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Thema: KSK - die 1000 Euro-Falle! vom 11.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> KSK - die 1000 Euro-Falle!
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Alff Orden
Threadersteller

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Verfasst Fr 11.11.2011 01:39
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KSK - die 1000 Euro-Falle!

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Hallo, ich hoffe, ich habe das richtige Subforum erwischt.

Ich habe mich ca. anfang des Jahres bei der KSK anmelden wollen, und nach endlosem Unterlagen schicken ist heute ein Bescheid gekommen, das ich quasi "angenommen" bin. Gut und schön. Aber ein paar Blätter weiter steht, ich soll jetzt sofort (bzw. ich habe zwei Wochen zeit) ca. 1000 Euro bezahlen! Irgendwelche Beiträge seit ich den Antrag gestellt habe ... :O

Eigentlich hiess es doch, es brächte Vorteile in der KSK zu sein. Und nun soll ich so viel Geld bezahlen (das ich mom. nicht mal habe.)

Infos: Bin freiberufl. Grafikdesigner und bisher privat Krankenversichert. Ein Grund für mich zur KSK zu wechseln war auch, aus der Privatversicherung heraus zu kommen.

Weiss jemand mehr? :S

mfG,

Alffi
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Alff Orden
Threadersteller

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Verfasst Fr 11.11.2011 02:33
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Nachtrag: Es handelt sich offenbar um Rentenversicherungsbeiträge *Schnief* Ich will gar nicht Rentenversichert sein. Allerdings, ich pflege einen nahen Verwandten, und dessen (des Verwandten) Krankenkassen haben bisher für mich in die Rente eingezahlt. Ist das irgendwie relevant?
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 11.11.2011 08:49
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Wenn geprüft wurde, dass Versicherungspflicht über die KSK besteht, zahlst du die Beiträge ab dann, als du den Antrag eingereicht hast. Sprich seit Anfang des Jahres. So werden die ca 1000,- zusammen kommen. Darüber erhälst du eine Bestätigung, die du bei deiner aktuellen KV einreichst und diese zahlt dir dann die Beiträge zurück, die du ja dann doppelt bezahlt hast. Und schon ist wieder alles im Lot. Klar ist das einmal Mehraufwand, aber das lässt sich wohl nicht vermeiden.
 
Alff Orden
Threadersteller

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Verfasst Fr 11.11.2011 10:09
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Illumaus hat geschrieben:
Wenn geprüft wurde, dass Versicherungspflicht über die KSK besteht, zahlst du die Beiträge ab dann, als du den Antrag eingereicht hast. Sprich seit Anfang des Jahres. So werden die ca 1000,- zusammen kommen. Darüber erhälst du eine Bestätigung, die du bei deiner aktuellen KV einreichst und diese zahlt dir dann die Beiträge zurück, die du ja dann doppelt bezahlt hast. Und schon ist wieder alles im Lot. Klar ist das einmal Mehraufwand, aber das lässt sich wohl nicht vermeiden.


Danke für deine Antwort! Auf dem Schrieb steht allerdings nicht "KV", sondern "RV-Beitrag", demnach also Rentenversicherung. Wie läuft es denn da? Ich pflege einen Verwandten, und dessen Krankenversicherung zahlt und zahlte für mich Rentenbeiträge.
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Benutzer 37983
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Verfasst Fr 11.11.2011 10:10
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Vielleicht kannst du dir dann die Beiträge von dort wieder holen, wenn es doppelt bezahlt wurde. Ich kann nur von der KV sprechen, weils bei mir um die ging und sich überschnitten hat.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Fr 11.11.2011 11:09
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was sagt denn die ksk dazu? vlt können die dir direkt weiterhelfen. sowas muss bei denen bestimmt schön öfter vorgekommen sein. *zwinker*
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 11.11.2011 11:26
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wenn du dich über die ksk versicherst bist du erstmal rentenversicherungspflichtig (was du als "normaler" selbstständiger nicht wärst). dein fall mit dem verwandten den du pflegst ist allerdings etwas speziell. hier würde ich auch mal direkt bei der ksk anrufen und den sachverhalt klären. wahrscheinlich wissen die von dem vorgang gar nichts und nehmen an du bist ein ganz normaler künstler, der sich eben über die ksk versichern will.

Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 11.11.2011 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

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Ort: Bremen
Alter: 58
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Verfasst Fr 11.11.2011 13:16
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Sollte man dann vielleicht mal diesen Thread-Titel mal etwas entschärfen?
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