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drosteman79
Gesperrt Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.02.2008 19:34
Titel eBay-Bewertungsklausel zulässig? |
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Hallo zusammen. Ich bin gerade auf folgenden AGB-Absatz aufmerksam geworden, und etwas verwundert. Ist das überhaupt rechtens?
Zitat: | 7. Bewertungen
Sofern der Vertrag zwischen *** und dem Kunden auf der Internetplattform eBay geschlossen wurde, vereinbaren die Parteien folgende Verhaltensgrundsätze für gegenseitige Bewertungen
7.1. Die Bewertung von *** durch den Kunden erfolgt in zeitlicher Abfolge zuerst.
7.2. Die Bewertung von *** durch den Kunden erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Endversion.
7.3. Bei ungerechtfertigter Abgabe einer negativen oder neutralen Bewertung durch den Kunden steht *** eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 200% des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens und weitergehender Rechte bleibt vorbehalten. |
Wer definiert denn hier was "ungerechtfertigt" ist?
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.02.2008 19:37
Titel
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Ich denke es ist vielleicht sogar zulässig. Und entscheiden tut im Zweifelsfall eBay.
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.02.2008 19:49
Titel Re: eBay-Bewertungsklausel zulässig? |
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drosteman79 hat geschrieben: | Wer definiert denn hier was "ungerechtfertigt" ist? |
Vorallem bei einer neutralen Bewertung. Rechtlich gesehen ist der komplette Absatz 7 (wie vermutlich auch der Rest) in meinen Augen Schwachsinn, formell wie inhaltlich, und verstoeßt gleichzeitig gegen die AGB von eBay:
Zitat: | Eine Bewertungsabgabe darf nicht zur Bedingung für den Kauf eines Artikels gemacht werden. |
http://pages.ebay.de/help/feedback/reputation-policies.html
Desweiteren sind die Bewertungsabgaben im Bezug auf "ungerechtfertigt" ohnehin in den eBay-AGB (§ 6 Abs. 2 ff.) verankert
Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 05.02.2008 19:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.02.2008 22:44
Titel
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ebay zur prüfung melden. abwarten was die schreiben
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drosteman79
Gesperrt Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.02.2008 23:35
Titel
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cyanamide hat geschrieben: | ebay zur prüfung melden. abwarten was die schreiben |
Hab ich mal gemacht.
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.02.2008 08:58
Titel
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Quatsch!
Wieso sollte das nicht rechtens sein? Besteht denn Kontraktionszwang mit ebay?
Das sind ganz normale AGB, die einem privatrechtlichen Vertrag zugrunde liegen. Solange die nicht gegen weitergehendes Recht verstossen - was hier absolut nicht ersichtlich ist - ist das nicht zu beanstanden.
Wer damit nicht einverstanden ist, der sollte dann halt Abstand von Geschäften über ebay nehmen. Schließlich wird niemand gezwungen, noch ist es ein Menschenrecht bei ebay zu handeln.
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drosteman79
Gesperrt Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.02.2008 10:25
Titel
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Sidschei hat geschrieben: | Quatsch!
Wieso sollte das nicht rechtens sein? Besteht denn Kontraktionszwang mit ebay?
Das sind ganz normale AGB, die einem privatrechtlichen Vertrag zugrunde liegen. Solange die nicht gegen weitergehendes Recht verstossen - was hier absolut nicht ersichtlich ist - ist das nicht zu beanstanden.
Wer damit nicht einverstanden ist, der sollte dann halt Abstand von Geschäften über ebay nehmen. Schließlich wird niemand gezwungen, noch ist es ein Menschenrecht bei ebay zu handeln. |
Das sehe ich anders.
Zitat: | Gemäß dem eBay-Grundsatz zu Bewertungen, ist es verboten mit einer Negativbewertung zu drohen, um andere Mitglieder zu einer bestimmten Handlung zu zwingen. Es ist ferner verboten, andere Mitglieder zu bedrohen, damit sie eine positive Bewertung abgeben ("Bewertungserpressung"). |
Und was anderes ist diese AGB-Klausel nicht
Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 06.02.2008 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hansepunk
Dabei seit: 11.10.2006
Ort: : st.pauli u. 1/4 :
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.02.2008 10:34
Titel
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wenn es sich um nen privaten käufer handelt ist es nicht zulässig,
ebenso wenn es ein händler ist,der kauf findet auf/über ebay
statt also gelten ebayregeln
ebenfalls ist es im momment der trend sich vor negativen bewertungen zu schützen
in dem einfach mal ein fiktiver hoher strafsatz/streitwert ausgehandelt wird,
das ganze später auf dem rechtswege durchzuboxen ist auch noch ne frage,
hinzu kommt das die höhe solcher strafen von bundesland zu bundesland unterschiedlich sind....
alles ab köln setzt seine strafen höher an als berlin oder hamburg..ebenfalls muß man dann den
gerichtsstand beachten in dem die verhandlung geführt wird, außerdem muß man dann noch jemand finden der sich damit auskennt, ein unwissender richter entscheidet meißt nacht vorgaben und wenn die erste instanz ausgeführt ist wirds schwierig...
nichts destotrotz das ganze einfach mal bei ebay melden,
und unteranderem, wenn du nichts ungerechtfertigtews zu beklagen hast ist es ja eh egal.
also wenn er scheiße liefert gibts ne scheißbewertung...fertig aus...
unteranderem wäre dieser link für dich als käufer hilfreich
bewertungen käufer verkäufer
Zuletzt bearbeitet von hansepunk am Mi 06.02.2008 11:51, insgesamt 3-mal bearbeitet
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