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Thema: Muss man rechtlich beraten? vom 12.09.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss man rechtlich beraten?
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Autor Nachricht
ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.09.2012 14:37
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eher klugscheißerei Meine Güte!

is ja auch gang und gäbe, nen richter anstelle eines anwalts anzurufen * grmbl *
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Benutzer 110760
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 15.09.2012 15:05
Titel

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ExMD hat geschrieben:
eher klugscheißerei Meine Güte!

is ja auch gang und gäbe, nen richter anstelle eines anwalts anzurufen * grmbl *


Also ich kenne Richter. Auch Richter haben nämlich soziale Kontakte.

Auch kenne ich Diskussionsforen im Netz, wo Richter und Staatsanwälte mitreden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Sa 15.09.2012 19:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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zepho
Threadersteller

Dabei seit: 02.10.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 15.09.2012 16:07
Titel

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Thread zwar schon gelöst, aber:
Ich kenne eine befreundete Anwältin, die meinte zu mir, sie dürfte sich nach all ihren Abschlüssen nicht Anwalt nennen und nicht praktizieren, wenn sie nicht in der Anwaltskammer wäre...
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.09.2012 21:35
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Nara hat geschrieben:
Jurist sein reicht nicht. Das wäre ja schon der Jurastudent. Oder der Diplom-Jurist.

Allermindestes Minimum ist die Befähigung zum Richteramt (abseits gewisser enger Nebengebiete wie Schuldnerberatung, wo auch bestimmte andere Personenkreise tätig sein dürfen).

Und selbst die dürfen nicht alle. Einem Staatsanwalt oder Richter dürfte es dienstrechtlich untersagt sein. Ein Volljurist, der nicht praktiziert, darf wohl auch nicht (weil nicht eingetragen nach Rechtsberatungsgesetz), etc. pp.


Nur als Ergänzung, nicht als Widerspruch.


Das mag schon stimmen, dass die alle nicht dürfen
aber wie sieht die Realität aus?

Ist ähnlich wie mit Schwarzarbeit, darf keiner.
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