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Chenoa
Threadersteller
Dabei seit: 14.07.2010
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Verfasst Mi 14.07.2010 08:46
Titel Entwurfskopie rechtlich gültig? |
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Hallo erstmal
Bin jetzt schon seid geraumer Zeit am suchen habe aber bislang nichts passendes für meine Frage gefunden, daher öffne ich einen neuen Thread.
Vorgeschichte zu meiner Frage:
Eine größere Firma möchte eine eigene Grafikabteilung aufmachen, hat vorher ihre Grafiken: Visitenkarte, verschiedene Printmedien usw. von einer Werbeagentur bezogen. Nun erstelle ich, gelernte GTA, deren Print-/Digitalmedien. Jetzt weiß ich allerdings nicht ob ich rein rechtlich (bezahlte) Designentwürfe dieser Werbeagentur nachmachen darf. Sprich: ich habe einen Flyer und diesen arbeite ich zuerst 1 zu 1 nach um anschließend Inhalte usw auszutauschen und ihn hier und da zu verändern. Das reine Layout bleibt jedoch. Das selbe bei den Weihnachtskarten etc.
Frage 1:
Da diese bezahlt sind, denke ich mal das ich sie auch benutzen darf?
Ausserdem hat besagte Firma einen Designvorschlag dieser Werbeagentur bekommen, als PDF, diesen konnte ich natürlich leicht nacharbeiten. Die Firma würde diesen Entwurf auch gerne benutzen, teilweise habe ich ihn abgeändert, da hier und da etwas nicht passte. Sowie auf der Rückseite ein Bild eingefügt, welches vorher auch nicht da war.
Frage 2:
Darf man diesen nun einfach in den Druck geben oder zählt dies zu Diebstahl bzw ist strafbar?
Danke für die Antwort in vorraus!
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.07.2010 08:54
Titel
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Unbezahlte Designentwürfe gehören dem Ersteller. Da wäre ich vorsichtig.
Was die erstellten Arbeiten (und vermutlich auch abgerechneten
Arbeiten der Werbeagentur angeht, hängt es davon ab, was vereinbart war.
Wenn die Agentur eine Vertrag hatte, dann sind in der Regel auch alle
Nutzungsrechte mit gekauft worden.
Ohne zu wissen, was vereinbart war, kann man da nix sagen.
Wobei dann wieder das Thema Schöpfungshöhe etc. zum Tragen kommt.
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Chenoa
Threadersteller
Dabei seit: 14.07.2010
Ort: -
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Verfasst Mi 14.07.2010 09:15
Titel
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Huhu,
Also mit den bisherigen Sachen lief das folgendermaßen:
Agentur hat Entwurf erstellt und Preisvorschlag + Druck gemacht.
Die Firma hat das dann angenommen und bezahlt.
In dieser Rechnung stand:
Gestaltung und Produktion
Format: 105 x 210 mm
Umfang: 4 Seiten, 4/4-farbig
Papier: 280 g/m², Chromokarton
Verarbeitung: schneiden, nuten
Cellophanierung außen
Auflage: 850 . . . á 0,80 € . . . 680,00 €
1.000 Umschläge . . . . á 0,15 € . . . 150,00 €
80g Offset Haftklebestreifen
bedruckt
etc.
der Betrag wurde dann bezahlt. Haben wir somit die Lizenzrechte? Denn einen offiziellen Vertrag haben wir wohl nicht.
Grundlegend gehören die Dateien der Firma, denn das Logo sowie ein paar Dateien wurden damals von einem Studenten erstellt und auch Lizenzrechtlich verkauft.
Dieses Logo wurde von der Agentur abgeändert und verwendet. Gehört dies nun eher uns oder eher denen, da die Grundlegende Datei der Firma gehört?
Mein Gedanke sind dabei die Layouts, diese entstammen nun mal der Agentur. Sowie diese Abwandlung unseres Logos.
Danke in vorraus, ich hoffe mein geschriebenes ist schlüssig und verständlich!
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.07.2010 09:27
Titel
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Ohne zu sehen, um was es denn nun genau geht, kann hier keiner etwas Verbindlicheres sagen.
Aber auch in dem Fall wäre ein Anwalt wohl eher die besseren Adresse.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mi 14.07.2010 09:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Chenoa
Threadersteller
Dabei seit: 14.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 14.07.2010 10:24
Titel
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Okay alles klar, dann werden wir das hier intern klären
Danke trotzdem.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 14.07.2010 11:13
Titel
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Es kommt auf die Schöpfungshöhe der Sachen an, darauf was vereinbart wurde, welche Rechte möglicherweise erworben wurden etc.
Wenn die Schöpfungshöhe erreicht sein sollte und die Firma nicht das Bearbeitungsrecht an den Sachen hat, darfst du nichts dran machen. Aber bei Flyern und so ist die Frage, ob da eine Urheberschaft vorliegt.
ich würde auch empfehlen, bevor irgendwas gedruckt wird, zum Anwalt zu gehen.
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