mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 13:34 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Logoentwürfe erstellt, Vergütung vom 08.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logoentwürfe erstellt, Vergütung
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 09:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nefliete hat geschrieben:
aber mal ehrlich, was ist denn das für ein service? 2 vorschläge und die muss er dann nehmen oder wie?

was ist denn so schlimm daran, wenn du einfach noch einmal 2 vorschläge machst in absprache mit dem kunden. egal was ihr dafür bekommt. außerdem hast du selbst gesagt, dass die vorschläge intern waren. also hättest du doch so oder so noch daran gearbeitet.

ich würde keine rechnung stellen und einfach auf die wünsche des kunden eingehen. vorher zusehen das der vertrag unterschrieben wird ob es eilt oder nicht. verlangt eben vorkasse, wenn es so eilig ist. leider kommen mir hier beide seiten etwas seltsam vor. das ist nich böse gemeint und richtet sich eher an den der solche verträge unterschreibt...


Seh ich anders. Ich geh in der Regel auch immer so vor, dass ich 2 Entwürfe entwickel. Die sind dann in der Regel in unterschiedliche Richtungen. Aus einer wählt der Kunde und gibt Anregungen. Die setze ich dann um. Und dann gibts nochmal Feedback und man findet gemeinsam ein Ende. Und das Angebot beinhaltet ja auch glaub ich eine Überarbeitungsrunde.

Dem Kunden muss einfach zu Beginn klar gemacht werden, dass irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Das es nicht sein kann, das man sagt "Och, machen sie mir mal eins in rund" und ne Woche später "Oh, dreieckig wäre vielleicht ganz toll" und danach "Meine Frau wollte mal ne Version mit Punkten sehen". So eine Entwicklung eines stimmigen Konzeptes ist auch Arbeit und sollte bezhalt werden. Man würde sich ja auch nicht wundern, wenn die Möbelpacker mehr Geld sehen wollen, weil sie die Schrankwand nicht am vereinbarten Ort, sondern an jeder Wand des Hauses mal hinstellen sollten.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 08.04.2009 10:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn du mit dem kunden richtig kommunizierst wird das sicherlich auch so funktionieren. den eindruck hatte ich aber hier leider nicht. was die kollegin veranlasst hat einfach logos rauszuschicken weiß ja auch kein mensch. daher kann ich nur anhand der wenigen infos "deuten". also fehler in der kommunikation intern und evtl auch mit dem kunden.

ich frage vorher was man sich vorstellt, um einfach eine richtung zu bekommen. ob der kunde dabei mein chef ist oder die industrie ist ja egal. aber einfachs ins blaue gestalten kann eben sehr zeitintensiv werden.

aber das ist eben meine herangehensweise, so würde ich es machen. das ist kein muss.


EDIT:
@ SCO

solche sachen regelt man im vertrag, dieser passus ist natürlich schwachsinn. weil es nur ein vorteil für den kunden ist und schlecht für euch. dadurch habt ihr ja keine sicherheit. besser wäre eine abschlag bei nicht-gefallen (30-50%).
dann geht man nicht ganz leer aus und der kunde ist vlt nich ganz so leichtsinnig alles abzulehnen.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 08.04.2009 10:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 10:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Formaljuristisch wie es so schön heißt ist die Sache wohl klar, was im Vertrag steht und abgesegnet ist gilt in aller Regel.
Einzelne Paragraphen könnte man dann höchstens noch wegen Sittenwidrigkeit anfechten.
Wenn noch nichts schriftlich fixiert ist und Eure interne sowie externe Kommunikation versagt, dann war das der goldene Schuss ins Knie. * Ich geb auf... *

Aber: wenn es bereits ein Briefing gab, dann muss doch auch das Budget des Kunden abgeklärt worden sein, und anhand dessen würde ich festlegen, wieviele Entwürfe dem Kunden "zustehen". Im Zweifelsfall in diesem Punkt einfach nochmal explizit Rücksprache halten (lassen)... Kunde ist halt immer wieder König * Ich will nix hören... *
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 10:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Kinder, wir fangen an zu raten. Und dann antwortet jemand auf das geratene und dann wird das wieder gedeutet und am Ende weint wieder einer. *zwinker*

Ich glaub, SCO hat das schon so weit im Griff. Man wird miteinander reden, die Kollegin dies verbockt hat kriegt nen Einlauf und gut ist.

Grins
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
SCO-Design
Threadersteller

Dabei seit: 21.09.2004
Ort: BLK
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 10:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Genau Nimroy Grins

Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank für eure Mühen!
  View user's profile Private Nachricht senden
Vektorpate

Dabei seit: 05.09.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 10:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Man wird miteinander reden, die Kollegin dies verbockt hat kriegt nen Einlauf und gut ist.

Grins


Das dachte ich von Anfang an *bäh*
  View user's profile Private Nachricht senden
RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 11:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zunächst einmal:

Juristisch dürfte es sich hier (Ausschreibung hin oder her) um einen Werkvertrag handeln, § 631 BGB.

Grds. sollte in dem Vertrag geregelt sein, welche Art und Güte das Werk aufzuweisen hat. Sollte das Werk von Dir so beschaffen sein, wie im Vertrag vereinbart (Design, Farben, etc.) muss es vom Besteller abgenommen werden.

Sollte in dem Vertrag nichts hinsichtlich Qualität geregelt sein, so würde es problematisch.

Für nähere Auskünfte müsste ich mir den Vertrag ansehen.

Gruß

AF
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Vergütung für Zeichnungen (iOs- und Androidapp)
Vergütung von Entwürfen bzw. Layouts zwischen AN und AG
Angemessene Vergütung für Kreative - Neue Regelung ab März
Webseite in USA erstellt - Behandlung der MwSt?
Design erstellt und zur Verfügung stellen
Aus Internetfot eine Illustration erstellt (rechtlich?)
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.