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Thema: grüner apfel bei zahnärzten geschützt vom 31.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> grüner apfel bei zahnärzten geschützt
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bst
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Verfasst Sa 02.02.2008 18:00
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ist mein alkoholbedingtes freiheitsgefühl so wie aufm schiff oder wie oben im leuchtturm?

lol- ok, bleiben wir beim apfel Lächel

Bei der Unterscheidung geht es imho um "ah das sind die mitm apfel" und nicht um irgendwelche Unterschiede in der Zwischenzahn-Apfelschalen-Behandlung.
Der Apfel versucht nur Auskunft über die Qualität der Diensleistung zu geben
("Bei uns werden Sie so behandelt, dass sie in jeden Apfel beißen können, ohne Schmerz, ohne Blut, blabla") und nicht die Dienstleistungen grundstäzlich zu unterscheiden.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 02.02.2008 18:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
top
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Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Sa 02.02.2008 22:08
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Sollten sich die Abmahnungen nur auf Fälle beziehen, bei denen genau das eingetragene Bild des Apfels verwendet wurde, ist eine Abmahnung auch aus meiner Sicht gerechtfertigt. (Die Höhe der Forderung ignoriere ich jetzt einfach mal weg *zwinker* )

Aber das dadurch gleich alle je fotografierten grünen Äpfel nicht mehr von Mitbewerbern verwendet werden dürfen, scheint mir am Sinn des Markenschutzes vorbei zu gehen.

c_writer hat geschrieben:
...
Zitat:
So wie ich das verstanden habe, werden hier einige Zahnärzte abgemahnt, die sich erdreistet haben einen grünen Apfel auf ihre Seite gepackt zu haben, welcher angeblich markenrechtlich für diesen Bereich geschützt ist.


Nicht angeblich. Da hilft ignorieren oder anzweifeln genauso wenig, wie mit den kleinen Füßchen auf den Boden stampfen. *zwinker*

...

Ich schreibe deshalb angeblich, da es bisher wohl noch von keinem höherem Gericht bestätigt wurde. Ich hoffe einfach, dass diese (aus meiner Sicht) vernünftiger entscheiden werden.

c_writer hat geschrieben:

...
Zitat:
Wie würdest du reagieren wenn einer davon dein Kunde wäre?


Dann würde ich mich in Grund und Boden schämen, weil ich schlampig und fahrlässig gehandelt hätte und über einen Berufswechsel nachdenken.
...

Ich sehe gerade in deinem Profil, dass du Texter bist. Und solltest du eine eigene Website mit ein paar Bildern haben: wie hast du dort sichergestellt, dass keines der abgebildeten Objekte mit einem Markenzeichen eines Mitbewerbers kollidiert? Dass also z. B. keiner einen Bleistift als Bildmarke registriert hat und du eine Abmahnung befürchten musst, weil bei dir auch ein Bleistift zu sehen ist.

bst hat geschrieben:
...
Bei der Unterscheidung geht es imho um "ah das sind die mitm apfel" ...


Oder auch: "ah das ist doch der mitm Bleistift"

Merkt ihr was ich meine?
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c_writer
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Verfasst So 03.02.2008 01:45
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Zeithase hat geschrieben:


Es ging hier um die 35, die beinhaltet freilich auch mehr, was damit irgendwo in Verbindung steht. Da kann man jeden Sch**ß hineininterpretieren und irgendwie verknuepfen.


Das liegt aber doch nun an der vorgegebenen Schutzklasse - was die umfasst, darauf hat der Anmelder einer Marke keinen Einfluss. Und wenn die Dienstleistungen, in deren Zusammenhang ich meine Marke anmelden will, nunmal zu dieser, mir vorgegebenen Schutzklasse gehören, was soll ich dann machen?

Zitat:
Erklaerst Du mir jetzt die Verbindung zum Apfel?


Die Argumentation führt doch zu nichts. Erklärst Du mir die Verbindung eines Computers zu einem angebissenen Apfel? Oder eines Biers zum Segelschiff?

(Klar gibt es da Erklärungen, die Leute haben sich - meistens - schon was dabei gedacht und vermutlich bzw. definitiv gibt es Hunderte Seiten Powerpoint, die schlüssig erklären, warum dieses oder jenes jetzt das perfekte Visual für das Produkt ist ...)

top hat geschrieben:

Ich schreibe deshalb angeblich, da es bisher wohl noch von keinem höherem Gericht bestätigt wurde.


Das ändert nichts daran, dass es eingetragen ist. Wäre es das nicht, gäbe es diesen Bohei ja nicht. Und vier Entscheidungen (in vier verschiedenen Fällen) des Mannheimer Landgerichts haben das bestätigt.

Aber vielleicht findet sich ja ein Prozesshansel, der sich bis vor's Bundesverwaltungsgericht durchklagt. Falls überhaupt Revision zugelassen wurde.

Zitat:
Ich sehe gerade in deinem Profil, dass du Texter bist. Und solltest du eine eigene Website mit ein paar Bildern haben: wie hast du dort sichergestellt, dass keines der abgebildeten Objekte mit einem Markenzeichen eines Mitbewerbers kollidiert?


Gar nicht.

Zitat:
Dass also z. B. keiner einen Bleistift als Bildmarke registriert hat und du eine Abmahnung befürchten musst, weil bei dir auch ein Bleistift zu sehen ist.


Ich habe keine Website. Ich werbe nicht im Web um Kunden und wenn ich das müsste, würde ganz sicher _nicht_ Bleistifte oder Schreibmaschinen oder angekokelte Pergamentmanuskripte oder ähnlichen Mumpitz als 'Gestaltungselement' verwenden. Was Gähnigeres gibt es doch gar nicht ... Das wäre keine Werbung, sondern Abschreckung. Das ist nicht kreativ, sondern geschäftsschädigend.

Wenn ich das Gefühl hätte, ich müsste im Web nach Kunden fischen, würde ich mir eine geile, unique Kampagne für das Produkt 'c_writer' einfallen und sie von richtig guten Gestaltern umsetzen lassen. Wofür hat man denn Freunde? Lächel Und da würde garantiert nichts auftauchen, was Lieschen Müller spontan mit "Texter" assoziiert. Und die Website wäre ebenso garantiert rechtlich wasserdicht, alles andere wäre einfach unprofessionell.

c_writer
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 03:06
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c_writer hat geschrieben:


Wenn ich das Gefühl hätte, ich müsste im Web nach Kunden fischen, würde ich mir eine geile, unique Kampagne für das Produkt 'c_writer' einfallen und sie von richtig guten Gestaltern umsetzen lassen. Wofür hat man denn Freunde? Lächel Und da würde garantiert nichts auftauchen, was Lieschen Müller spontan mit "Texter" assoziiert. Und die Website wäre ebenso garantiert rechtlich wasserdicht, alles andere wäre einfach unprofessionell.

c_writer


bei dir als texter mag das vielleicht ohne visuelle hilfe geben. in vielen branchen sind solche dingen aber maßgeblich für einen auftritt. und die tatsach, das mittlerweile solch allgemein gültigen dinge wie in diesem beispiel ein apfel als bild (und so wie ich das verstanden habe noch nicht mal nur im zusammenhang mit einem logo - schon allein die abbildung des apfels genügt ja auf einer zahnarztwebseite um abgemahnt zu werden) schützbar sind, macht das ganze halt zu einem unkalkulierbaren unterfangen. selbst wenn ich mich umfassend informiere und alle eventualitäten abklappere, kann es mir nach jahren passieren, dass das dann zum abmahngrund wird.

das man sich eine marke oder elemente schützen lässt ist ja hier im grunde nicht das problem. problematisch in meinen augen ist eher, das das sowas wie ein profanes bild eines apfels zu einem abmahngrund wird. nun ja in der sache ist sicherlich auch nicht das letzte wort gesprochen. es wird sicherlich einige abgemahnte zahnärzte geben, die gegen die abmahnungen widerspruch einlegen und dann wird ein gericht entscheiden, ob man sich das bild eines apfels einfach so schützen lassen kann. denn sonst könnte man das im grunde ja wirklich mit allen möglichen alltagsgegenständen tun, die als bilder oder grafischen elementen verwendung finden und mit den abmahnungen gut geld verdienen, wenn man mit seinem anwalt ein entsprechendes agreement hat. und das ist halt eindeutig am sinn und zweck solcher markenschutze vorbei...
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c_writer
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Verfasst So 03.02.2008 04:48
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aUDIOfREAK hat geschrieben:

bei dir als texter mag das vielleicht ohne visuelle hilfe geben. in vielen branchen sind solche dingen aber maßgeblich für einen auftritt.


Ja eben - und genau deshalb muss es möglich sein, zentrale Elemente des eigenen Auftritts zu schützen. Sonst kupfert nämlich nur einer vom anderen ab und fertich. Dann braucht man auch keine Gestalter mehr, sondern nur noch Kopisten.

Zitat:
und die tatsach, das mittlerweile solch allgemein gültigen dinge wie in diesem beispiel ein apfel als bild (und so wie ich das verstanden habe noch nicht mal nur im zusammenhang mit einem logo - schon allein die abbildung des apfels genügt ja auf einer zahnarztwebseite um abgemahnt zu werden) schützbar sind, macht das ganze halt zu einem unkalkulierbaren unterfangen.


Wir drehen uns im Kreis. Eine geschützte Wort-/Bildmarke kann im Bereich der selben Schutzklasse nicht nur als Logo nicht von Dritten benutzt werden, sondern auch nicht als 'Gestaltungselement'. Das gilt für den grünen Apfel der Zahnärztin genauso wie für den angebissenen Apfel von Apple wie für den Stern von Daimler oder das goldene "M" von McDonalds. Sind die Zeichen identisch oder liegt Ähnlichkeit und damit Verwechslungsfähigkeit vor, ist zappe.

Zitat:
das man sich eine marke oder elemente schützen lässt ist ja hier im grunde nicht das problem.


Doch, genau ist das Problem. Bei der Gelegenheit: Magst Du mal versuchen, die Frage zu beantworten, die ich schon zwei Mal gestellt habe? Da traut sich keiner ran, warum eigentlich nicht?

Was antwortest Du zukünftig denjenigen, die hier danach fragen, wie sie sich ein Logo schützen lassen können?

Zitat:
problematisch in meinen augen ist eher, das das sowas wie ein profanes bild eines apfels zu einem abmahngrund wird.


Wer will denn da die Grenze ziehen, ab der eine Wort-/Bildmarke nicht "profan" ist? Ist ein goldenes "M" weniger profan? Ein dreistrahliger Stern mehr? Welche Profanitätsgrenze darf denn nicht unterschritten werden? Ist die Abbildung eines Pandabären zu profan? Was sind die Kriterien für Deinen Begriff der 'allgemein gültigen Dinge"? Für was haben welche 'Dinge' allgemeine Gültigkeit`? Gibt es eigentlich 'Dinge' die nicht allgemein gültig sind? * Keine Ahnung... *

Zitat:
nun ja in der sache ist sicherlich auch nicht das letzte wort gesprochen. es wird sicherlich einige abgemahnte zahnärzte geben, die gegen die abmahnungen widerspruch einlegen und dann wird ein gericht entscheiden, ob man sich das bild eines apfels einfach so schützen lassen kann.


Das hat das Landgericht Mannheim im vergangenen Jahr bereits in vier Urteilen aufgrund vier verschiedener Klagen sehr eindeutig entschieden. Beschluss v. 05.04.2007, Az.: 2 O 90/07; v. 28.08.2007, Az.: 2 O 207/07; v. 14.11.2007, Az.: 7 O 333/07 und Az. 7 O 334/07.

Eine andere Entscheidung würde das Markenrecht grundsätzlich auf den Kopf stellen - warum sollte der Daimler-Stern dann noch Schutz genießen? Oder jede andere Wort-/Bildmarke? Markenschutzrechte wären dann hinfällig. Komplett.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am So 03.02.2008 04:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
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Verfasst So 03.02.2008 11:34
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Ich zähle nun wirklich zu den letzten die eine Abmahnung pauschal als ungerechtfertigt abtun. Ganz im Gegenteil bin ich der festen Überzeugung, dass die Abmahung und die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein wichtiges und sinnvolles Mittel zum Schutz eigener Rechte und z.B. auch zur Einhaltung gewisser "Spielregeln" im Geschäftsleben darstellen.

Das Problem, welches ich hier sehe ist der Schutz eines generischen Symbols. Und die Tatsache, dass diese Absurdität von einem kleinen Landgericht in 4 Fällen unterstützt wird, sagt absolut nichts aus. Das muß man doch wohl mal ganz deutlich sagen.

In einer höheren Instanz würde hier womöglich - ich gehe eigentlich sogar davon aus - anders entschieden werden.

Hier wurde ein eingeführtes und extrem weit verbreitetes Symbol geschützt, und dementsprechend kann man weniger vom Versuch des Schutzes einer Marke ausgehen, als vielmehr von dem bewussten Versuch einen einträglichen Nebenerwerb zu erzielen.

Der Vergleich mit z.B. dem Mercedes-Stern ist abenteuerlich, um nicht zu sagen völliger Schwachsinn. Ich kann nicht den Schutz eines Symbols (und sei es noch so simpel), mit dem hier vorliegenden Fall vergleichen.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am So 03.02.2008 11:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 12:07
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Es ist eher das Problem, dass man für Abmahnungen in diesem Land immer noch so exorbitant viel Geld verlangen kann.
Und da es ja nun mal kein Vorbenutzungsrecht gibt, läuft jeder Gefahr, für alles mögliche irgendwann mal abkassiert zu werden, selbst wenn es sich um einen popeligen Platzhalter o.Ä. handelt, nur weil sich irgendjemand im Nachinein irgendwelche Rechte darauf sichert. Sowas schränkt ... man mag es lächerlich finden ... meiner Meinung nach die gestalterische Freiheit zu massiv ein, schafft extreme Unsicherheit und es schadet auch massiv der Wirtschaft.

Aber ich bin ja auch nur ein kleiner Sozialneider ...








... Drosteman dann aber auch *bäh*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 03.02.2008 12:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.02.2008 12:20
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Die eigentliche Frage betrifft also schlicht die Verhältnismäßigkeit.
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