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anikey
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 11:31
Titel Gewerbliche Nutzung eines Zimmers |
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Hallo zusammen,
Ich hoffe ich bin hier miit meiner Frage richtig, die Forumsuche ergab leider nix und google war da auch nicht so ergibig...vielleicht hat jemand ja schon erfahrungen gemacht.
Da ich plane mich Selbständig zu machen in sehr naher Zukunft, möchte ich ein Zimemr unserer Wohnung dafür als Büro nutzen. Ich werde als freischaffende Grafik Designerin tätig sein. Das Zimmer verfügt über separate Eingangstür und zwei großen Fenstern zur Straße raus. Ideal für Eigenwerbung.
Muss ich dieses Zimmer melden, wenn ich da auch evtl. ab und an einen Kunden empfangen möchte? (Meist fährt man ja eher hin) Muss ich einen Stellplatz nachweisen können, wenn ich Kunden empfangen will und es melde? Macht es dann sinn es zu melden (wegen absetzen) oder lass ich es einfach, kann dann aber die Fenster nicht zur Werbung nutzen...
Teufelskreis *knurr*
Ich hoffe, hier hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Natürlich könnte ich mich auch beim Bauamt erkundigen aber man will ja keine schlafenden Hunde wecken und so....
Lieben Gruß,
anikey
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 11:34
Titel
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Bauamt? Melden? Hä? Was hat das mit dem Bauamt zu tun?
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Anzeige
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 11:37
Titel
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Nun, absetzen von der Steuer kannst da das schon. Ansonsten fehlen noch ein paar Daten. Eigentum, Mietswohnung etc. Nicht alles ist erlaubt ohne Genehmigung.
Ein guter Kompromiss liegt darin nur dezent Werbung im FEnster zu machen und dafür aber die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Der kann das aber auch untersagen.
Außenwerbeanlagen sind in der Tat teilweise auch durch das Bauamt genehmigen zu lassen.
Gruß Diesel
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anikey
Threadersteller
Dabei seit: 05.01.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 11:46
Titel
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Man muss Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsräume über das Bauamt genehmigen lassen @burnout
Danke Diesel, den Vermieter hab ich mir fürs wochenende aufgehoben...brrrr
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venus_phosphora
Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 11:54
Titel
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wegen der umwandlung eines privaten raums zu einem gewerblichen ist
für unsere tätikeit keine genehmigung des bauordnungsamts nötig
(quelle:bauordnungsamt).
aussenwerbung im fenster, zb. bekleben, ist meines wissens nach
nicht genehmigungspflichtig, möglicherweise aber wenn es um die
aussenbereiche geht. da musst du einfach mal im bauordnungsamt
anrufen, das war bei mir (erstaunlicherweise, wenn es um ämterkram
geht) ganz unkompliziert.
einen stellplatz musst du nicht vorweisen, ist irrelevant. und denk
mal nach - hat auch nicht gleichzeitig jeder, oder?
also, keine panik.
das steuerliche geltendmachen des arbeitsraumes solltest
du auf jeden fall in anspruch nehmen. du kannst doch soviel
absetzen - entsprechenden mietanteil, nebenkosten...
du kannst als selbstständige jeden cent gebrauchen.
ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
viele grüße
venus
Zuletzt bearbeitet von venus_phosphora am Mi 24.01.2007 11:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:09
Titel
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Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:10
Titel
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pejot hat geschrieben: | Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht. |
Jaein! Jeder Lehrer hat ein Arbeitszimmer und Homeoffice ist trendy.
Das sollte keinen Vermieter stören.
Gruß Diesel
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.01.2007 12:13
Titel
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Diesel hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: | Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht. |
Jaein! Jeder Lehrer hat ein Arbeitszimmer und Homeoffice ist trendy.
Das sollte keinen Vermieter stören.
Gruß Diesel |
Bei beiden deiner Beispiele ist aber kein Gewerbe vorhanden.
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