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Thema: Vergütung von Entwürfen bzw. Layouts zwischen AN und AG vom 26.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vergütung von Entwürfen bzw. Layouts zwischen AN und AG
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globx
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Radeberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.08.2008 15:33
Titel

Vergütung von Entwürfen bzw. Layouts zwischen AN und AG

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Hallo,

vielleicht kann mir jemand zu folgendem Thema helfen.

Ich habe zwecks guter Auftragslage jemanden eingestellt. Im laufe der Arbeitsverhältnisses kam
es zu einem Fahrzeugentwurf/Fahrzeuglayout das mit der Angestellte entworfen hat.
Nach gütlicher und vereinbarter Trennung des Arbeitsverhältnisses kam es zu folgendem Sachverhalt:

Zitat Arbeitnehmer "Laut Mediengesetzt ist mein Gehalt (Arbeitnehmer) für meine Leistungen eine „stillschweigende Vereinbarung“ über die Nutzungsrechte meiner Entwürfe und Layouts. Das heißt innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer die Pflicht zur unentgeltlichen Übertragung eines Nutzungsrechtes an den Arbeitgeber.
Ist aber das bestehende Beschäftigungsverhältnis beendet, erlischt das Anrecht des Unternehmens auf das Nutzungsrecht und es fällt zurück an den Urheber.

Aus diesem Grund habe ich Sie gebeten, das bereits erwähnte Layout nicht weiterhin zu verwenden.
Erfahrungsgemäß sollte aber eine gütliche Einigung möglich sein, indem ich an Sie das Nutzungsrecht mittels der Namensnennung des Urhebers und durch eine finanzielle Abgeltung abtrete.


Frage: Kann mir der Arbeitnehmer bzw. alle die bisher bei mir gearbeitet haben die Verwendung Ihrer Layouts/Texte und der gleichen untersagen?
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.08.2008 15:55
Titel

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Lass mich raten: sowas wurde nicht vorher Vertraglich festgelegt?

Wobei ich eigentlich bisher immer gehört habe das der Arbeitnehmer das Nutzungsrecht an die Firma abgibt. So steht es z.B. auch bei mir im Vertrag. Sprich alles was ich hier für die Firma (den Kunden) Layoute gehört quasi der Firma. Urheber bin ich trotzdem, aber ich habe kein Recht später zu sagen "Hey, ich will jetzt Geld dafür weil ihr es nutzt".
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.08.2008 15:58
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So wie maily das sagt und normal steht genau dieser Spruch in jedem Arbeitsvertrag, alles andere waer sehr sehr leichtsinnig fuer den AG.
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 26.08.2008 18:38
Titel

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Alles andere wäre an sich auch Quatsch. Der Arbeitnehmer bekommt vom Arbeitgeber Geld, dass dieser für ihn arbeitet. Und alles, was er demnach auf Arbeit bzw. innerhalb dieses Arbeitsverhältnis' macht, gehört dem Arbeitgeber. Soviel zum Logischen.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.08.2008 23:09
Titel

Re: Vergütung von Entwürfen bzw. Layouts zwischen AN und AG

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globx hat geschrieben:
Ist aber das bestehende Beschäftigungsverhältnis beendet, erlischt das Anrecht des Unternehmens auf das Nutzungsrecht und es fällt zurück an den Urheber.


Das halte ich für Unsinn.
Ausser es wurde explizit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich festgehalten.

Zur Logik und gängigen Praxis wurde ja schon alles gesagt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.08.2008 08:16
Titel

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soweit ich informiert bin gehen mit bezahlen des gehaltes quasi die uneingeschränkten nutzungsrechte auf dich über. ich würd aber zur vorsicht noch mal einen anwalt kontaktieren und durch diesen an deinen ex-arbeitnehmer dann auch ein schreiben schicken, das seine ansprüche unbegründet sind und er sich diese an den hut stecken kann *zwinker*

http://www.it-recht-kanzlei.de/umfang-nutzungsrecht-arbeitnehmer.html hier auch mal stöbern...
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