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Thema: Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben vom 02.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 12:49
Titel

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...warum geben so viele Leute eigentlich immer Ihre Arbeiten in verwertbarem Umfang raus, wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat? * Keine Ahnung... *

Selber Schuld kann ich da nur sagen.

Im deutschen Zivilrecht gilt nun mal das Abstraktionsprinzip. D.h. die Bezahlung einer Sache ist unabhängig von deren Übereignung zu betrachten. Das ist doch eigentlich nicht allzu schwer zu begreifen, oder?

Jeder (!!!) der geschäftlich tätig ist sollte sich schonmal auch mit dieser Seite geschäftlichen Handelns befassen!
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 13:17
Titel

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davon ab ist es auch deine pflicht für einen ersatz in deinem krankheitsfall zu sorgen. wenn ein termin vereinbart wurde, und du den aufgrund nicht vorhersehbarer eigenschaften den nicht einhalten kannst, ist das nicht das problem deines kunden.

das er dir allerdings deine leistungen zahlen muss, bis zu dem stand den du abgeliefert hast, davon gehe ich mal aus. schwierig ist die angelegenheit des fehlenden vertrages - wobei du hier auch wieder schlecht abgeschnitten hättest, wegen nicht erfüllung.

und jetzt auf das urheberrecht zu beharren halte ich für unfug. die fehler liegen nicht nur beim kunden (geld schulden = bring schulden) sondern auch bei dir, da du die leistung nicht bis ende durchgeführt hast, und auch nicht für entsprechenden ersatz gesorgt hast.

bin mal auf evtl gerichtliche maßnahmen gespannt.
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Lifechanger
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2007
Ort: Heusenstamm
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 13:27
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
...warum geben so viele Leute eigentlich immer Ihre Arbeiten in verwertbarem Umfang raus, wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat? * Keine Ahnung... *

Selber Schuld kann ich da nur sagen.

Im deutschen Zivilrecht gilt nun mal das Abstraktionsprinzip. D.h. die Bezahlung einer Sache ist unabhängig von deren Übereignung zu betrachten. Das ist doch eigentlich nicht allzu schwer zu begreifen, oder?

Jeder (!!!) der geschäftlich tätig ist sollte sich schonmal auch mit dieser Seite geschäftlichen Handelns befassen!


also es war ja die ganze zeit harmonie pur, war auch mehr als entsetzt als ich dann so ne mail von ihm bekam, hätte ich nie mit gerechnet. wir hatten grade vorher noch teure visitenkarten abgewicklt und die 500€ hat er sofort cash aufn tisch gelegt.. ich hatte also keinen grund zur annahme das es bei der abwicklung/bezahlung jemals zu irgendwelchen schwierigkeiten kommen könnte.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 13:30
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
davon ab ist es auch deine pflicht für einen ersatz in deinem krankheitsfall zu sorgen. wenn ein termin vereinbart wurde, und du den aufgrund nicht vorhersehbarer eigenschaften den nicht einhalten kannst, ist das nicht das problem deines kunden.

das er dir allerdings deine leistungen zahlen muss, bis zu dem stand den du abgeliefert hast, davon gehe ich mal aus. schwierig ist die angelegenheit des fehlenden vertrages - wobei du hier auch wieder schlecht abgeschnitten hättest, wegen nicht erfüllung.

und jetzt auf das urheberrecht zu beharren halte ich für unfug. die fehler liegen nicht nur beim kunden (geld schulden = bring schulden) sondern auch bei dir, da du die leistung nicht bis ende durchgeführt hast, und auch nicht für entsprechenden ersatz gesorgt hast.

bin mal auf evtl gerichtliche maßnahmen gespannt.


Genau. Normalerweise sollte man sich solche Fälle vorher konstruieren und dementsprechend in die AGB aufnehmen.
Ersteinmal darf/durfte er deine Seite natürlich nicht nutzen. Außer es besteht die Erlaubnis dafür, was natürlich sein könnte, da ja "etwas online zu sehen sein sollte". Darüber kann man sich dann aber streiten...
Und du hättest dich darum kümmern müssen, was mit dem Auftrag während deiner Krankheit geschieht. Heißt, du musst normalerweise den Vertrag auflösen lassen (ja, das muss der Kunde tun, er hat Anspruch darauf) oder deinerseits Kosten abziehen, die den Preis mindern.

Normalerweise solltest du auf jeden Fall soweit Recht bekommen, dass du "etwas" bezahlst (wie viel kann ich so nicht sagen) bekommst und die Nutzung u.U auch weiterhin dem Käufer untersagt wird. Dies allerdings nur in letzter Instanz wegen Vertragbruches.

Wenn du einem Rechtsstreit umgehen willst, löse von dir aus den Vertrag auf (ist dein Recht, da du nicht liefern konntest) und untersage ihm die Nutzung. Dann bekommst du zwar dein Geld nicht wieder, aber hast viel weniger Stress und wahrscheinlich weniger Schaden als mit Rechtsstreit.
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Lifechanger
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2007
Ort: Heusenstamm
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 13:31
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
davon ab ist es auch deine pflicht für einen ersatz in deinem krankheitsfall zu sorgen. wenn ein termin vereinbart wurde, und du den aufgrund nicht vorhersehbarer eigenschaften den nicht einhalten kannst, ist das nicht das problem deines kunden.


mh nochmal, was heisst denn nicht einhalten? die sache war bis auf die aktualisierten Texte fertig, und das er sie einpflegen kann wenns hart auf hart geht wusste ich ja weil er ja noch eigene webseiten auf "ich kann die texte selber ändern" bereits seit jahren betreibt. er wollte sogar das newsletter skript selber programmieren aufgrund seiner programmierkenntnisse (wir haben dann das vorhandene von 1&1 genommen).. also ists keinesfalls so das ich ihn da vollkommen hilflos hab sitzen lassen.

die seite ist ja online, also beweists ja das er die texte sehr wohl selbst einpflegen konnte - er hats ja gemacht.

und was ich alles hätte machen können und sollen im "krankheitsfalle" - sagen wir mal ich war ein bisserl mehr damit beschäftigt am leben zu bleiben und wieder auf die füsse zu kommen. Aber du hast shcon recht, das interessiert ja keinen.
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Lifechanger
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2007
Ort: Heusenstamm
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 13:42
Titel

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Zitat:
Normalerweise solltest du auf jeden Fall soweit Recht bekommen, dass du "etwas" bezahlst (wie viel kann ich so nicht sagen) bekommst und die Nutzung u.U auch weiterhin dem Käufer untersagt wird. Dies allerdings nur in letzter Instanz wegen Vertragbruches.


erstmal danke für den qualitativen Beitrag *Thumbs up!*
denke auch das es eine weitere Möglichkeit darstellt sich halt die Nutzung der letzen Monate zahlen zu lassen und dann die weitere Nutzung zu untersagen. Fragt sich dann nur wieviel so ne Teilnutzung dann wert ist. Immerhin ist das Teil ja nahezu fertig übergeben worden und der volle Wert ergibt sich ja nicht durch eine bestimmte Nutzungsdauer.

Sie hat ja vom ersten Tag der Nutzung an ihren Zweck erfüllt. * Keine Ahnung... *
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 14:12
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Ja, das könnte man so machen. Such zum Beispiel mal nach "Webseite mieten", da findest du schon einige Unternehmen, die das anbieten. Die Preise sind halt ziemlich niedrig. 30-100€ / Monat. Aber ich finde das wäre auch eine angemessene Leistung so abzurechnen.
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 14:43
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Lifechanger hat geschrieben:


...also es war ja die ganze zeit harmonie pur, war auch mehr als entsetzt als ich dann so ne mail von ihm bekam, hätte ich nie mit gerechnet. ...


In der verklärenden Rückschau sind meist alle Kontakte gut. Der Streit fängt immer erst mit dem Streit an!

Deswegen braucht man bei aller Harmonie bereits im Vorfeld eine klare Kante, die man trotzdem fahren muß. Gute Geschäftsbeziehungen halten eine solche Kante auch bereits im Vorfeld aus.

Mein Lieblingsanwalt hat mir das mal an einem anderen beispiel erklärt: Die besten Nachbarschaften bestehen über einen existierenden Gartenzaun! In dem Augenblick, wo die Nachbarn sich so gut verstehen, das sie den trennenden Zaun abreißen, ist der erste Rechtstreit nicht mehr fern!

Nur durch die klare Trennung dessen, was meins ist und was Deins kann man solchen Konflikten aus dem Weg gehen. Denn wenn Du Deinem Superduperharmoniekunden erst mal die Daten gegeben hast, dann hält er sie eben für seine - egal ob gezahlt oder nicht. Wäre der "Zaun" noch dagewesen, dann hätte er eben gewußt, was seins und was Deins ist...


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mi 02.04.2008 14:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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