mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 01:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Gewerbliche Nutzung eines Zimmers vom 24.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gewerbliche Nutzung eines Zimmers
Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
anikey
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.01.2007 11:31
Titel

Gewerbliche Nutzung eines Zimmers

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo zusammen,

Ich hoffe ich bin hier miit meiner Frage richtig, die Forumsuche ergab leider nix und google war da auch nicht so ergibig...vielleicht hat jemand ja schon erfahrungen gemacht.

Da ich plane mich Selbständig zu machen in sehr naher Zukunft, möchte ich ein Zimemr unserer Wohnung dafür als Büro nutzen. Ich werde als freischaffende Grafik Designerin tätig sein. Das Zimmer verfügt über separate Eingangstür und zwei großen Fenstern zur Straße raus. Ideal für Eigenwerbung.

Muss ich dieses Zimmer melden, wenn ich da auch evtl. ab und an einen Kunden empfangen möchte? (Meist fährt man ja eher hin) Muss ich einen Stellplatz nachweisen können, wenn ich Kunden empfangen will und es melde? Macht es dann sinn es zu melden (wegen absetzen) oder lass ich es einfach, kann dann aber die Fenster nicht zur Werbung nutzen... Au weia!

Teufelskreis *knurr*

Ich hoffe, hier hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Natürlich könnte ich mich auch beim Bauamt erkundigen aber man will ja keine schlafenden Hunde wecken und so....

Lieben Gruß,

anikey
  View user's profile Private Nachricht senden
burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.01.2007 11:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bauamt? Melden? Hä? Was hat das mit dem Bauamt zu tun?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.01.2007 11:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nun, absetzen von der Steuer kannst da das schon. Ansonsten fehlen noch ein paar Daten. Eigentum, Mietswohnung etc. Nicht alles ist erlaubt ohne Genehmigung.
Ein guter Kompromiss liegt darin nur dezent Werbung im FEnster zu machen und dafür aber die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Der kann das aber auch untersagen.
Außenwerbeanlagen sind in der Tat teilweise auch durch das Bauamt genehmigen zu lassen.

Gruß Diesel
  View user's profile Private Nachricht senden
anikey
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2007
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.01.2007 11:46
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Man muss Umwandlung von Wohnraum in Geschäftsräume über das Bauamt genehmigen lassen @burnout *zwinker*

Danke Diesel, den Vermieter hab ich mir fürs wochenende aufgehoben...brrrr
  View user's profile Private Nachricht senden
venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.01.2007 11:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wegen der umwandlung eines privaten raums zu einem gewerblichen ist
für unsere tätikeit keine genehmigung des bauordnungsamts nötig
(quelle:bauordnungsamt).

aussenwerbung im fenster, zb. bekleben, ist meines wissens nach
nicht genehmigungspflichtig, möglicherweise aber wenn es um die
aussenbereiche geht. da musst du einfach mal im bauordnungsamt
anrufen, das war bei mir (erstaunlicherweise, wenn es um ämterkram
geht) ganz unkompliziert.

einen stellplatz musst du nicht vorweisen, ist irrelevant. und denk
mal nach - hat auch nicht gleichzeitig jeder, oder? *zwinker*
also, keine panik.

das steuerliche geltendmachen des arbeitsraumes solltest
du auf jeden fall in anspruch nehmen. du kannst doch soviel
absetzen - entsprechenden mietanteil, nebenkosten...
du kannst als selbstständige jeden cent gebrauchen.

ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen Lächel
viele grüße
venus


Zuletzt bearbeitet von venus_phosphora am Mi 24.01.2007 11:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.01.2007 12:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.01.2007 12:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pejot hat geschrieben:
Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht.


Jaein! Jeder Lehrer hat ein Arbeitszimmer und Homeoffice ist trendy.
Das sollte keinen Vermieter stören.

Gruß Diesel
  View user's profile Private Nachricht senden
l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.01.2007 12:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Diesel hat geschrieben:
pejot hat geschrieben:
Vor allem muss der der Vermieter erst einmal zustimmen, dass du die Räume überhaupt gewerblich nutzen darfst. Evtl. kommt dann eine Mieterhöhung auf dich zu. Ungewöhnlich wäre das nicht.


Jaein! Jeder Lehrer hat ein Arbeitszimmer und Homeoffice ist trendy.
Das sollte keinen Vermieter stören.

Gruß Diesel


Bei beiden deiner Beispiele ist aber kein Gewerbe vorhanden. *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Software für gewerbliche Nutzung
Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?!
Nutzung als Referenzen
Nutzung von Zitaten
Apple Pressefotos und die Nutzung
Fotosammlungen auf CD zur kommerziellen Nutzung?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.