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Thema: Kunde will bestehendes Logo vom 20.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will bestehendes Logo
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italena
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2006
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Verfasst Di 20.06.2006 21:19
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Kunde will bestehendes Logo

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Hallo, ich bitte um Euren Rat!

Ein Kunde von mir möchte ein neues Logo für sein Unternehemen.
Allerdings möchte er eines von mir nachgebaut haben, das es bereits gibt. Ich möchte nichts Genaues preisgeben. Ich versuche es zu umschreiben:
Es handelt sich um ein Nebenlogo eines bekannten Unternehmens. Dieses besteht aus einem Schriftzug und einem darunterliegenden, vielsagenden Symbol. Für das Logo soll ich lediglich das Symbol 1:1 übernehmen. Der darüberliegende Schriftzug soll mit der Schrift des Originals seinen Unternehmensnamen zeigen.

Der Kunde hat sich vorsichtshalber von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Rechtsanwalt sagt, daß die besagte Firma keine Lizenz auf dieses Logo hat.

Soweit nun.

Meine Frage:
Mache ich mich mitschuldig, falls das herauskommen sollte?
Ich möchte mir von meinem Kunden jedenfalls schriftlich geben lassen, dass ich im Falle einer Anklage nicht haftbar bin.

Danke schon mal,
italena
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.06.2006 21:28
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Re: Kunde will bestehendes Logo

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italena hat geschrieben:
Der Kunde hat sich vorsichtshalber von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Rechtsanwalt sagt, daß die besagte Firma keine Lizenz auf dieses Logo hat.


*Huch* Au weia! Meine Güte! *balla balla* * Nee, nee, nee * * Ööhm... ja? *

Was ist das denn bitte für en Schwachsinn?
 
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Di 20.06.2006 21:34
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Re: Kunde will bestehendes Logo

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italena hat geschrieben:
Mache ich mich mitschuldig, falls das herauskommen sollte?
Ich möchte mir von meinem Kunden jedenfalls schriftlich geben lassen, dass ich im Falle einer Anklage nicht haftbar bin.


Sag Deinem Kunden, dass er Dich mal kreuzweise kann und Du Dich nicht für illegales Zeug missbrauchen lässt. Oder willst Du nur für'n paar Kröten Deinen Ruf und Deine Karriere auf's Spiel setzen?

Cheers,
der Zeithase.


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 20.06.2006 21:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pcfan

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Ort: Sondershausen
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Verfasst Di 20.06.2006 23:09
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hilfe ich soll jemanden umbringen, habe mir aber schriftlich geben lassen das ich das nicht möchte.

merkste selber, ne?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mi 21.06.2006 08:13
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das mit der lizenz is völliger quatsch. was das unternehmen auf jeden fall hat sind entweder die urheberrechte (wenn sie das logo selbst erstellt haben) in jedem fall aber die nutzungsrechte. was der anwalt wohl meint ist, das das logo nicht als marke geschützt ist. deswegen ist es aber noch lange nicht erlaubt das einfach so (auch wenn nur in teilen) zu kopieren. wenn dein kunden unbedingt einen haufen geld in den sand setzen will, soll er sich einen dummen suchen der das für ihn macht. denn das kann (vor allem wenn es sich um ein großen unternehmen handelt) recht schnell teuer werden, wenn eine abmahnung mit unterlassungserklärung im briefkasten liegt. große unternehmen haben normalerweise auch eine eigene rechtsabteilung, die den ganzen tag nix anderes macht, als solchen "spinnern" den gar aus zu machen...

berate deinen kunden dahingehend noch mal und sag ihm auch, wenn er das logo unbedingt kopiert haben muss, soll er sich jemanden anderes suchen, dem das wohl des kunden egal ist.
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italena
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2006
Ort: -
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Verfasst Mi 21.06.2006 17:45
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Die Tatsache, daß ich hier nach Rat frage zeigt wohl, daß ich das alles auch nicht so toll finde. Deswegen brauche ich mir nicht gleich vorkommen wie ein Schwerverbrecher! Das nur wegen dem Vergleich mit dem Auftragsmord...

Aber ansonsten habt ihr schon Recht, ich sollte die Finger davon lassen, obwohl das mein 1. Kunde wäre, mit dem ich Geld verdienen könnte. Ich hatte bisher nur "arme Kunden". Und ich bin Berufsanfängerin.
Ich werde noch einmal mit ihm reden und ihn beraten. Meine Befürchtung ist aber, daß er sich jemanden anderen suchen wird, wenn er nicht das bekommt was er will.

Das mit der Urheberrechtsverletzung geht aus §97 hervor des UrhG, oder wer weiss das genauer?

Danke für Eure Rückmeldung!
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.06.2006 20:44
Titel

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Apropos "jemand anderes suchen". Sag ihm, er soll sich zur Sicherheit auch einen anderen Anwalt suchen. * Ich geb auf... *
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italena
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 23.06.2006 12:57
Titel

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Schade, daß jetzt kaum Antwort kommt. Ich kenne mich mit Rechtsgeschichten nicht besonders gut aus und möchte da gerne mehr erfahren.
Eine weitere Frage meinerseits: Schriften für Logos darf man nachbauen, ohne die Originalschrift gekauft zu haben, oder? Wo kann man solche Sachen nachlesen? Kann jemand ein Buch empfehlen? Vielleicht auch eines mit verschiedenen Fallbeispielen?
Oder wie stark muß ein Logo von einem bereits bestehenden abweichen, daß es keine Verwechslungsgefahr gibt? Das ist nämlich hauptsächlich der Grund, weswegen man keine Logos kopieren oder nachahmen darf.
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