mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 05:38 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nach Funkstille: Kunde hat neuen Entwickler! vom 21.02.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nach Funkstille: Kunde hat neuen Entwickler!
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Jayla12
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 21.02.2013 12:56
Titel

Nach Funkstille: Kunde hat neuen Entwickler!

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo an alle,

Bin derzeit in einer blöden Situation:

Mein Vater hat mir Anfang 2012 einen Webkunden vermittelt. Anfangs lief alles gut, 1. Besprechung beim Kunden vor Ort, man war sich sympathisch, der Kunde nahm das Angebot an, wir haben erste Entwürfe geschickt.

Danach war trotz mehrfachem Nachfragen unsererseits nicht mehr viel los, Reaktionen kamen nur schleppend, alle Entwürfe wurden ohne Begründung, was denn nicht passen würde, abgelehnt.

Aus heiterem Himmel wollte der Kunde Ende 2012 unbedingt und sofort einen weiteren Besprechungstermin bei sich vor Ort haben. Wir fuhren also hin, aber es war nur die Sekretärin zur Besprechung da, der eigentlich Kunde ( Chef einer Baufirma ) lies sich vertrösten. Da sich die Anforderungen von seiten des Kunden geändert hatten, erstellten wir ein Neues Angebot, das leicht teurer ausfiel (ca. 300 € ). Daraufhin rief uns der Kunde an, brüllte meinen Chef am Telefon zusammen, was das mit dem Aufschlag soll (beim 2. Besprechungstermin wurde aber ausdrücklich nach professionellen Texten verlangt! Wieso er sich also so aufregte, war uns ein Rätsel...) und dass die Website bis Weihnachten 2012 fertig werden soll - wir stimmten zu und nannten ihm einen neuen Fertigstellungstermin, obwohl die Sache mit ca. 4 Wochen doch recht kurzfristig war.

Wir lieferten auch neue Entwürfe - mittlerweile waren es schon 10, aber irgendwann kam dann gar keine Reaktion mehr vom Kunden. Unsere Warnung, dass wir das Projekt ohne Feedback nicht zum Termin fertig stellen können, wurde ignoriert.

Da nun wieder Funkstille herscht, schauten wir nun auf der alten Domain des Kunden vorbei und siehe da: irgend ein anderer Designer hat da eine stümperhafte Baustelle begonnen. Teils wurde auch Code von unseren Vorschlägen (unser Webspace ) geklaut. der Vertrag mit uns wurde nie gekündigt!

Uns geht es nun nicht darum, mit dem anderen Designer einen Kleinkrieg wegen des Codediebstahls zu beginnen, wir möchten lediglich die Kosten für die Entwürfe und die Besprechungen. Können wir nun den Preis für Entwürfe aus dem Angebot als Grundlage nehmen, denen eine Rechnung zukommen lassen und von unserer Seite den Vertrag kündigen?

Viele Grüße,
Jay

PS: Habe gegoogelt und im Forum gesucht, bin aber nicht 100% auf Beitrage gestoßen, die unseren Umständen entsprechen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Jayla12
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 21.02.2013 13:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Übrigens: Neben den üblichen Unterlagen ( Angebot etc.) haben wir noch den ganzen E-Mail-Verkehr sowie sämtliche Lesebestätigungen ( auch bzgl. Der Warnungen bzgl. Des Termins).
Bei der Rechnung würde sich dann wohl Einschreiben mit Rückschein empfehlen?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 13:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lehrgeld.

Ihr habt nichts schriftliches, was einer Beauftragung entspricht. Ihr habt selber 10 Entwürfe erstellt und geliefert und auch nie kommuniziert, dass es sich dabei um kostenpflichtige Leistungen handelt.

Das ist unprofessionell. Der Kunde handelt wahrscheinlich eher aus Unwissenheit heraus so wie er handelt. Da würde er wahrscheinlich jetzt nur wieder in die Ketten gehen. Wenn ihr natürlich Zeit und Geld habt, dann streitet euch halt mit ihm auf dem Rechtsweg.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 13:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hm? Jayla schreibt doch etwas von "Vertrag" - wie sieht dieser Vertrag denn aus? Habt ihr zumindest ein unterschriebenes Angebot?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Jayla12
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 21.02.2013 13:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das habe ich wohl falsch dargestellt. Der Auftrag wurde angenommen (mit Bestätigung auch auf unser zweites Angebot). Wir könnten einem Gericht also zwei schriftliche Auftragsbestätigungen vorlegen wobei die erste ja nicht mehr gültig ist, weil sich die Kundenwünsche dann geändertt haben. Die Entwürfe haben wir auch erst nach Bestätigung entworfen. Mehraufwand ist lt. angebot auch nach Stundensatz zu verrechnen.

Mündlich wär das wieder was anderes gewesen oder( das hätte vor Gericht keinen Bestand gehabt oder) ?

Uns geht es vielmehr darum, dass man den Auftrag von Auftragnehmerseite her nicht einfach so kündigen kann und der Auftraggeber uns ja nie wirklich abgesagt hat?

Im Angebot steht auch, dass wir die Besprechungen inkl. Anfahrt nur dann nicht berechnen, wenn wir den Auftrag erhalten. Im Prinzip haben wir den Auftrag ja nicht oder nicht mehr!? Verzwickte Sache...

Da sich der Kunde als ziemlicher Choleriker entpuppt hat, wird das leider keine einfache Sache werden...
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 13:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ihr müsst einfach entscheiden, ob ihr euch gerichtlich streiten wollt oder nicht.

Ich glaube, da Anwälte ja eh immer die Rechnung bezahlt bekommen, gibt es kaum anwälte, die gleich zu Beginn einem Mandanten sagen werden, dass er keine Chance hat. Da muss man wahrscheinlich schon mit dem blutigen Cricket-Schläger in der Had auf seine Model-freundin einschlagend in flagranti ertappt werden. Und selbst dann würde sich noch ein Verteidiger finden lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 21.02.2013 13:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Ihr müsst einfach entscheiden, ob ihr euch gerichtlich streiten wollt oder nicht.

Ich glaube, da Anwälte ja eh immer die Rechnung bezahlt bekommen, gibt es kaum anwälte, die gleich zu Beginn einem Mandanten sagen werden, dass er keine Chance hat. Da muss man wahrscheinlich schon mit dem blutigen Cricket-Schläger in der Had auf seine Model-freundin einschlagend in flagranti ertappt werden. Und selbst dann würde sich noch ein Verteidiger finden lassen.


Da muss ich jetzt mal ne Lanze brechen: Es gibt sehr wohl Anwälte die auch von Klagen abraten, wenn diese aussichtslos scheinen. Die bekommen ja trotzdem ihr Geld für die Beratung und können eventuell sogar noch empfehlungen aussprechen um möglichst wenig Schaden davon zu tragen (die die sich natürlich auch wieder bezahlen lassen).

Und ein Angeklagter MUSS einen verteidiger haben - in Deutschland können sich Pflichtverteidiger auch nicht bloß die Rosinen rauspicken.

Das Beispiel hakt für mich jetzt dermaßen, dass ich da mal zwischengrätschen musste (Nimms mir nicht übel Lächel )

Ich würd tatsächlich mal mit allem was schriftlich vorliegt zu nem Anwalt gehen und mich beraten lassen. Es gibt ja auch was zwischen Anklage und Untern Tisch kehren. Man kann sich ja zumindest eine Beratung zukommen lassen um zu wissen wo man steht und sich dann entscheiden, wie viel Geld und Nerven man bereit ist zu investieren.


Zuletzt bearbeitet von NaMaMe am Do 21.02.2013 13:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.02.2013 13:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bevor jetzt viel über einen fiktiven Rechtsstreit diskutiert wird - schreibt ihm halt erstmal eine Rechnung über alle Arbeiten, die bereits geleistet wurden, mit Fristsetzung. Da er die wohl nicht zahlen wird, geht dann das Mahnspiel los etc.

...dann kann man immer noch schauen, was passiert.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Kunde will bestehende Symbole in seinem neuen Logo
HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist.
Horror Kunde - Was tun?
Problem mit Kunde
Kunde hat Problem Nutzungsrechte?
Kunde will bestehendes Logo
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.