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Thema: [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen? vom 14.07.2006


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen?
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Autor Nachricht
JanG
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 19:48
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[Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentlichen?

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Hallo...

Ich finde leider nichts im Netz, wo man schwarz auf weiss liest, das man fremde namen nicht einfach auf seine Seite packen kann/darf, und dies mit negativen Sachen verbunden wird

Beispiel:
Ich schreib auf meine Seite, das Nimroy total bescheuert ist und ich dafür auch Beweise hätte.

Wie sieht das dann aus? Was kann der Nimroy dagegen machen?

Danke für die Hilfe!

P.S. Das Beispiel ist nur ein Beispiel! Sorry Nimroy, das du wieder herhalten musst! Grins *bäh*

Edit: Mit Namen meine ich nicht forennamen. Nimroy würde auf meiner Seite natürlich nicht stehen!!!


Zuletzt bearbeitet von JanG am Fr 14.07.2006 19:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 20:02
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Anzeige wegen Verleumdung z.B.
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 20:04
Titel

Re: [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentliche

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JanG hat geschrieben:
Nimroy würde auf meiner Seite natürlich nicht stehen!!!


Sondern sein Bürgerlicher Name.

Grins

Nein. Das gibt Ärger wegen Verleumdung. Ob jemand ein "Vollidiot" ist, lässt sich schon mal nicht eindeutig und stichhaltig beweisen, da das Wort "Vollidiot" nirgends definiert ist, bzw. weil es dafür keine Diagnose gibt.

Gut, Beispiel. Klar.

Trotzdem: Wenn du über jemanden Dinge behauptest, egal ob wahr oder nicht, würde das wohl (im schlimmsten Fall) ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen in dem dann zu klären wäre, ob deine Behauptungen zutreffen oder nicht.
Aber einfach Schild hoch halten "Ich hab recht" um alle Klagen und andere Folgen schon von vorneherein abzuwehren is nicht.



Wie es aussieht, wenn du den Beweis gleich dazu anführst (als Beispiel fällt mir grad der Bildblog ein, der täglich der BILD falsche Behauptungen unterstellt und das auch an Hand mehrerer unabhängiger Quellen nachweist), ist ne andere Frage.


Zuletzt bearbeitet von heav am Fr 14.07.2006 20:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JanG
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 20:35
Titel

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Danke schonmal für die Antworten. Gilt das auch bei Listen von Namen? Sprich das ganze MGI hat nicht mehr alle Eier auffer Pfanne und ich semmel das auf meine Seite, und erwähne jeden einzeln mit bürgelichen Namen... Ist das dann sozusagen nur ne Sammelklage?

Gibts irgendwo nen Link? Ich hab leider nichts gefunden...

peaze!


Zuletzt bearbeitet von JanG am Fr 14.07.2006 20:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.07.2006 22:18
Titel

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Nein, dann verklagt dich jeder einzeln. Und die Anwälte reiben sich die Hände.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 15.07.2006 22:54
Titel

Re: [Recht] Fremde Namen ohne Einverständniss veröffentliche

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JanG hat geschrieben:


Beispiel:
Ich schreib auf meine Seite, das Nimroy total bescheuert ist und ich dafür auch Beweise hätte.

Wie sieht das dann aus? Was kann der Nimroy dagegen machen?



Er kann a) Strafanzeige gegen Dich erstatten, wegen Beileidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Je nach Sachverhalt wird die Staatsanwaltschaft dann ein Strafverfahren gegen Dich einleiten oder nicht. Nicht, wenn sie das öffentliche Interesse verneint. Dann hätte Nimroy aber immer noch die Möglichkeit, über ein Klageerzwingungsverfahren das staatsanwaltliche Verfahren gegen Dich herbeizuführen. Das ist die strafrechtliche Seite.

Und b) kann er eine Dich eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung unterschreiben lassen oder Unterlassungsklage und/oder eine Zivilklage auf Schadensersatz gegen Dich einreichen. Das ist die zivilrechtliche Seite.

Und nein, Sammelklagen, wie in den USA üblich, verstoßen gegen die ZPO und Verfassungsrechtler halten sie auch für verfassungswidrig. Deshalb gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. D.h. Du wirst Dich im Zweifel einer Reihe von Einzelklagen ausgesetzt sehen.

Also, lass' besser die Finger von Deinem Vorhaben.

c_writer
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.07.2006 23:47
Titel

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Ich weiß nicht, aber ein einzelner Name wie
Harald Schmidt in Zusammenhang mit irgendeiner
Beleidigung ist sicher kein Grund eine Anzeige wegen
Verleumdung stellen zu können. Immerhin kann es von
dem ja tausende geben. Keine Ahnung, aber so wirkt mir
das ganze etwas haltlos. Wenn nun noch ein Ort dabei steht,
sodass der Name eindeutig zugeordnet werden kann, dann schaut
die Sache imho völlig anders aus. o O (Warum bekomme ich hier Plötzlich
keinen Blocksatz mehr auf die Reihe?)
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 16.07.2006 00:13
Titel

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wenn aber der name in einem bestimmten zusammenhang erwähnt wird, in diesem fall wohl, wenn ich das richtig verstanden habe, etwas negatives, dann weiß zumindest die betroffene person, das sie gemeint ist. und auch außenstehende die evtl was von der sache mitbekommen haben oder bekannte/freunde. je nachdem wie gravierend die anschuldigung ist kann das fatale folgen für den betroffenen haben.

wenn du unbedingt einen namen ins spiel bringen willst, verfremde ihn. oder kürze den nachnamen mit dem anfangsbuchstben ab. aber am besten lass ihn ganz aus dem spiel, dann bist du auf der sicheren seite.


sollteste dir mal durchlesen
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