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Thema: frage zum nutzungsrecht vom 28.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> frage zum nutzungsrecht
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bernard.bruck

Dabei seit: 20.04.2007
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.07.2007 10:22
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Klar *hehe* Versteh ich!
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mo 30.07.2007 13:57
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fmmusic hat geschrieben:
und wenn es dann komische antworten gibt, ich habe keinen bock mich als anfänger etc. bezeichnen zu lassen, nur weil ich mal was nachfrage...


Nun reg' Dich mal wieder ab. Wenn Du x Mal die selbe, längst mehrfach beantwortete Frage stellst und dann scheinbar erstaunt feststellst, dass ein Kunde, die Arbeiten, die er bei Dir in Auftrag gegeben hat, auch nutzen willl - oh Wunder - dann liegt die Frage danach, ob Du wirklich Erfahrung in Deinem Metier hast, nahe.

Wenn einer keine Ahnung hat, soll er das sagen, dann kann man ihm gezielt helfen - wenn einer aber Ahnung hat, dann sollte er das in seinem Auftreten auch deutlich machen. Und wenn Du mich nun weiter für einen Arsch hältst, weil Dir meine Antworten nicht passen, ist mir das auch wurscht.

*bäh*

c_writer
 
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.07.2007 13:59
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Und ab hier klärt ihr bitte eure Differenzen per PN. Grins
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initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.07.2007 07:30
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@fmmusic

also ich glaube zu wissen, was du meinst. und hoffe das ich es richtig verstanden habe.
natürlich kannst du nutzungsrechte vergeben bzw in rechnung stellen. denn immerhin hast du ja auch eigene fotos, illustrationen oder fotomontagen die deinem urheberrecht entsprechen.
wichtig dabei ist, das in den layouts schon auch deine handschrift zu sehen ist bzw. der meiste teil deiner ideen zum tragen kommt.
wenn du nur elemente neu anordnest, dann geht das natürlich nicht. aber wie ich rauslesen konnte, ist schon 90% dein eigenes werk.
als beispiel sei mal folgendes angemerkt.
wenn du z.b. von coca cola einen auftrag hast, was zu entwerfen (bröschüre, dosendesign etc.), benutzt du ja auch das CI des unternehmens (logo, elemete etc.). und trotzdem schaffst du ein eigenes werk.
also vergibst du auch nutzungsrechte, da das neue design oder elemente von dir kreiert wurden.
bei der homepage ist das etwas anders. denn da hast du ja acheinend hauptsächlich die elemete der werbeagentur genutzt und diese dann programmiert "angeordnet".
da berechnest du nur deinen arbeitsaufwand.
vielleicht solltest du dir (wenn du das nicht schon hast) einfach mal die berechnungsgrundlagen und tarife vom AGD besorgen.



[edit by Nimroy]
Hatte nix mit der Frage zu tun


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 31.07.2007 07:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.07.2007 07:36
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so, dann haben wir ja jetzt alle unseren Senf dazugegeben.

Bitte weitere Post nur noch zum Thema, sonst mach ich hier zu.
Wenn ihr euch noch zu geglückten Formulierungen gratulieren wollt, macht das bitte per PN.

Danke.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Di 31.07.2007 08:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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