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Thema: Nach Funkstille: Kunde hat neuen Entwickler! vom 21.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nach Funkstille: Kunde hat neuen Entwickler!
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Jayla12
Threadersteller

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Verfasst Do 21.02.2013 13:41
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Uff...Naja, eingedeckt wären wir ja gut, da wär diese Rechnung ja zu verkraften. Aber ich find die Mentalität der Kunden da richtig bescheiden (v.a. Da der Kunde ja selbst Unternehmer ist). Wenn ich was unterschreibe, dann ist das doch bindend! Rein vom Prinzip her, bräuchte der wohl den Stoff mit Gericht etc. Dem neuen Webdesigner geb ich jetzt mal keine Schuld (mal abgesehen von dem Augenkrebs, den man von der neuen Seite bekommt * Ich geb auf... * ), der wusste das wohl gar nicht.

Vlt. Ist der mit unserem Angebot danach noch hausieren gegangen und hat versucht, jmd. zu finden, der es noch billiger macht...
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Jayla12
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2013
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Verfasst Do 21.02.2013 13:43
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ChrisKam hat geschrieben:
Bevor jetzt viel über einen fiktiven Rechtsstreit diskutiert wird - schreibt ihm halt erstmal eine Rechnung über alle Arbeiten, die bereits geleistet wurden, mit Fristsetzung. Da er die wohl nicht zahlen wird, geht dann das Mahnspiel los etc.

...dann kann man immer noch schauen, was passiert.


So wie wir die mittlerweile kennengelernt haben, werden die darauf wohl entweder gar nicht reagieren oder wieder versuchen, die Sache am Telefon auszubrüllen.
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ChrisKam

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Verfasst Do 21.02.2013 13:46
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Meine Güte das ist doch völlig Wurst, warum er das nun so macht. Solange das nicht häufiger vorkommt (dann würde ich die Schuld eher bei mir suchen) -> mach' einen Haken an die Sache. Ab und an hat man bescheuerte Kunden, leider.

Im Übrigen: Bei Aufträgen ab ~ 1K EUR kann man ruhig eine 50% Vorauszahlung vereinbaren. So lässt sich schon vorab ganz gut einschätzen, wie der Kunde so drauf ist.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 13:47
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Jayla12 hat geschrieben:
ChrisKam hat geschrieben:
Bevor jetzt viel über einen fiktiven Rechtsstreit diskutiert wird - schreibt ihm halt erstmal eine Rechnung über alle Arbeiten, die bereits geleistet wurden, mit Fristsetzung. Da er die wohl nicht zahlen wird, geht dann das Mahnspiel los etc.

...dann kann man immer noch schauen, was passiert.


So wie wir die mittlerweile kennengelernt haben, werden die darauf wohl entweder gar nicht reagieren oder wieder versuchen, die Sache am Telefon auszubrüllen.


Spätestens, wenn der gerichtliche Mahnbescheid hereingeflattert kommt, dürften sie mit der Taktik wohl nicht mehr weit kommen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 14:03
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NaMaMe hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Ihr müsst einfach entscheiden, ob ihr euch gerichtlich streiten wollt oder nicht.

Ich glaube, da Anwälte ja eh immer die Rechnung bezahlt bekommen, gibt es kaum anwälte, die gleich zu Beginn einem Mandanten sagen werden, dass er keine Chance hat. Da muss man wahrscheinlich schon mit dem blutigen Cricket-Schläger in der Had auf seine Model-freundin einschlagend in flagranti ertappt werden. Und selbst dann würde sich noch ein Verteidiger finden lassen.


Da muss ich jetzt mal ne Lanze brechen: Es gibt sehr wohl Anwälte die auch von Klagen abraten, wenn diese aussichtslos scheinen. Die bekommen ja trotzdem ihr Geld für die Beratung und können eventuell sogar noch empfehlungen aussprechen um möglichst wenig Schaden davon zu tragen (die die sich natürlich auch wieder bezahlen lassen).

Und ein Angeklagter MUSS einen verteidiger haben - in Deutschland können sich Pflichtverteidiger auch nicht bloß die Rosinen rauspicken.

Das Beispiel hakt für mich jetzt dermaßen, dass ich da mal zwischengrätschen musste (Nimms mir nicht übel Lächel )

Ich würd tatsächlich mal mit allem was schriftlich vorliegt zu nem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Es gibt ja auch was zwischen Anklage und Untern Tisch kehren. Man kann sich ja zumindest eine Beratung zukommen lassen um zu wissen wo man steht und sich dann entscheiden, wie viel Geld und Nerven man bereit ist zu investieren.


Ja natürlich gibt es das. Ich meinte damit auch eher den potentiellen Anwalt einer Gegenseite.

Im vorliegenden Fall heisst das: Wenn der GF schon so die Kontrolle verliert, dass er da am Telefon rumschreit, dann wird er meiner Erfahrung nach auch so lange einen Anwalt suchen, bis er einen findet, der ihm nach dem Mund redet.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 21.02.2013 15:19
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Jayla12 hat geschrieben:
So wie wir die mittlerweile kennengelernt haben, werden die darauf wohl entweder gar nicht reagieren oder wieder versuchen, die Sache am Telefon auszubrüllen.


nun ja, wenn die Rechtlage aber klar ist.
Zitat:

Das habe ich wohl falsch dargestellt. Der Auftrag wurde angenommen (mit Bestätigung auch auf unser zweites Angebot). Wir könnten einem Gericht also zwei schriftliche Auftragsbestätigungen vorlegen wobei die erste ja nicht mehr gültig ist, weil sich die Kundenwünsche dann geändertt haben. Die Entwürfe haben wir auch erst nach Bestätigung entworfen. Mehraufwand ist lt. angebot auch nach Stundensatz zu verrechnen.


würde ich alles schriftlich machen und wenn der anruft kann man sich ja entschuldigen lassen, wegen (zu erwartenden) Ohrenschmerzen.

Also erst mal die Rechnung schreiben.
Dann ggf. die Mahnung mit Ankündigung rechtlicher Schritte, wenn nicht innerhalb einer Frist gezahlt wird.

ggf. das Gericht mit dem Mahnauftrag beauftragen, geht auch schon online, ist alles ohne Anwalt möglich.
Dann schauen ob der Kunde Widerspruch einlegt oder nicht.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
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Verfasst Do 21.02.2013 15:55
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ausnahmsweise muss ich nimroy widersprechen.
es klingt einer mir passierten sache recht ähnlich (hatte ich irgendwann schon mal beschrieben):

webprojekt wurde erstellt und inkl. korrekturschleifen fertiggestellt. was fehlte, waren die texte, die er kunde selbst erstellen wollte.
nach 3 wochen funkstille erste nachfrage meinerseits, ob alles in ordnung ist oder ich noch bei irgendwas helfen kann.
bis dahin alles okay, sind sehr zufrieden, benötigen aber noch einige zeit, um die texte in allen abteilungen gegenlesen zu lassen. ausgemacht war, dass sie sich dann bei mir melden, da es noch einige wochen dauern könnte.

nach weiteren 2 monaten plötzliche kündigung der bestehenden wartungsverträge. auf telefonische nachfrage hieß es nur, ich hätte mich ja nicht mehr um alles gekümmert und kunde im stich gelassen. die abschlussrechnung wird deshalb nicht gezahlt.

auf nachfrage bei meinem anwalt erklärte mir dieser folgendes:
1. vertrag wurde erfüllt. projekt ging online, ohne eine beschwerde, die fehlenden texte wollte der kunde ja selbst einbringen.
2. es handelt sich um einen werksvertrag, den beide seiten jederzeit kündigen können. das entbindet aber niemanden von seinen pflichten. soll heißen: der kunde kann sich natürlich jederzeit umentscheiden und sich jemand anderes suchen. allerdings kann er für die bis dato geleistete arbeit nicht einfach das geld einbehalten. was erledigt wurde, muss gezahlt werden, was in meinem fall der vollständige auftrag war.
3. das einbehalten der ausstehenden zahlung ist das eigentlich letzte mittel, dass einem kunden zur verfügung steht. da er plötzlich mängel geltend machen wollte, hätte er diese erst schriftlich einreichen und mit einer frist versehen müssen, in der ich die hätte beheben müssen. erst DANN hätte er teile der rechnung nicht zwingend zahlen müssen.
da nichts davon geschah (zumal es auch keinerlei mängel gab), musste er letzten endes die rechnung zahlen, was er auch ohne weiteren widerstand oder rechtlichen beistand gemacht hat.

das hier ist natürlich keine rechtssichere hilfe meinerseits, sondern nur ein hinweis, wie es bei mir ablief, da es einige parallelen gibt.
da ihr ja vieles schriftlich habt, ebenso den auftrag, solltet ihr zumindest die bis dato erledigte arbeit in rechnung stellen können, ohne dass das direkt beim anwalt landen muss. desweiteren nutzt er ja schon von euch erstellte arbeiten (solltet ihr irgendwie mit screenshots und kopien sichern).
sollte er sich ähnlich rausreden wollen wie mein kunde oben, dann habt ihr zumindest mal ein paar infos, was er hätte beachten müssen.


Zuletzt bearbeitet von ExMD am Do 21.02.2013 16:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Do 21.02.2013 16:01
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Ihr habt die Sachen schriftlich mit Unterschrift des Kunden drunter, das ist schonmal gut. Ihr habt alle Mails, auch nicht verkehrt. Ihr habt eine Leistung erbracht, die der Kunde jetzt nicht nutzen möchte, auch in Ordnung, ist ja die Entscheidung des Kunden. Aber diese Leistung, die ihr erbracht habt, muss er zahlen.

Rechnung stellen mit allen relevanten Punkten drauf, wichtig Zahlungsziel und Fälligkeit, dann Mahnen und ggf. gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Da kann er Brüllen wie er will. Und sich beim Anwalt beraten lassen schadet sicher auch nicht.

Sehr guter Leitfaden klick
 
 
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