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Thema: Vergütung für Zeichnungen (iOs- und Androidapp) vom 05.12.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vergütung für Zeichnungen (iOs- und Androidapp)
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froschfinger
Threadersteller

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Verfasst Fr 05.12.2014 11:28
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Vergütung für Zeichnungen (iOs- und Androidapp)

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Hallo, liebe Mediengestalterforenmenschen Lächel,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Subforum, wenn nicht, bitte verschieben!

Ich bin unlängst, als jemand, der hauptsächlich Webdesign und -umsetzung macht, in die wunderbare Verlegenheit gekommen, für ein zukünftiges Spiel für iOS und Android Zeichnungen anfertigen zu können. Dabei ist das Thema Nutzungsrechte natürlich aufgekommen, und ich wollte Euch dazu gern einmal um Rat fragen, weil ich mich mit dem Thema in Bezug auf Zeichnungen, Apps, Weiterverwendung noch überhaupt nicht beschäftigt hatte.

Also, für die Nutzung in der App und für jegliche Werbung, die keinen eigenen Umsatz erzeugt und lediglich der Bewerbung des Spiels dient, haben wir einen Festpreis für meine Erstellung sowie eine Nutzungspauschale von 20% auf den Festpreis vereinbart. Für alle weiteren Verwendungen, z.B. weitere Apps ohne mein Zutun, T-Shirts, Franchise o.ä., die eigenen Umsatz unabhängig vom Spiel erzeugen, sind wir übereingekommen, dass wir einen festen Prozentsatz vereinbaren wollen.

Meine Fragen hierzu: Ist es üblich, Eurer Erfahrung nach, in solch einem Falle nach Verwendungszwecken Nutzungsrechte zu splitten und für über den Hauptzweck hinausgehende Verwendungen gesondert zu vergüten? Mein Kunde meinte, er habe mit anderen gesprochen, die ihm erzählten, dass man einmal vergüte und dann sei’s gut. Das wird sicherlich unterschiedlich gehandhabt, aber vielleicht gibt es eine übliche Vorgehensweise. Wenn ja, ist eher ein einmaliger Betrag oder tatsächlich eine Beteiligung gebräuchlich? Und was meint Ihr, mit wieviel Prozent man hier veranschlagen kann?

Ich bin mir sicher, dass man das kaum verallgemeinern kann und weiß natürlich, dass genaue Regelungen immer von den Beteiligten und vom Projekt abhängt. Mir wäre nur jede Erfahrung und Einschätzung Eurerseits wertvoll, weil ich in diesem Bereich noch ganz grün bin und gern besser einschätzen würde, ob mein Vorgehen (Grundpreis+Nutzungspauschale, % für weitere Nutzung) angemessen ist und was ich veranschlagen kann.


Danke Euch im voraus!

froschfinger
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Verfasst Fr 05.12.2014 12:22
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Grundsätzlich muss jede Nutzung angemessen vergütet werden. So stehts im UrhG. Dass das nicht immer passiert und was angemessen ist... ja, da wirds dann schwierig.

Grundsätzlich würde ich schon für weitere Nutzungen über das Spiel hinaus mit deinen Illustrationen eine Vergütung vereinbaren. Du musst abschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass damit der große Reibach gemacht wird. Dann verhandle eine prozentuale Beteiligung. Vielleicht 25-40%, kommt drauf an. Lizenzen im Buchgeschäft werden auch mal mit 60% vom Gewinn vergütet.

Wenn dein Kunde lieber direkt einmal eine Summe zahlen will, sollte die eben so hoch sein, dass evtl. Prozente ausgeglichen sind, denn dann bist du ja nicht mehr beteiligt. Überleg doch mal, was meinetwegen ein Shirt mit deinem Motiv kosten würde, was wäre wenn du 40% vom Gewinn bekommst (am besten noch vom Verkauf, nicht vom Gewinn, da wurde dann ja schon alles abgezogen was so geht) und das rechnest du hoch. Und dann das ganze noch mal mit Preisen für weitere Apps etc. Etwas müßig, geb ich zu, aber dann hättest du eine ungefähre Summe.

Du kannst die Summe für die zusätzlichen Nutzungsrechte auch pauschal kalkulieren, indem du die Erstellungsvergütung mit den entsprechenden Nutzungsfaktoren multiplizierst. Sprich will der Kunde viel damit machen, wird der Faktor höher, vielleicht 2, will er nur eine andere App und mit einem Motiv ein Shirt bedrucken, dann landest du vielleicht bei 0,4 oder 0,6... Wäre jetzt meine Schätzung, grob über den Daumen.

Oder ihr sprecht über eine Summe (pauschal oder Beteiligung), wenn es soweit ist und der Kunde wirklich ein Shirt bedrucken lassen will. Geht auch.
 
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froschfinger
Threadersteller

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Verfasst So 07.12.2014 14:51
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Hallo Illumaus,

danke für Deine schnelle und so gehaltvolle Antwort (hatte keine Benachrichtigung bekommen)!

Grundsätzlich ist es so, dass es deren und mein erstes Mal ist - auch sie haben bisher noch keine Spiele oder anderen Apps gebaut, sind aber schon lange im Bereich Software unterwegs. Sie wissen natürlich selbst noch nicht, wie das Spiel ankommen wird und welche Nutzungsformen meiner Grafiken noch folgen werden. Es ist also nicht einmal klar, ob es soetwas wie T-Shirts oder Tassen mit den Tierchen geben wird Grins. Oder ob es noch wesentlich weiter geht. Mein Kunde will allerdings gleich zu Anfang klar haben, wie und unter welchen Bedingungen er meine Grafiken verwenden kann, und hätte eigentlich ganz gern eine komplette Übertragung der Nutzungsrechte für alles. Da aber niemand abschätzen kann, ob und wieviel weitere Nutzung, also über die App und über klassische Bewerbung der App, die keinen zusätzlichen Profit generiert, hinaus, es geben wird, schlugen beide Seiten nun eine prozentuale Regelung vor. Eine pauschale Summe im voraus oder "Wir regeln das dann später" fällt bei soviel Unklarheit leider raus.

Ich würde dem Kunden gern irgendwie nachweisen, welche Prozente ungefähr angemessen wären, wüsste aber auch nicht, ob es für den deutschen Markt überhaupt irgendeine Referenz zum Nachschlagen gäbe - hast Du da irgendeine Idee? Dein angegebener Rahmen klingt erst einmal gesund, ich würde das nur gern ein wenig einschränken und bestenfalls belegen.

Viele Grüße und schon einmal vielen Dank

froschfinger
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Benutzer 37983
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Verfasst So 07.12.2014 15:15
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Das Problem ist, dass es für unterschiedliche Nutzungsformen unterschiedliche Prozente geben kann. Auch was die Üblichkeiten (so man von solchen sprechen kann) angeht. Da jetzt also pauschal 50% zu sagen ist schwierig. Obwohl das sicherlich keine schlechte Beteiligung wäre. Ich meine, z.B. bei eBooks gibts weniger für den Autoren und den Illustrator.

Aber ob deine Bilder je in einem eBook landen? Ist also schwierig, da jetzt pauschal eine Summe zu nennen. Versuch eben, so hoch wie möglich zu gehen. 50% (von was muss auch noch vereinbart werden) sind doch sicherlich nicht schlecht. Aber mit Üblichkeiten wirst du schlecht argumentieren können, weil es nicht für alles sowas gibt. Die Möglichkeiten der Nutzung sind einfach zu groß.
 
froschfinger
Threadersteller

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Verfasst So 07.12.2014 16:38
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50 Prozent dann aber sicherlich vom Gewinn und nicht vom Umsatz?

Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Situation ist - die Eier sind überhaupt noch nicht gelegt, Kunde möchte aber einen festen Satz wissen, zu dem ich beteiligt werden möchte. Wenn wir es am Gewinn ausmachen, dann wird das ein hoher Aufwand, weil sie für jede Sache entsprechend den Gewinn ausrechnen und mir belegen müssen. Beim Umsatz dürfte die Rechnung einfacher sein, aber der Prozentsatz mal lukrativer und mal weniger effizient für den Kunden, weil er verschiedene Gewinnmargen je Produkt haben wird. Also wird das wohl eine gewagte und unbelegbare Schätzung für mich werden, und Kunde sagt entweder ja oder nein.
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Benutzer 37983
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Verfasst So 07.12.2014 17:39
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Du kannst ja auch 40% vorschlagen und dann vom Umsatz...

Die Buchhaltung des Kunden hat so oder so zu tun, sobald du was abbekommst. Vereinbare auch eine Zahlungsweise. Halbjährlich oder einmal im Jahr und wann genau.
 
froschfinger
Threadersteller

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Verfasst Mo 08.12.2014 00:57
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Hm ja, wobei ich glaube ich ein wenig runtergehen werde... auch wenn ich nichts dafür kann, dass der eigentliche Gewinn des Kunden so völlig überhaupt nicht feststeht, weil nicht klar ist, was eigentlich produziert wird, wenn überhaupt Grins.


Danke Dir vielmals! An die Zahlungsweise werde ich denken!
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 08.12.2014 10:36
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froschfinger hat geschrieben:
Hm ja, wobei ich glaube ich ein wenig runtergehen werde... auch wenn ich nichts dafür kann, dass der eigentliche Gewinn des Kunden so völlig überhaupt nicht feststeht, weil nicht klar ist, was eigentlich produziert wird, wenn überhaupt Grins.

Ich muss da mal blöd nachfragen, kommt dir dein Auftraggeber auch so entgegen? Deine Arbeit hat einen bestimmten Wert und du hast die "marktübliche" Vergütung auf deiner Seite, also warum sofort alles unterbieten?
 
 
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