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Verfasst Di 28.02.2017 15:52 Titel
Angemessene Vergütung für Kreative - Neue Regelung ab März
Zitat:
Ab dem 1. März gilt angemessene Vergütung für Kreative
Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft.
Quelle: bundesregierung.de
Da musste ich etwas schmunzeln . Das man es generell besser regelt finde ich super, ich bin aber gespannt, ob es im Alltag umsetzbar ist. Was sagen die Profis, die damit Tagtäglich zu tun haben?
Genau das sollen die überarbeiteten Bedingungen ja verbessern - nicht den Anspruch, sondern die Durchsetzbarkeit. Das geht zumindest in die richtige Richtung.
Dabei seit: 21.12.2007 Ort: Berlin Alter: 40 Geschlecht:
Verfasst Mi 01.03.2017 10:48 Titel
Nefliete hat geschrieben:
Was für Verträge?
Es heißt: Soweit ein Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt habe, soll er sein Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten können.
Gilt es auch für alte Verträge oder erst für Verträge ab März?
Ach so. Das weiß ich nicht. Würde mal vermuten, das es erst für Verträge gilt, die ab März geschlossen werden. Rückwirkend bei Verträgen haut, glaube ich, nicht hin.
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