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Thema: grüner apfel bei zahnärzten geschützt vom 31.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> grüner apfel bei zahnärzten geschützt
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drosteman79
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Verfasst So 03.02.2008 12:30
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Astro hat geschrieben:
Die eigentliche Frage betrifft also schlicht die Verhältnismäßigkeit.


Würde ich so gar nicht mal sagen.

Ich denke eine Abmahnung darf auch ruhig richtig Kohle kosten. Denn irgendwie muß man - das merkt der c_writer schon richtig an - vielen bei denen man zur Abmahnung greifen muß auch wirklich einen Schuß vor den Bug geben, um zu zeigen: wer mitspielen will muß sich an die Regeln halten.

Man muß sich doch bloß mal bei eBay, my-hammer, undertool und co umsehen, wo irgendwelche Deppen Sachen verkaufen die man nicht verkaufen kann. Da werden Urheberrechte verkauft, da wird ein Copyright verkauft, da werden Websites mit Bildmaterial von der "Bildagentur Google" dekoriert etc.
Ja ich finden diese Leute muß man richtig bluten lassen. Da kenne ich kein Verständnis, keine Verharmlosung, kein Mitleid.

Im privaten gibt es ja wohl immer noch die Überlegungen die erste Abmahnung in ihren Kosten auf maximal 50€ zu beschränken.

Hier geht es meiner Meinung darum, dass ein Symbol mit enormer Verbreitung geschützt wird, und zu unklar definiert ist. So als würde ich mir jetzt den chromfarbenen Schraubenschlüssel für das KFZ-Gewerbe schützen lassen. Was hätte ich da für Abmahnpotential?

Sollte ich vielleicht machen... Grins

Ich hätte kein Problem damit wenn dieser Apfel klarer definiert wäre, z.B. mit einem bestimmten Bissmuster o.ä. Aber einfach nur "grannysmithfarben...", das ist mir viel zu wischiwaschi.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am So 03.02.2008 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
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Verfasst So 03.02.2008 12:38
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drosteman79 hat geschrieben:
Im privaten gibt es ja wohl immer noch die Überlegungen die erste Abmahnung in ihren Kosten auf maximal 50€ zu beschränken.

Oh ja, Frau Zypries hat diesbezüglich irgendwann einmal ein paar Nebelbomben geworfen ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 03.02.2008 12:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
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Verfasst So 03.02.2008 18:45
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Bevor du Leute hier des Schwachsinns anprangerst überleg noch mal genau. Wenn ich die Eintragung richtig verstanden habe, ist der Apfel aber kein Symbol. Er steht für nichts. Er ist nur ein Apfel, in den man reinbeißen soll. Und dass das schützenswert ist?
Dann könnte ich genausogut als Pizzabäcker eine Salamipizza sichern und Pizzabäcker oder Restaurants abmahnen, die Salamipizzen auf ihren Karten und Websites haben. Das ist ja krank.
Der blöde Apfel ist nicht als Logo geschützt, sondern als Apfel. Als Apfel an sich.
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 18:53
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Astro hat geschrieben:

Dann könnte ich genausogut als Pizzabäcker eine Salamipizza sichern und Pizzabäcker oder Restaurants abmahnen, die Salamipizzen auf ihren Karten und Websites haben. Das ist ja krank.


na das geht schon mal gar nicht
http://www.markengesetz.de/markeng1und2.htm#p8
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O2noob

Dabei seit: 05.11.2005
Ort: frankfurt
Alter: 34
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Verfasst So 03.02.2008 23:34
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ich hab mal gehört dass man sich nur dinge
patentieren lassen darf die nicht allgemein
geläufig sind.

wie kann dann sowas sein?
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 23:41
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O2noob hat geschrieben:
ich hab mal gehört dass man sich nur dinge
patentieren lassen darf die nicht allgemein
geläufig sind.

wie kann dann sowas sein?


Es gibt diverse RAs die hier berechtigte Zweifel haben, und soweit ich gelesen habe auch bereits Ambitionen einen Löschungsantrag zu stellen.

Auch ist anders als von c_writer suggeriert der Entscheidung eines einzelnen Landgerichts - selbst wenn es in 4 Fällen war - keine übermässige Bedeutung beizumessen.

Es wäre doch arg fraglich ob diese Urteile in der nächsten Instanz Bestand haben.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 23:42
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Geht's jetzt schon um Patente? Hmm...?! Da hab' ich wohl den Uebergang verpasst.
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 23:45
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Ein wunderbarer Kommentar, dem eigentlich nichts hinzuzufügen ist, findet sich im MarkenBlog:

Zitat:
Lieber Leser,
Lieber Herr Krinke,

Sie haben doch völlig Recht, wenn Sie darauf hinweisen, daß
das Institut der Abmahnung durchaus seine Berechtigung hat.
Dreisten und vorsätzlichen Markenausbeutern muß entschieden
entgegengetreten werden, um den eigenen Ruf und den der
Marke zu schützen. Das ist Sinn und Zweck des Markenrechts!

Aber wie sieht es in dem besagten Apfel Fall wirklich aus?
Ist ein reiner Apfel im Rahmen einer zahnärztlichen Dienstleistung ohne Slogan (Wort-Bild-Marke) überhaupt schutzfähig und besteht tatsächlich
Verwechslungsgefahr, wenn ich einen reinen Apfel auf der Homepage verwende?

Derlei Auswüchse in der Rechtspraxis sind als eher bedenklich einzustufen. Der Apfel ist schon immer “Symbol” für gesunde Zähne gewesen und somit nicht als Idee zur Verwendung auf der Zahnarzthomepage geschützt. Anders mag der Fall zu beurteilen sein, wenn der Apfel eine ganz bestimmte vom Durchschnittsapfel sehr unterschiedliche Form aufweist und/oder sogar zusammen mit dem geschützten Slogan verwendet wird. Die reine Verwendung eines “Standard-Apfels” darf keinen Rechtsverstoß darstellen und stellt auch keinen Rechtsverstoß dar!

Alles andere wäre grotesk! In diesem und auch ähnlichen Zusammenhängen von schnöden Abmahnaktion zu sprechen ist m.E absolut korrekt. Denn nichts anderes ist es! Solange es aber genug Kollegen gibt, die sich für derartige Aktionen nicht zu schade sind, wird auch auf diesen Feldern weiter abgemahnt, gestritten und Kasse gemacht.

Ich kenne die zitierten Entscheidungen nicht, halte sie jedoch im Ergebnis schon für falsch. Letztlich handelt es auch nur um unterinstanzliche Beschlüsse eines Landgerichts. Da habe ich schon schwachsinnigeres erlebt, aber schlimm genug!

Die Apfelgeschichte wäre de jure völlig klar zugunsten der Abgemahnten
zu entscheiden. Das Rechtsinstitut “Abmahnung” wird von leider sehr
vielen Anwaltskollegen rechtsmißbräuchlich verwendet und auch untere Gerichte sehen in dieser Materie oft noch nicht ganz klar. Besserung scheint in Sicht!

Aber dieser Fall hat ja mal wieder gezeigt, daß es sowohl bei den
Juristen, wie auch bei den Kieferorthopädinnen sehr schwarze Schafe gibt!
Laßt sie weiter blöcken!

Der Kollege, der Gegner dieser Abmahnwut “Sympathisanten der Markenverletzer” schimpft kann vermutlich ganz gut von derlei
Geschäftsgebaren leben. Aber das ist wohl die unterste Liga der Anwaltschaft!

PS: Mit Markeneintragungen kann man auch bares Geld verdienen.


Quelle: http://www.markenblog.de/2008/01/14/der-grune-apfel-und-die-mogliche-abmahnung/
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