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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
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Verfasst Mo 25.05.2009 20:36
Titel Großschreibung bei geschützten Namen Pflicht? |
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Hallo,
ich habe bereits gesucht, aber nichts zu meinem konkreten Thema finden können. Vielleicht weiß hier jemand mehr oder kann mir in irgendeiner Weise weiterhelfen...
Ich gestalte derzeit für einen selbständigen Masseur einen Flyer. In diesem habe ich die Überschriften so gestaltet, dass unabhängig von der Wortart alle Wörter kleingeschrieben werden. Nun gibt es in einer der Überschriften einen geschützten Namen (ShenDo(R)-Shiatsu), bei dem das Copyright immer signalisiert werden muss. Meine Frage: wenn ich das (R) entsprechend setze, habe ich eigentlich die Pflicht, bei einem geschützten Namen auch die Groß- und Kleinschreibung konsequent zu beachten? Die Großschreibung von "ShenDo" allein bzw. "ShenDo-Shiatsu" würde mir die konsequente Kleinschreibung der Überschriften verbieten. Hat jemand hierzu Ahnung bzw. einen Erfahrungswert (ohnehin unwahrscheinlich, dass die Rechteinhaber seinen Flyer in die Hand gedrückt bekommen)?
Vielen Dank im voraus
Froschfinger
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst Mo 25.05.2009 21:45
Titel
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Eigennamen schreibt man generell groß, selbst im englischen Sprachraum, wo die Kleinschreibung kein total hipper Spleen sondern die Regel ist.
Dein Dilemma kannst Du ja umgehen, indem Du einfach die im Deutschen üblichen Regeln anwendest, alles Andere ist sowieso schlichtweg falsch.
piki
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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
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Verfasst Mo 25.05.2009 21:50
Titel
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Hallo Piki,
danke für Deine Antwort. Also meinst Du, ist es sowieso "böse", als gestalterisches Mittel in meinem Flyer sämtliche Überschriften klein zu schreiben?! Ich habe bisher noch nicht bemerkt, dass der bewusste Einsatz dieses Stilmittels bei subtiler Nutzung in irgendeiner Weise verpönt sei.
Das Dilemma bleibt bestehen, wenn ich nicht auf das o.g. Kleinschreiben verzichten will. Dass man Eigennamen normalerweise groß schreibt, ist mir ja auch klar, sonst hätte der ganze Thread ja keinen Sinn. Ich wollte lediglich wissen, ob jemand weiß, ob es rechtens ist, von der Groß- bzw. Kleinschreibung bei geschützten Namen abzuweichen.
Froschfinger
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst Mo 25.05.2009 22:06
Titel
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Hallo Froschfinger,
als generell böse würde ich das mit der Kleinschreibung nicht bezeichnen. Wenn es als Stilmittel eingesetzt wird, warum nicht. Nur mein Geschmack ist es nicht, aber das ist ja nicht entscheidend.
Jedoch bei geschützten Namen würde ich auf keinen Fall von der Groß- und Kleinschreibung abweichen. Die Schreibweise ist ja auch Teil der Marke, der Wiedererkennungswert wird maßgeblich auch mit durch die Groß- und Kleinschreibung bestimmt.
Piki
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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
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Verfasst Mo 25.05.2009 22:08
Titel
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Hey Piki,
danke nochmals. Du hast wahrscheinlich recht, dass ich mit der korrekten Schreibung des ShenDo auf der sicheren Seite bin. Dann müssen eben die anderen Überschriften leiden, so schade das auch ist .
Beste Grüße
Froschfinger
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Wolf Eigner
Dabei seit: 22.02.2009
Ort: München
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Verfasst Mo 25.05.2009 22:44
Titel
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Wenn die Schrift über echte Kapitälchen verfügt, könnte man damit das Dilemma zumindest typografisch umgehen. (Über die rechtliche Seite kann ich nichts sagen.)
Schöne Grüße aus München,
W.E.
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froschfinger
Threadersteller
Dabei seit: 28.02.2009
Ort: An de Woderkont
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Verfasst Mo 25.05.2009 22:48
Titel
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Hallo Wolf,
ein glorreicher Ansatz - nur bei einer ligaturenreichen Schreibschrift ein Unding . Das kann ja keiner wissen ...
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Di 26.05.2009 07:29
Titel
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ich denke, schon die Schreibweise "ShenDo" mit den beiden Versalen erzwingt auch bei Überschriften, die nur in Gemeinen gehalten sind, die vorgegebene Schreibweise ...
Über die Verwendung einer ligaturenreichen Schreibschrift als Auszeichnungsschrift möchte ich hier lieber nicht diskutieren, die erzeugt sicherlich eine große Klarheit und Lebarkeit ...
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