mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 06:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Kunde will für Logo nicht bezahlen! vom 16.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will für Logo nicht bezahlen!
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.08.2010 14:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
... durch Beauftragung bzw. Bestätigung des Angebotes zu Stande gekommen sein könnte. Wenn es sich hierbei um Kaufleute im Sinne des HGB handelt, könnte sogar Schweigen Zustimmung bedeuten.


Aus diesem Grund macht es Sinn, vor allem wenn kein unterschriebenes Angebot/Vertrag vorliegt, an den Kunden eine Auftragsannahmebestätigung zu schicken. Wird dieser nicht widersprochen, kann man von einer Auftragserteilung ausgehen.

Andererseits sehe ich es in diesem Fall wie z.B. Illumaus. Durch die eindeutigen Korrekturwünsche des Kunden ist man aus einer möglichen Angebots-/ Pitchingphase heraus. Dann liegt ein mündlicher Vetragsschluss vor, da eine Leistung bestellt wurde, die nicht unendgeltlich zu erbringen ist.

Man kann auf jeden Fall die bisher geleistete Arbeit in Rechnung stellen. Wenn nicht gezahlt wird: mahnen!

Denn: Für den Kunden ist nicht nur das Endprodukt verwertbar, sondern alle Daten, Präsentationen, Ideen und andere Dinge, die bis dahin erbracht wurden. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er das Logo nun nicht nutzen möchte, da es bei individuellen Einzelanfertigungen nichtmal ein gesetzliches Rückgaberecht gibt - wenn ich mich nicht komplett irre: §312 BGB


Zuletzt bearbeitet von Illunatic am Di 17.08.2010 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.08.2010 15:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ein Vertrag (ausgenommen unter Eheleuten) bedarf keiner Form. Wenn zwei Vertragspartner einem Austausch von Gütern und Leistungen zustimmen, dann ist der Vertrag zustande gekommen. Es bedarf nicht einmal einer mündlichen, geschweige denn einer schriftlichen Vereinbarung oder gar einer Unterschrift. Eine Auftragsbestätigung ist auch nicht notwendig.
Dass ein schriftlich festgelegter Vertrag im Streitfall bessere Beweislast erzugt steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist durch die E-Mails eindeutig gegeben. Spätestens durch den Schrifverkehr über die zwei Änderungen. Das führt auch zu einem Beweis des vorhergehenden.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
 
Ähnliche Themen Kunde mit Logo unzufrieden - möchte weniger bezahlen.
Kunde will nicht bezahlen
Kunde möchte nicht bezahlen
Kunde will zusätzliche Leistung nicht bezahlen
Kunde will trotz Auftrag nichts bezahlen
Kunde will Logokosten nicht mit meinem Std.satz bezahlen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.