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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mi 30.04.2008 11:09
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Nein
... aber du hast das jetzt immerhin schwarz auf weiß. Klär sowas am Besten immer gleich im Vonherein ab.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mi 30.04.2008 11:11, insgesamt 3-mal bearbeitet
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deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
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Verfasst Mi 30.04.2008 11:10
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e-pageldesign hat geschrieben: | Was nun? Habe ich garkeine Chance mein geistiges Werk auf meiner Seite zu veröffentlichen? |
so sieht es wohl aus..
leider..
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 30.04.2008 17:16
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kannst du nicht einfach die homepage deines ehemaligen arbeitgebers verlinken? dein recht ist es doch zu sagen, wo du gearbeitet hast. auch da kann man mal nachfragen ob das ok wäre.
ich kann die agentur verstehen, dass sie es dir untersagen. es erweckt einfach einen falschen eindruck, weil es nicht dein kunde ist und du sie quasi in deinem portfolio hast. jeder könnte sofort denken, es wäre dein kunde...
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stefanDD
Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.05.2008 21:25
Titel
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Hmm, wie strikt wird das denn ausgelegt? Ich habe es in Bewerbungen (insofern also zumindest nichtöffentlich, aber darum geht es m.W. rechtlich ja gar nicht) bisher stets so gemacht, dass ich beschrieben habe, an welchen Projekten ich "als Angesteller der Firma ABC GmbH" mitgearbeitet habe und was dort genau meine Aufgabenbereiche/Verantwortung waren...das muss doch zulässig sein?!? Immerhin habe ich ja nicht den Eindruck erweckt, es wären "meine" Projekte gewesen bzw. grundsätzlich "auf meinem Mist gewachsen".
Zuletzt bearbeitet von stefanDD am Di 13.05.2008 21:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:07
Titel
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stefanDD hat geschrieben: | ... bisher stets so gemacht, dass ich beschrieben habe, an welchen Projekten ich "als Angesteller der Firma ABC GmbH" mitgearbeitet habe und was dort genau meine Aufgabenbereiche/Verantwortung waren...das muss doch zulässig sein?!? Immerhin habe ich ja nicht den Eindruck erweckt, es wären "meine" Projekte gewesen bzw. grundsätzlich "auf meinem Mist gewachsen". |
Es geht nicht umbedingt drum das es "deine" Projekte waren sondern eher drum das Kunde XYZ den Du bearbeitet hast nicht wissen soll das Freelancer/Student/whatever seine Seite gebastelt hat.
Ergo ist auch das nicht zulaessig ohne hierfuer vorher eine Genehmigung vom vorherigen Arbeitgeber einzuholen.
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stefanDD
Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:19
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Mischpult hat geschrieben: | Es geht nicht umbedingt drum das es "deine" Projekte waren sondern eher drum das Kunde XYZ den Du bearbeitet hast nicht wissen soll das Freelancer/Student/whatever seine Seite gebastelt hat.
Ergo ist auch das nicht zulaessig ohne hierfuer vorher eine Genehmigung vom vorherigen Arbeitgeber einzuholen. |
Hmm... Aber wenn Firma XYZ das Unternehmen, in dem ich fest angestellt bin ("ABC GmbH"), beauftragt, dann weiß sie das doch sowieso. Und es ist auch nachvollziehbar, dass dieser Auftrag dann von Mitarbeitern der ABC GmbH bearbeitet wird (bzw. eben Subunternehmern). Wenn ICH dieser feste Mitarbeiter bin - wo ist das Problem?
Geht es nur um den Schutz des Auftraggebers gegenüber MEINEM potenziell künftigen Arbeitgeber? Ich glaube, wenn das jeder absolut restriktiv handhaben würde, gäbe es auf dem Arbeitsmarkt gar keine Stellenwechsel. Aber selbst bei den renommierten Agenturen ist doch z.B. bekannt, wer an "großen" Projekten mitarbeitet - in der Presse steht doch dann immer drin, für welche Kunden wer tätig war, dass er jetzt die Agentur gewechselt hat und für welche Kunden er künftig tätig ist.
Haltet mich für kurzsichtig, aber ich werde - schon aus eigenem Interesse - mein bisheriges Vorgehen beibehalten. WIE sonst soll man seine Qualifikation darstellen, wenn nicht mit konkreten Projekten?!?
Zuletzt bearbeitet von stefanDD am Fr 16.05.2008 10:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:33
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stefanDD hat geschrieben: |
Hmm... Aber wenn Firma XYZ das Unternehmen, in dem ich fest angestellt bin ("ABC GmbH"), beauftragt, dann weiß sie das doch sowieso. Und es ist auch nachvollziehbar, dass dieser Auftrag dann von Mitarbeitern der ABC GmbH bearbeitet wird (bzw. eben Subunternehmern). Wenn ICH dieser feste Mitarbeiter bin - wo ist das Problem? |
Bei einem kleinen Unternehmen weiss Firma XYZ vielleicht wer irgendwie taetig fuer sie ist in dem Unternehmen ABC GmbH. Das hierbei jedoch Subunternehmen eingesetzt werden moechte Firma ABC vielleicht gar nicht gegenueber Firma XYZ zugeben - also keine gute Idee.
Auch als fester Mitarbeiter ist dies oft nicht erwuenscht - denn woher weiss dein eventl. zukuenftiger Arbeitgeber wie gross dein Anteil an dem Projekt war - ist dann hin und wieder son bisschen mit fremden Federn schmuecken.
stefanDD hat geschrieben: |
Geht es nur um den Schutz des Auftraggebers gegenüber MEINEM potenziell künftigen Arbeitgeber? Ich glaube, wenn das jeder absolut restriktiv handhaben würde, gäbe es auf dem Arbeitsmarkt gar keine Stellenwechsel. Aber selbst bei den renommierten Agenturen ist doch z.B. bekannt, wer an "großen" Projekten mitarbeitet - in der Presse steht doch dann immer drin, für welche Kunden wer tätig war, dass er jetzt die Agentur gewechselt hat und für welche Kunden er künftig tätig ist. |
Kannst glauben was du moechtest - sicher ist sicher und das heist in allen Faellen - Erlaubnis einholen.
In welcher Presse stehen denn MGs drin die fuer Kunde XYZ was gemacht haben
Ich kenn das nur auf Account Manager/Pitch Ebene und da ist es irgendwie so ueblich, das Agenturen genannt werden und keine einzelnen Mitarbeiter bzw. zu welcher Agentur welcher Mitarbeiter wechselt aber nicht welche Kunden er betreut hat.
stefanDD hat geschrieben: |
Haltet mich für kurzsichtig, aber ich werde - schon aus eigenem Interesse - mein bisheriges Vorgehen beibehalten. WIE sonst soll man seine Qualifikation darstellen, wenn nicht mit konkreten Projekten?!? |
Ich halte dich nicht fuer kurzsichtig, sondern schlicht weg fuer leichtsinnig.
Und deine Qualifikation kannste doch darstellen, mit der entsprechenden Erlaubnis.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 16.05.2008 10:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.05.2008 10:44
Titel
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Wenn du das ganze wenichstens ein bisschen umgehen willst kannst du die Form ja entsprechend ändern.
Also z.b. nicht unter Referenzen sondern eher als Vita:
»von 2000-2004 habe ich in der Agentur XY als Senior Pixelschieber gearbeitet und war mit der Abwicklung von Projekten für Kunden wie … und … beauftragt«
Hier kannst natürlich keine Bilder, etc verwenden. Aber wenn dein alter Arbeitsvertrag dich nicht in irgendeiner Form zum schweigen bringt kann dir das meines Erachtens niemand verbieten.
Daraus lässt sich für deinen Kunden nat. nicht sehen was genau du da gemacht hast aber einen anderen Weg sehe ich da nun auch nicht.
ZIM
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