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Thema: [Recht] brauch ich das R-Zeichen hinter geschützten Namen? vom 16.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] brauch ich das R-Zeichen hinter geschützten Namen?
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Fry
Threadersteller

Dabei seit: 16.03.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 10:17
Titel

[Recht] brauch ich das R-Zeichen hinter geschützten Namen?

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servus *hehe* ,

also, mein problem ist folgendes:

ein Kunde von uns möcht unbedingt hinter einen geschützten namen dieses R-Zeichen...
meiner meinung nach braucht man das aber nicht....
jetzt brauch ich nur noch einen beweis, dass man es wirklich nicht brauch...

und falls doch, gibt es irgendwelche richtlinien Hä?

hoffe ihr könnt helfen *hu hu huu*

seeya
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 10:29
Titel

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Die Marke muss beim Patentamt angemeldet sein, um ein R benutzen zu dürfen.

Zu dem Thema gab's gestern schon einen Thread. Suche benutzen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 10:33
Titel

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Wenn ich das richtig gelesen habe, ist das ganze schon geschützt. Es scheint darum zu gehen, auf das (r) zu verzichten, obwohl man berechtigt ist, es zu führen.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 11:04
Titel

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Achso, hab den Teil überlesen. * Wo bin ich? *

Na, wenn der Kunde das will, dann lass ihn halt.
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Fry
Threadersteller

Dabei seit: 16.03.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 11:39
Titel

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* Keine Ahnung... *

würd das R aber lieber weglassen...
also die marke ist schon eingetragen, nur mein problem ist, dass ich keine richtlinien für das R finde,
und wie gesagt, ich dachte in D-Land ist das nicht notwendig...brauch nur noch einen beweiss für den Kunden...

thanks *Thumbs up!*
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Krycek

Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 13:53
Titel

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Erst einmal solltest Du bedenken, dass der Markeninhaber Zeit und Geld in die Registrierung gesteckt hat und deshalb eventuell ein berechtigtes Interesse daran hat, die Registermarke als solche zu kennzeichnen.

Weitere interessante Links:
Markenlexikon.com - Markenwissen von A bis Z!
MarkenG (Bundesministerium der Justiz)

Aus ersterer Quelle:
Zitat:

Registered ®
Kennzeichnung von Marken mit dem Ziel, andere darauf hinzuweisen, dass die Marke
geschützt ist; der Markeneigentümer ist dabei frei, das ® an einer gewünschten Stelle
im Umfeld der Marke zu platzieren, zumal sich aus der Verwendung des Zeichens selbst
keinerlei Rechte für den Markeneigentümer ergeben; diese leiten sich alleinig aus der
Eintragung und der Eintragungsurkunde ab.


Es besteht also IMHO keine Kennzeichnungspflicht. Es ist aber meist im Sinne des Markeninhabers diese zu kennzeichnen, um zu zeigen, dass er den Anspruch auf die Marke rechtlich geltend macht.

(Sorry für die vielen edits Grins )
Es gibt natürlich viele Beispiele, wo das ® nicht verwendet wird. Etwa die Webseiten des Automobilkonzerns BMW. Einen entsprechenden Hinweis darauf, dass es sich trotzdem um geschützte Markenzeichen handelt, erhält der Nutzer in einem Rechtlichem Hinweis.


Zuletzt bearbeitet von Krycek am Do 16.03.2006 14:08, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Fry
Threadersteller

Dabei seit: 16.03.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 17:31
Titel

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thanks, * Applaus, Applaus *

vielen dank...
hab meine antwort gefunden, dank euch allen * Ich bin unwürdig *

wünsch noch einen schönen tag

bis demnächst

euer Fry *hehe*
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