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Autor |
Nachricht |
GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2009 01:19
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Es wird wohl die übliche Abfolge zu sein: Du kannst alles Mögliche beim Deutschen Markenamt als Marke anmelden. Im Grunde scheinen die nur zu prüfen, ob die Bild- oder Wortmarke noch "frei" ist, du zahlst die Gebühr und kannst dann ggf. deinen Anwalt mobilisieren.
Danach wird die Sinnhaftigkeit bzw. Berechtigung der Markenanmeldung erst richtig vor Gericht getestet, wenn mal jemand die Muffe und/oder das Geld hat, sich der Abmahnung zu widersetzen und es auf ein Gerichtverfahren ankommen zu lassen. Das dauert naturgemäß etwas länger, bis es zu einer Entscheidung kommt und soweit scheint es in diesem Fall noch nicht zu sein ...
Frage beantwortet?
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 27.03.2009 01:23, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Pixelkind
Dabei seit: 24.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2009 03:03
Titel
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Nein!
Jetzt bin ich nur noch mehr verwirrt. Die Frage ist, ob Verwendung des Granny Smith Äpfels auf den Fotos markenrechtliche Verletzung oder Verwechslungsgefahr darstellt. Denn die besagte Kieferortopädin hat ja Wort-Bildmarke geschützt. Normaleweise ist dann genau der Umfang rechtlich geschützt... also Wort mit Bildmarke zusammen. Es ist aus keinem Bericht der Abmahnung klar geworden, ob man für Gestaltungselement mit diesen Äpfeln abgemahnt wurde also für Fotos und dergleichen. Daß es bei Logos passiert ist klar. Also ist die Frage ob die Verwendung von diesen Äpfeln für ganzen zahnärztlichen Bereich verboten?
Ich finde, daß Verursacher dieses Problems maßgeblich Patentamt ist. Solche attraktive "Markenzeichen" hält man für Allgemeingebrauch frei und die hätten dem Löschungsauftrag zustimmen sollen. Die marke ist immer noch da.
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht:
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Pixelkind
Dabei seit: 24.05.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2009 11:46
Titel
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Danke für den Link!
Diese gespenstige Ruhe ist mir auch aufgefallen. Wahrscheinlich hatte der Inhaber der früheren Marke die Marke der Zahnärztin am Ende doch auch kollegialen Gründen und Mitleid am Leben gelassen, den zuvor abgemahnten Kollegen wurde zurückgezahlt und die Kieferorthopädin behielt das Gesicht. Vermute ich mal. Ich check` jetzt, ob ich Wellnesssteine auf den Fotos verwenden darf
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