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Feddich54
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 23.09.2009 12:58
Titel Kunde will Logokosten nicht mit meinem Std.satz bezahlen |
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Hallo, habe über einen Bekannten eine Empfehlung zur Gestaltung eines Logos für einen Bekannten seinerseits erhalten.
Nach kurzer Zeit viel der Mittelsmann weg und ich habe mich direkt mit dem Interessenten per Emailkontakt verständigt.
Ich hatte ihm 6 unterschiedliche Entwürfe zugesendet und er hatte sich dann auch schon auf 2 von diesen begrenzt. Änderungen gewünscht die ich erledigte, es aber immer noch nicht seinem Geschmack entsprach. Dann ließ er sich nicht mehr hören u ich fragte nach, dass er mir doch noch eine Skizze zuschicken wollte, wie er sich es sich vorstellte.
Daraufhin schrieb er mir folgendes:
unser Wundertüten Designer hatte am Rande mitbekommen und mich mit dem „Wunschlogo“ Ende der letzten Woche überrascht.
Bitte lassen Sie mich wissen, was Sie für die bisher erledigte Arbeit haben möchten und senden uns eine Rechnung zu.
Ich schrieb ihm eine Rechnung über 6 Stundenarbeitszeit mit nem Std.satz von 35,--Euro.
Die ist er nicht gewillt zu zahlen, da ihm diese zu hoch erscheint, und er sein Wunschlogo nicht erhalten hat:
Für die Endfassung des Logos haben wir nun 112,50 Euro bezahlt inkl. Korrekturen, Vorlage als PDF und PSD Datei – und so, wie es sein sollte.
Er hatte mir zu Anfang keinen offiziellen Auftrag erteilt, wie kann ich mich jetzt verhalten?
Habe übrigens Vektordateien erstellt (als Logo) und keine pixelorientierten PSD-Dateien.
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plasticangel
Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
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Verfasst Mi 23.09.2009 13:04
Titel
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lass mich raten, du hast keinen vertrag?!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.09.2009 13:07
Titel
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Das Geld kannst du dir in die Haar schmieren. Das ist nun mal wirklich: Selber schuld.
Du hast kein Auftrag, hast ih mda mal was hingeschickt ohne über Kosten zu reden. Du kannst ihm nur im nchhinein jegliche Nutzung des von dir erstellten Materials untersagen.
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Ryanthusar
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
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Verfasst Mi 23.09.2009 13:32
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Das Geld kannst du dir in die Haar schmieren. Das ist nun mal wirklich: Selber schuld.
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Würde ich so nicht sagen Nimroy. Er hat die Email in der der vermeintliche Kunde um Rechnung bittet, was im Umkehrschluss heißt, dass ein Aufrag da war. Sowas nennt sich konkludentes Handeln. Was die Nutzung angeht hast du natürlich Recht.
Wie immer ohne Garantie oder Rechtsberatung.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 23.09.2009 13:38
Titel
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Ja, das mag sein. Daraus resultiert möglicherweise grundsätzlich ein Anspruch auf Entlohnung. Aber die Höhe ist absolut unklar. Da steht ja letztendlich nur "sag mir mal ne Zahl". Dann wurde ne Zahl genannt und der Kunde sagt "nö".
Bei 190 € Sreitwert wird selbst wenn es nicht auf einen Vergleich hinauslaufen würde vor Gericht ein 1-stündiges Gespräch mit nem Anwalt diese Summe auffressen.
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top
Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Mi 23.09.2009 14:14
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | ... Du kannst ihm nur im nchhinein jegliche Nutzung des von dir erstellten Materials untersagen. |
Um damit ein wenig Druck zu machen, könnte das vielleicht was bringen. Aber wenn der Kunde so dreist ist es trotzdem zu verwenden, wirst du dich kaum auf das Urheberrecht berufen können. (Siehe Signatur)
Das dürfte aber nur unwesentlich deine Forderungen zur erbrachten Arbeit beeinflussen.
Viel Erfolg
top
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PSQueen
Dabei seit: 22.08.2009
Ort: Saarland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.09.2009 01:27
Titel
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Der Kunde möchte das Logo doch eh nicht haben, deswegen wird ihm en Nutzungsverbot wohl herzlich egal sein. Sie hat Glück, dass er kulant war und überhaupt die Rechnung begleichen will, obwohl er nicht das bekommen hat, was er wollte, und deshalb auf einen Dritten zugreifen musste.
Was das Recht angeht: auch ein mündlicher Vertrag oder etwas, was darauf schließt, dass der Kunde zum Auftrag gewillt ist, zählt als Vertrag. Wenn ich mich auf einen Zahnarztstuhl setze, mache ich mit diesem ein Willensvertrag, was bedeutet: mit dem hinsetzen auf den Stuhl signalisiere ich, dass ich eine Behandlung möchte.
Sie kann also den "Vertrag" zumindest mal nachweisen.
Was aber nicht möglich ist, und da hat Nimroy völlig recht, ist den Betrag von 35 Euro/h durchzusetzen. Sowas muss schriftlich irgendwo festgehalten sein, auch wenns in ner mail wäre. Ist es aber nicht. Sollte sie wirklich vor Gericht gehen, wird der Kunde sich damit durchschlagen, dass er nicht das bekommen hat, was er möchte. Das ist aber bei einem Werkvertrag vorraussetzung. Somit wird wohl jeder Richter damit raten, überhaupt nix zu zahlen, da hätte sie sich ein dickes Eigentor mit geschossen. Ich würde versuchen, zu verhandeln, bevor sie nachher leer ausgeht.
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Sa 26.09.2009 02:24
Titel
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Würd mich mal schlaumachen wie das Wunschlogo aussieht vielleicht basiert es ja auf deinen Entwürfen
Dann könnte die Sache für dich besser aussehn
Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Sa 26.09.2009 02:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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