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Thema: Muss man rechtlich beraten? vom 12.09.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss man rechtlich beraten?
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Do 13.09.2012 09:02
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ich bin aussem ruhrgebiet, bei uns heißt dat IHaKaaas ...
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Moderator

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Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Do 13.09.2012 09:23
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type1 hat geschrieben:
Frank Münschke hat geschrieben:
Machen die IHKs keine Beratung in solchen Fällen ...


Es heißt IHK *bäh* *ha ha*


Erkläre das das doch den IHKs:
http://www.ihk-nord.de/servicemarken/kontakt/352464/ihks_vor_ort.html

Hört sich auch für mich jedes mal grausam an aber für den Duden ist das "s" hinter solchen Abkürzungen auch kein Problem: http://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/beugung-von-abkuerzungen

Also selba: *bäh*


Zuletzt bearbeitet von top am Do 13.09.2012 09:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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s74winer

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Ort: Si-Wi
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.09.2012 10:05
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Au weia!

Der Duden meint AGBs zu schreiben ist in Ordnung?

edit: Sorry für den OT!


Zuletzt bearbeitet von s74winer am Do 13.09.2012 10:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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NaMaMe

Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
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Verfasst Do 13.09.2012 10:15
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auch OT: ich find das Plural-S nun wirklich cniht schlimm... es dient einfach zur Verdeutlichung "eine IHK - die IHK Berlin zb, oder alle IHKs. * Keine Ahnung... *

Alles was das Leseverständnis nicht beeinträchtigt, sondern sogar fördert kann man ja wohl auch mla so stehen lassen, und last but not least:

Das ist Hans

---

Und ich würd ebenfalls darauf verweisen, dass das außerhalb meines Fachgebiets ist und ich keine Garantie auf Richtigkeit geben kann..
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 13.09.2012 10:15
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nein, denn "agb" ist bereits plural (allg. geschäftsbedingungen).
ihk wäre singular (eine kammer), daher wäre das "s" nicht falsch.
genau wie bei dem duden-beispiel der lkw und die gmbh.

so wäre es nach meinem verständnis.

ot ende?
 
zepho
Threadersteller

Dabei seit: 02.10.2010
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Do 13.09.2012 18:06
Titel

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Man, seit ihr klasse! Tolle Beteiligung am Thread! DANKE³

Zuerst einmal sorry für meinen Verschleif... AGB leuchtet mir auch ein! Aber besonders bei Abkürzungen erlebe ich immer wieder Wunderliches, weil man die Abkürzungen subjektiv einfach als ein Gegenstand sieht und deren Darstellung vernachlässigt. "IP-Protokoll" oder "USB Bus" finde ich da schlimmer. Seht es mir also bitte nach! Lächel

Zu Rechtsberatung: Impressum und Datenschutzerklärung kann man ja selbst gut erstellen, habe dazu ein paar Bücher gelesen und erecht24.de liefert hier immer gute Informationen. Was Impressum angeht, hafte ich gerne dafür, da noch NIE eines meiner Impressen abgemahnt wurde und ich hatte auch schon Vereine, etc. im Boot

Lösung:
Man hat nun Trusted-Shop beauftragt und hier die AGB-Generatoren verwendet (bzw. ich habe das und kann das auch nur empfehlen).

Wenn wir schon beim Rechtlichen sind, kann ich ja nochmal was weniger Wichtiges in die Runde werfen:
Was denkt ihr wieviel Spaß wir alle haben werden, wenn der Bund die Cookie-Regelung doch noch durchdrückt?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.09.2012 18:43
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Nefliete hat geschrieben:
nein, denn "agb" ist bereits plural (allg. geschäftsbedingungen).
ihk wäre singular (eine kammer), daher wäre das "s" nicht falsch.
genau wie bei dem duden-beispiel der lkw und die gmbh.

so wäre es nach meinem verständnis.

ot ende?


Ohne jetzt im Duden gelesen zu haben: dann müsste es doch ausgeschrieben Industrie- und Handelskammerns heißen???

Edit: OK. Gerade gelesen. Dann ist die Diskussion um AGBs also auch veraltet.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 13.09.2012 18:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 110760
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Ort: -

Verfasst Sa 15.09.2012 05:57
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Du DARFST noch nicht mal Rechtsberatung geben, weil Du eben kein Jurist bist.


Jurist sein reicht nicht. Das wäre ja schon der Jurastudent. Oder der Diplom-Jurist.

Allermindestes Minimum ist die Befähigung zum Richteramt (abseits gewisser enger Nebengebiete wie Schuldnerberatung, wo auch bestimmte andere Personenkreise tätig sein dürfen).

Und selbst die dürfen nicht alle. Einem Staatsanwalt oder Richter dürfte es dienstrechtlich untersagt sein. Ein Volljurist, der nicht praktiziert, darf wohl auch nicht (weil nicht eingetragen nach Rechtsberatungsgesetz), etc. pp.


Nur als Ergänzung, nicht als Widerspruch. Lächel
 
 
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