JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
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Verfasst So 28.01.2007 20:31
Titel
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Ich glaube auch das top recht hat.
Es gibt wohngebiete, wohngebiete mit gewerbenutzung und Gewerbegebiete.
Bei Wohnungen die in Wohngebieten sind, kannste das knicken mit der Werbung, ausser dezent und mit Erlaubnis des Vermieters. Wichtig da ist, das du nicht zuviel Laufkundschaft hast. Wenn Nachbarn sich beschweren ist feierabend.
Ist also mehr nen Büro wie z.B. manche Versicherungsheinis oder Ärzte. Wobei letzteres bestimmt noch pa mehr auflagen hat. hehe..
Bei Mischmaschdingern musste auch den Vermieter anhauen, aber da ist nen Schild oder so meistens kein Ding. Auch eine beklebte Scheibe ist erlaubt. Wohne aktuell selbst in so nem Haus. Hier kannste wegen zuviel Kunden ansich keinen Ärger bekommen, da es ja meistens noch andere gibt.
Wichtig ist, das du abklärst was bei dir genau ist und was dein Vermieter sagt und auch dein Vertrag.
Und das mit dem Absetzen ist eh nen anderer Schuh... Kannst ansich immer nen Raum als Büro absetzen, nur soviel ich weiss, darf kein Bett drinstehen (schlafcouch keine ahnung?!??!). Obs kontroliiert wird? Keine Ahnung.
Peaze!
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