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Autor |
Nachricht |
zepho
Threadersteller
Dabei seit: 02.10.2010
Ort: -
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Verfasst Mi 12.09.2012 13:52
Titel Muss man rechtlich beraten? |
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Hallo liebes Forum,
in den letzten Wochen wurde ich mit Aufgaben der Art "prüf mal schnell unsere AGBs" vermehrt beauftragt. Auch scheine ich nun für Abmahnung verantwortlich zu sein, die über die Buttonlösung hinausgehen.
Ich bin zwar vertraut mit e-Commerce, SEM und Co., jedoch sind mir rechtliche Vorschriften der AGBs und deren Änderungen weniger bekannt.
Wenn ich zu meinen Kunden dann mit Argumenten wie: "ich darf keine Rechtsberatung machen" komme, wird gejammert "muss ich da jetzt wirklich einen teuren Anwalt einschalten?" (subjektiver Subtext: Anwalt oder du!)
Dass ich für die Rechtstexte nicht hafte, ist klar! Ebenso, dass ich dafür kein Geld verlangen darf, da ich kein Anwalt bin.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Ich habe die Wahl, die Kunden zum Anwalt zu schicken oder es einfach (wie bisher) umsonst zu machen, was ich aber nicht möchte (teilweise sind auch seitens Kunde befreundete Anwälte eingeschaltet, die sogar Fehler in der Trusted-Shop bereitgestellten Widerrufsbelehrung finden wollen, welche aber mit dem gesetzlichen Mustertext übereinstimmt ist!)
Wie kommt man da wieder raus? Die Kunden sind mir lieb und teuer, da sie mein Studium (INF) finanzieren!
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toco
Dabei seit: 05.04.2002
Ort: Ärford
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.09.2012 14:00
Titel
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Vielleicht eine Zwischenlösung über Services wie "Trusted Shop", oder "Protected Shop"? Diese bieten doch für das Abo eine ständige Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen. Verknüpft mit den Angeboten wie "Kundenmeinungen" oder ähnliche "Trusted Elements" sogar ein weiterer Mehrwert für den Kunden. Das man deine Aufgabengebiete nicht mit denen eines Anwalts mischen kann muss deinen Kunden schon klar sein, da gibt es kein Wenn und Aber, meiner Meinung nach.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 12.09.2012 14:26
Titel Re: Muss man rechtlich beraten? |
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zepho hat geschrieben: |
Wenn ich zu meinen Kunden dann mit Argumenten wie: "ich darf keine Rechtsberatung machen" komme, wird gejammert "muss ich da jetzt wirklich einen teuren Anwalt einschalten?" (subjektiver Subtext: Anwalt oder du!)
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Ich habe die Wahl, die Kunden zum Anwalt zu schicken oder es einfach (wie bisher) umsonst zu machen, was ich aber nicht möchte... |
wenn deinem kunden nicht klar ist, das du auch keine rechtsberatung geben kannst, weil dir einfach das wissen fehlt, ist das nicht deine schuld. die frage der haftbarkeit ist nicht damit ausgeschlossen, das du kein jurastudium abgeschlossen hast. agb kann jeder ersellen und ist nicht einem anwalt vorbehalten.
agb prüfen (ohne "s" da es bereits mehrzahl ist) kann man natürlich, aber das wäre so, als würde ich meine eikommensteuererklärung bei meiner schwester mache lassen, weil die gerne kopfrechnen macht. der steuerberater macht das definitiv besser.
du hast ja auch die möglichkeit zu sagen, dass das nicht zu deinen dienstleistungen gehört. wenn du für eine dienstleistung kein honorar nimmst, ist das aber deine sache.
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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.09.2012 14:42
Titel
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das kommt schlichtweg drauf an, wie bestimmt du rüberkommst.
ein ähnliches gespräch (gejammer trifft es besser) hatte ich auch mal. nach dem höflichen geplänkel, das nix brachte, wurde ich dann mal etwas sachlicher:
1. ich KANN und DARF keine rechtsberatung machen. punkt.
2. würde ich sie machen, hätten sie zwar das geld gespart, aber keine garantie oder absicherung in irgendeiner art und weise, dass das stimmt. rechtsberatung von einem laien annehmen, um sein gewissen zu beruhigen, kommt eigentlich aufs selbe raus, wie sie gar nicht in angriff zu nehmen.
3. ein anwalt mag zwar jetzt extra kosten, die kosten, die er ihnen aber in einem eventuellen rechtsfall wegen fehler oder schlichtes nicht-wissen spart, sind um ein vielfaches höher.
4. sollte sich der anwalt mal irren, können sie sich auf ihn berufen. anwälte sind versichert und kommen für solche fehler auf! diese absicherung kann ich ihnen nicht geben.
danach war ruhe.
mach ja nicht den fehler und lass dich auf so ne sache ein! denk mal nach: auch wenn dich der kunde momentan durch das studium bringt, kostet er dich am ende viel, viel, mehr, wenn er sich in einem rechtsstreit auf deine aussagen beruft. dann darfst du am ende dafür gerade stehen und dann fällt viel mehr flach, als nur das studium.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.09.2012 14:56
Titel
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Machen die IHKs keine Beratung in solchen Fällen ...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.09.2012 07:43
Titel
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Du DARFST noch nicht mal Rechtsberatung geben, weil Du eben kein Jurist bist. Das mache ich meinen Kunden auch immer klar, wenn es heisst "mach ma das Impressum so das es passt". Da sage ich grundsätzlich immer, das ich sowas nach bestem Wissen und Gewissen mache, ich aber eben kein Anwalt oder Jurist bin und er nur Sicherheit hat, wenn er alles noch mal durch einen Juristen prüfen lässt. Wenn er das nicht tut, geht das Risiko wegen irgendwelcher fehlenden oder fehlerhaften Angaben abgemahnt zu werden, voll auf seine Kappe.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.09.2012 07:52
Titel
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Ich berate meine Kunden regelmäßig in solchen Fragen ...
Ich empfehle ihnen einen befreundeten Anwalt, der sich auf Medienrecht spezialisiert hat ...
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.09.2012 08:58
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: | Machen die IHKs keine Beratung in solchen Fällen ... |
Es heißt IHK
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