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Thema: Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?! vom 17.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?!
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beeviZ
Threadersteller

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Verfasst Do 17.06.2004 16:06
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Gewerbliche Nebentätigkeit während Ausbildung?!

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Ich hab jetzt irgendwie 25Seiten BBiG gelesen, hab den Ausbildungsvertrag peinlichst genau untersucht, meinen äusserst kompetenten Wirtschaftslehrer gefragt, bei der IHK angerufen, und überall erfahr ich was anderes.

Ich würde gerne während meine Ausbildung noch läuft (1 Jahr jetzt noch) ein Gewerbe anmelden, und nebenbei Flyer, Plakate, etc... gestalten um mir n bisschen was zu meiner doch recht bescheidenen Ausbildungsvergütung dazu zu verdienen...

Nur stellt sich jetzt mir die Frage: Darf ich das???
Mein Vater meinte ich müsste ne Erlaubnis meines Chefs haben.
Mein Wirtschaftslehrer sagt das meinen Chef das nich zu interessieren hat was ich nebenbei arbeite, solange ich ihm nicht die Kunden wegschnappe.
Der IHK Typ meinte das im Ausbildungsvertrag stünde, das ich ALL meine Arbeitskraft meinem Ausbildenden zu widmen habe, und daher unbedingt vertraglich nachträglich festlegen muss: A. Wie lange ich nebenbei arbeiten darf. B. in welchen Bereichen ich arbeiten darf nebenbei. C. das der Vertrag jederzeit wiederrufen werden darf, sollte meine Arbeitsleistung abnehmen.

Nun steht im Vertrag und den dazugehörigen Anlagen leider NICHTS dazu. Hab sie mir gerade extra alle von meinem Chef geben lassen. Auch im Berufsbildungsgesetz finde ich nix drüber.

Wie sieht das jetzt aus? Kann ich jetzt einfach zum Amt gehen und n Gewerbe anmelden, oder MUSS ich Cheffe fragen. Was ich ehrlichgesagt nur sehr ungerne machen würde, weil ich son bisschen das Gefühl habe eh schon das schwarze schaf im Betrieb zu sein. Ok, so schlimm ists nicht, aber trotzdem möchte ich nicht das mein Chef davon weiß.

Also, wo sind die rechtsexperten unter euch?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Do 17.06.2004 16:16
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da du im selben arbeitsbereich arbeiten willst wie dein ausbildungsbetrieb stellst du somit einen unmittelbaren mitbewerber dar. deshalb musst du deinen chef auf alle fälle um erlaubnis fragen. er kann dir auch verbieten, diese tätigkeit auszuführen (was anderes wäre es wenn du nebenbei bei mc donalds burger braten würdest). zudem kann er was dagegen haben weil es deine leistung als auszubildender schädigen könnte.

im normalfall haben die chefs aber nix dagegen, solange du vor deiner eigenen türe kehrst - d.h. keine firmeninternas zum persönlichen vorteil verwendest oder gar deinem chef kunden abspenstig machst. sowas kann man dann auch schriftlich festhalten, wenn deinem chef dann wohler ist. ich habe meinem ex-chef damals beim einstellungsgespräch schon gesagt das ich nebenbei was verdienen muss damit ich mir die ausbildung überhaupt leisten kann (langer fahrtweg, eigene wohnung etc. pp.). er hatte eigentlich nix dagegen, eher noch begrüßt weil ich dadurch zeigen würde eigenverantwortlich zu arbeiten und zudem noch praxiserfahrung bekommen würde Lächel
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beeviZ
Threadersteller

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Verfasst Do 17.06.2004 16:45
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argh mist. habs mir schon gedacht. der vonner ihk hat sich doch recht kompetent angehört.
aber wo steht das denn? ich hab ja die relevanten gesetze mehr oder weniger aufmerksam durchgelesen, und konnte nix derartiges finden Menno!

naja, werd ich wohl ums fragen nich drum herum kommen Menno!
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beeviZ
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.06.2004 09:25
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also ich hab mit meinem chef jetzt mal gesprochen am donnerstag, und der meinte das er mir das strenggenommen garnicht erlauben DÜRFTE, weil ich noch auszubildender wäre, und das im gleichen gewerbe wäre, und das ginge rechtlich nicht, blabla, was m.E. absoluter Schwachsinn ist.

Danach meinte er allerdings das ausserhalb meiner Arbeitszeiten meine Freizeit ist, und was ich in meiner Freizeit ist, dem Betrieb total egal sein kann, von daher "soll ich machen, meine Chefs wüssten von nichts"...

Hm, nunja...
Wär das also geklärt Meine Güte!
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
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Verfasst Mo 28.06.2004 09:30
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hast du die zustimmung jetzt schriftlich? bzw. vor zeugen?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 28.06.2004 09:37
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beeviZ hat geschrieben:
also ich hab mit meinem chef jetzt mal gesprochen am donnerstag, und der meinte das er mir das strenggenommen garnicht erlauben DÜRFTE, weil ich noch auszubildender wäre, und das im gleichen gewerbe wäre, und das ginge rechtlich nicht, blabla, was m.E. absoluter Schwachsinn ist.

Danach meinte er allerdings das ausserhalb meiner Arbeitszeiten meine Freizeit ist, und was ich in meiner Freizeit ist, dem Betrieb total egal sein kann, von daher "soll ich machen, meine Chefs wüssten von nichts"...

Hm, nunja...
Wär das also geklärt Meine Güte!


da stimme ich saucer zu. ohne irgendwas schriftliches würd ich´s nicht riskieren. am ende bekommst du nen geilen auftrag den vielleicht dein chef gewollt hätte und dann is das geschrei groß - ich hab da schon so einiges erlebt in der insicht - also lieber nix riskieren. zur not setzt du halt n schreiben auf in dem du bekundest das du keine agenturkunden angräbst und deine ausbildung nicht unter der tätigkeit leiden wird. das lässt du von deinem chief gegenzeichnen und gut is...
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beeviZ
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.06.2004 09:56
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Das ist das Ding, schriftlich wollte er mir nichts geben, weil er fest der Meinung war, das er das nicht darf.

Ich denke er wird mir das auch nicht schriftlich geben, da ich ihm schon alles erklärt habe, von wegen das ich mit der IHK telefoniert habe die meinten das das in Ordnung wäre, etc...

Allerdings ist mein Chef wirklich Ok, und ich werde bzw muss mich einfach mal gutgläubig darauf verlassen das es ihm wirklich egal ist was ich mache... Immerhin meinte er im Gespräch auch solange ich deren Kunden in Ruhe lasse interessiere es ihn überhaupt garnich was ich so mache. Menno!
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 29.06.2004 09:54
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Nur mal als kleine Erleuterung:
Von einem Nebenjob ist die Firma (zwingend) in Kenntnis zu setzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Verweigern kann (darf) sie es nicht.
Besondere Schutzbedürfnise der Azubis sind zu berücksichtigen (ab Volljährigkeit entfällt auch dieses).
Konkurenzverbote sind einzuhalten, aber meist nicht das Problem, da die klein- billig- Kunden die Firmen nicht interessieren, aber dennoch Vorsicht: NEBEN-JOB! Sollte Arbeitszeit für die Privatjobs genutzt werden, ist dieses auf jeden Fall ein Kündigungsgrund. Im Gegenteil zu privaten unbezahlten Sachen, die man ab und zu auch mal in der Firma macht und meist stillschweigend geduldet werden. Hier muss mehr differenziert werden, aber das ist ein anderes Thema.
 
 
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