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Thema: Angemessene Vergütung für Kreative - Neue Regelung ab März vom 28.02.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Angemessene Vergütung für Kreative - Neue Regelung ab März
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eugen.schuetz
Threadersteller

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Verfasst Di 28.02.2017 15:52
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Angemessene Vergütung für Kreative - Neue Regelung ab März

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Zitat:
Ab dem 1. März gilt angemessene Vergütung für Kreative

Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.

Quelle: bundesregierung.de


Da musste ich etwas schmunzeln * Ööhm... ja? * . Das man es generell besser regelt finde ich super, ich bin aber gespannt, ob es im Alltag umsetzbar ist. Was sagen die Profis, die damit Tagtäglich zu tun haben?

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03/2016-03-16-urheberrecht.html

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Urhebervertragsrecht.html;jsessionid=30CA60FEBB6F288D777058C8431E2A09.1_cid297?nn=6704238


Zuletzt bearbeitet von eugen.schuetz am Di 28.02.2017 15:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 28.02.2017 17:47
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Genau das sollen die überarbeiteten Bedingungen ja verbessern - nicht den Anspruch, sondern die Durchsetzbarkeit. Das geht zumindest in die richtige Richtung.
 
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eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
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Verfasst Mi 01.03.2017 09:42
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Wie sieht es mit alten Verträgen aus? Da habe ich nichts rauslesen können.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 01.03.2017 10:20
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Was für Verträge?
 
eugen.schuetz
Threadersteller

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
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Verfasst Mi 01.03.2017 10:48
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Nefliete hat geschrieben:
Was für Verträge?


Es heißt: Soweit ein Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt habe, soll er sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten können.

Gilt es auch für alte Verträge oder erst für Verträge ab März?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 01.03.2017 13:07
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Ach so. Das weiß ich nicht. Würde mal vermuten, das es erst für Verträge gilt, die ab März geschlossen werden. Rückwirkend bei Verträgen haut, glaube ich, nicht hin.
 
 
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