Autor |
Nachricht |
alanansie
Threadersteller
Dabei seit: 26.06.2002
Ort: ffm
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2005 17:53
Titel [Recht] Zusatz bei Gewinnspielen |
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wir wollen für einen Kunden eine Verlosung auf der Messe machen. Jetzt ist die Frage, ob es irgendwelche phrasen wie "der rechtsweg ist ausgeschlossen" gibt, die da unbedingt drauf sollten, damit der Kunde nicht in evtl rechtliche Fallen läuft? Hat da jemand Erfahrung? Danke!
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 29.07.2005 09:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2005 18:07
Titel
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...erstmal müßt Ihr wissen, was Ihr überhaupt wollt. "Verlosungen" gibt's juristisch glaube ich gar nicht...
Wenn man was gewinnen kann, ohne dafür was zu leisten (außer natürlich ein Los zu ziehen) handelt es sich soweit ich weiß um eine "Tombola". Die muß sogar beim Regierungspräsidenten genehmigt werden. Dafü ist aber auch kein Rechtswegzusatz erforderlich.
Wenn der Mitspieler was leisten muß (also z.B. auf einer Karte ein Wort vervollständigen, nur Kontaktdaten angeben reicht nicht) und dabei auch die Chance besteht, das er es falsch ausfüllt und deshalb nicht gewinnen kann, handelt es sich um ein Gewinnspiel. In dem Falle ist keine Genehmigung erforderlich, Ihr solltet aber unbedingt den Rechtswegzusatz anfügen.
Wenn die Mitspieler Geld oder Werte einsetzen müssen, um was zu gewinnen, ist es eh egal, weil Ihr dann alle in den Knast kommt. Sowas ist nämlich eine Loterie und bedarf einer staatlichen Zulassung
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.07.2005 19:12
Titel
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Evtl wer nicht teilnehmen darf, "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen", "Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los"...
Nimm dir doch einfach mal ein Preisausschreiben o.ä. einer großen renomierten Zeitung und guck nach, was die so schreiben.
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Benutzer 13273
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 29.07.2005 15:10
Titel
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Gewinnspiele sind schon sehr heikel. Die werden bei uns immer von einem Juristen geprüft und dennoch fallen die immer mal wieder auf die Nase. Die Teilnahme-Bedingungen müssen genauestens ausformuliert sein. Bei fehlerhafter Formulierung sind Gewinne einklagbar!! Rechtsweg ist ausgeschlossen ist noch das harmloseste. (Auf gut deutsch bedeutet das nur: die Gewinne werden nicht wirklich verlost) Das Gewinnspiel darf nicht mit einer Bestellung gekoppelt sein, etc.
Würde ich bei einer größeren Aktion schon mal einen Juristen bemühen und bei einer kleinen Geschichte hoffen, dass es niemand merkt, wenn man was falsch gemacht hat.
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