay-Bewertungsklausel zulässig?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2008 19:34
Titel

eBay-Bewertungsklausel zulässig?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen. Ich bin gerade auf folgenden AGB-Absatz aufmerksam geworden, und etwas verwundert. Ist das überhaupt rechtens?

Zitat:
7. Bewertungen

Sofern der Vertrag zwischen *** und dem Kunden auf der Internetplattform eBay geschlossen wurde, vereinbaren die Parteien folgende Verhaltensgrundsätze für gegenseitige Bewertungen

7.1. Die Bewertung von *** durch den Kunden erfolgt in zeitlicher Abfolge zuerst.

7.2. Die Bewertung von *** durch den Kunden erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Endversion.

7.3. Bei ungerechtfertigter Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung durch den Kunden steht *** eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 200% des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens und weitergehender Rechte bleibt vorbehalten.


Wer definiert denn hier was "ungerechtfertigt" ist?
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2008 19:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich denke es ist vielleicht sogar zulässig. Und entscheiden tut im Zweifelsfall eBay.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2008 19:49
Titel

Re: eBay-Bewertungsklausel zulässig?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

drosteman79 hat geschrieben:
Wer definiert denn hier was "ungerechtfertigt" ist?


Vorallem bei einer neutralen Bewertung. Au weia! Rechtlich gesehen ist der komplette Absatz 7 (wie vermutlich auch der Rest) in meinen Augen Schwachsinn, formell wie inhaltlich, und verstoeßt gleichzeitig gegen die AGB von eBay:

Zitat:
Eine Bewertungsabgabe darf nicht zur Bedingung für den Kauf eines Artikels gemacht werden.


http://pages.ebay.de/help/feedback/reputation-policies.html

Desweiteren sind die Bewertungsabgaben im Bezug auf "ungerechtfertigt" ohnehin in den eBay-AGB (§ 6 Abs. 2 ff.) verankert


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 05.02.2008 19:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 05.02.2008 22:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ebay zur prüfung melden. abwarten was die schreiben
  View user's profile Private Nachricht senden
drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.02.2008 23:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
ebay zur prüfung melden. abwarten was die schreiben


Hab ich mal gemacht.
  View user's profile Private Nachricht senden
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.02.2008 08:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Quatsch!

Wieso sollte das nicht rechtens sein? Besteht denn Kontraktionszwang mit ebay?

Das sind ganz normale AGB, die einem privatrechtlichen Vertrag zugrunde liegen. Solange die nicht gegen weitergehendes Recht verstossen - was hier absolut nicht ersichtlich ist - ist das nicht zu beanstanden.

Wer damit nicht einverstanden ist, der sollte dann halt Abstand von Geschäften über ebay nehmen. Schließlich wird niemand gezwungen, noch ist es ein Menschenrecht bei ebay zu handeln.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.02.2008 10:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Quatsch!

Wieso sollte das nicht rechtens sein? Besteht denn Kontraktionszwang mit ebay?

Das sind ganz normale AGB, die einem privatrechtlichen Vertrag zugrunde liegen. Solange die nicht gegen weitergehendes Recht verstossen - was hier absolut nicht ersichtlich ist - ist das nicht zu beanstanden.

Wer damit nicht einverstanden ist, der sollte dann halt Abstand von Geschäften über ebay nehmen. Schließlich wird niemand gezwungen, noch ist es ein Menschenrecht bei ebay zu handeln.


Das sehe ich anders.

Zitat:
Gemäß dem eBay-Grundsatz zu Bewertungen, ist es verboten mit einer Negativbewertung zu drohen, um andere Mitglieder zu einer bestimmten Handlung zu zwingen. Es ist ferner verboten, andere Mitglieder zu bedrohen, damit sie eine positive Bewertung abgeben ("Bewertungserpressung").


Und was anderes ist diese AGB-Klausel nicht


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 06.02.2008 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
hansepunk

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: : st.pauli u. 1/4 :
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 06.02.2008 10:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn es sich um nen privaten käufer handelt ist es nicht zulässig,
ebenso wenn es ein händler ist,der kauf findet auf/über ebay
statt also gelten ebayregeln

ebenfalls ist es im momment der trend sich vor negativen bewertungen zu schützen
in dem einfach mal ein fiktiver hoher strafsatz/streitwert ausgehandelt wird,
das ganze später auf dem rechtswege durchzuboxen ist auch noch ne frage,
hinzu kommt das die höhe solcher strafen von bundesland zu bundesland unterschiedlich sind....
alles ab köln setzt seine strafen höher an als berlin oder hamburg..ebenfalls muß man dann den
gerichtsstand beachten in dem die verhandlung geführt wird, außerdem muß man dann noch jemand finden der sich damit auskennt, ein unwissender richter entscheidet meißt nacht vorgaben und wenn die erste instanz ausgeführt ist wirds schwierig...

nichts destotrotz das ganze einfach mal bei ebay melden,
und unteranderem, wenn du nichts ungerechtfertigtews zu beklagen hast ist es ja eh egal.


also wenn er scheiße liefert gibts ne scheißbewertung...fertig aus...

unteranderem wäre dieser link für dich als käufer hilfreich

bewertungen käufer verkäufer


Zuletzt bearbeitet von hansepunk am Mi 06.02.2008 11:51, insgesamt 3-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Layouts weitergeben zulässig ?
Nutzung von Auftragsarbeiten als Referenz zulässig?
registered logo so etwas zulässig?
Verwendung von Herstellerlogos auf Flyer zulässig?
Apple-Logo bei Präsentation der Arbeiten zulässig?
Mac OS 10.3-DVD bei ebay?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.